Diesel-Urteil: Mercedes muss Verantwortung für Abschalteinrichtung übernehmen

Stand: 28. März 2024

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) eingereicht. Der Vorwurf: bewusste Manipulation von Abgaswerten. Deshalb setzt sich der vzbv für Schadenersatzansprüche für betroffene Verbraucher:innen ein. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart geurteilt und sich auf die Seite der Verbraucher:innen gestellt.

„Das Gericht bestätigt die Auffassung des vzbv, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen installiert hat. Damit sind wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat im Diesel-Skandal nun schon zum zweiten Mal einen Erfolg für Verbraucher:innen erzielt.“, kommentiert Ronny Jahn, Leiter Team Sammelklagen beim vzbv, die Entscheidung des Gerichts.

Hintergründe und Folgen des Urteils

Das Urteil des OLG Stuttgart zu illegalen Abschalteinrichtungen folgt einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Juni 2023. Demnach steht Verbraucher:innen ein Schadenersatz zu, wenn in ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung installiert ist.

Für die betroffenen Euro-6-Fahrzeuge stellte das OLG nicht nur fest, dass Mercedes eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, sondern auch, dass die verantwortlichen Mitarbeiter:innen insoweit mit Schädigungsabsicht handelten und Mercedes dies verantworten muss.

Auch für die Euro-5-Modelle hat das Gericht festgestellt, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verbaute. Allerdings verneinte es hier einen Vorsatz. Wenn der BGH dem OLG in diesem Punkt folgt, können Käufer der Euro-5-Modell zwar keine Rückabwicklung der Kaufverträge fordern. Sie können aber nach der Rechtsprechung des BGH eine Entschädigung in Höhe von 5% bis 15% des Kaufpreises verlangen.

Bereits 2020 erzielte der vzbv im Zuge des Diesel-Skandals einen Vergleich mit VW. Daraufhin erhielt fast eine Viertelmillion betrogener Dieselbesitzer eine Entschädigung – insgesamt etwa 750 Millionen Euro.

Beide Parteien können das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) prüfen lassen. Mercedes hat bereits angekündigt, Revision einzulegen. Betroffene müssen sich bis zu einem endgültigen rechtskräftigen Urteil noch gedulden. 2.848 Verbraucher:innen hatten sich der Musterfeststellungsklage des vzbv angeschlossen.

Unsere Angebote zum Thema

Rund um den Einkauf

Probleme mit Ihrem Händler? Bestellte Ware kommt nicht oder ist kaputt? Sie möchten die Ware zurückgeben? Wir beraten Sie kompetent und unabhängig.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 20 Minuten
Kosten: 30,- Euro
Beratungsart: Persönlich vor Ort

Handwerker

Pfusch am Bau? Handwerker hält sich nicht an Kostenvoranschlag? Schlüsseldienst stellt horrende Rechnung? Wir beraten Sie kompetent und unabhängig.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 20 Minuten
Kosten: 30,- Euro
Beratungsart: Persönlich vor Ort

Fitnessstudio

Sie sind umgezogen und wollen den Vertrag kündigen? Der neue Studiobetreiber will dass Sie in einem anderen Studio trainieren? Sie möchten wissen, zu wann Ihr Vertrag kündbar ist?

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 20 Minuten
Kosten: 30,- Euro
Beratungsart: Persönlich vor Ort