Rückrufaktionen wegen Sicherheitsmängeln
Autokindersitze, die sich aus der Verankerung lösen. Monitore, die unter Strom stehen. Und Rauchmelder, die keinen Rauch melden. Das sind keine Einzelfälle. Immer häufiger rufen Hersteller Produkte vom Markt zurück, weil diese gravierende Sicherheitsmängel haben.

Das Wichtigste in Kürze:
- Haben im Verkauf befindliche Produkte einen gefährlichen Defekt, muss der Hersteller die Käufer:innen entweder warnen oder, wenn das nicht ausreicht, auffordern, die Ware zurückzubringen.
- Ein Rückruf kann auch von der zuständigen Behörde angeordnet werden, wenn dies nach einer Risikobewertung angemessen erscheint.
- Einen Rückruf sollten Sie nicht ignorieren. Ihnen droht dann nicht nur ein Unfall, sondern auch der Verlust von Schadenersatzansprüchen.
- Ist ein gekauftes Produkt mangelhaft, können Sie sich unabhängig von einer Rückrufaktion innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist an den Verkäufer wenden.
- Wenn Sie bei einem Produkt Sicherheitsmängel feststellen, sollten Sie umgehend den Hersteller - in gravierenden Fällen auch die zuständige Landesbehörde am Geschäftssitz des Herstellers - informieren.
Was ist ein Produktrückruf?
Verbraucher:innen haben das Recht auf sichere Produkte. Geht von einem Produkt dennoch ein Sicherheitsrisiko aus, kann dies zu Unfällen, Verletzungen oder anderen erheblichen Schäden führen. Stellt ein Hersteller fest, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt gefährlich ist, muss er unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen. Je nach Risiko kann dazu gehören, das Produkt vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen. Außerdem muss er die zuständigen Marktüberwachungsbehörden informieren und Verbraucher:innen vor den Gefahren warnen.
Auch Importeure, Händler und Anbieter von Online-Marktplätzen haben gesetzliche Pflichten: Stellen sie fest oder haben sie Grund zu der Annahme, dass ein Produkt gefährlich ist, müssen sie den Hersteller und die zuständigen Behörden informieren und bei den erforderlichen Maßnahmen mitwirken. Diese Pflichten ergeben sich aus der seit dem 13. Dezember 2024 geltenden Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR).
Welche Behörden sind zuständig?
Die Marktüberwachung im Bereich Produktsicherheit ist Aufgabe der Bundesländer und dort unterschiedlichen Behörden übertragen. Welche Behörde zuständig ist, hängt vom jeweiligen Produktbereich und vom Ort der Zuständigkeit ab. Je nach Bundesland sind beispielsweise Gewerbeaufsichts- oder Arbeitsschutzbehörden zuständig.
Wenn Sie nicht wissen, welche Behörde zuständig ist, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde an Ihrem Wohnort wenden. Die Meldung wird an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Alternativ können Sie über das europäische Marktüberwachungssystem ICSMS die zuständige Behörde anhand Ihrer Postleitzahl ermitteln.
Für die Produktbereiche Elektromagnetische Verträglichkeit und Funkanlagen ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Sie überprüft stichprobenartig elektrische und elektronische Produkte, Unterhaltungselektronik, Beleuchtung, Haushaltsgeräte oder Produkte mit integriertem WLAN oder Bluetooth.
Die Überwachung von Lebensmitteln und Futtermitteln erfolgt über die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, koordiniert durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Für Kraftfahrzeuge und Teile agiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als übergeordnete Marktüberwachungsbehörde.
Wie erfahren Verbraucher:innen von einem Rückruf?
Wenn ein Produkt ein Sicherheitsrisiko darstellt und zurückgerufen wird, müssen Hersteller, Importeur und Händler betroffene Verbraucher:innen, die sie erreichen können, unverzüglich informieren. Haben Unternehmen Kontaktdaten ihrer Kund:innen, zum Beispiel aus einem Kauf oder einer Produktregistrierung, müssen sie diese für Rückrufe und Sicherheitswarnungen nutzen.
Nicht immer wissen Unternehmen jedoch, wer ein betroffenes Produkt gekauft hat. Deshalb müssen sie zusätzlich über geeignete andere Wege informieren – zum Beispiel über ihre Website, soziale Medien oder eine gut sichtbare Rückrufanzeige. Dabei soll die größtmögliche Reichweite gewährleistet werden.
Besonders häufig sind Rückrufe bei Fahrzeugen. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln informiert das Kraftfahrt-Bundesamt die Halter:innen betroffener Fahrzeuge. Diese werden aufgefordert, ihr Fahrzeug überprüfen oder reparieren zu lassen. Auch Hersteller kontaktieren Fahrzeughalter:innen häufig direkt über vorhandene Kundendaten.
Tipp: Wenn Hersteller eine Produktregistrierung anbieten, können Verbraucher:innen diese nutzen. Dadurch können sie bei einem Rückruf oder einer Sicherheitswarnung schneller informiert werden.
Welche Rechte haben Verbraucher:innen bei einem Rückruf?
Wird ein Produkt wegen eines Sicherheitsrisikos zurückgerufen, müssen Hersteller, Importeure oder Händler eine kostenlose, wirksame und schnelle Lösung anbieten. Verbraucher:innen dürfen durch den Rückruf keine zusätzlichen Kosten oder erheblichen Aufwand haben.
Je nach Situation müssen Hersteller mindestens zwei geeignete Maßnahmen anbieten. Dazu können gehören:
- Reparatur: Das gefährliche Produkt wird sicher instandgesetzt. Verbraucher:innen müssen ein gefährliches Produkt nicht selbst reparieren. Eine einfache und sichere Maßnahme, wie beispielsweise der Austausch einer Batterie, kann jedoch angeboten werden, wenn sie für Verbraucher:innen zumutbar ist und keine Gefahr besteht.
- Ersatz: Das Produkt wird durch ein sicheres, gleichwertiges Produkt ersetzt.
- Erstattung: Verbraucher:innen erhalten eine angemessene Erstattung des Produktwerts, die mindestens dem gezahlten Preis entsprechen muss.
Nur wenn andere Abhilfemaßnahmen nicht möglich oder gegenüber der angebotenen Maßnahme unverhältnismäßig wären, kann ausnahmsweise nur eine Maßnahme angeboten werden. Wird eine Reparatur oder ein Ersatz nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt, besteht ein Anspruch auf Erstattung.
Die Kosten für eine Rücksendung dürfen nicht bei den Verbraucher:innen liegen. Ist ein Produkt zu groß oder nicht transportfähig, muss das verantwortliche Unternehmen dafür sorgen, dass es abgeholt wird.
Eine eigene Entsorgung des zurückgerufenen Produkts darf nur verlangt werden, wenn sie leicht und sicher möglich ist. Sie lässt den Anspruch auf Erstattung oder Ersatz unberührt.
Müssen Sie beweisen, dass das Produkt gefährlich ist?
Nein, Verbraucher:innen müssen nicht selbst nachweisen, dass ihr Produkt gefährlich ist. Wird ein Rückruf durchgeführt, hat das Unternehmen festgestellt, dass ein Sicherheitsrisiko besteht und muss die notwendigen Maßnahmen einleiten. Erfolgt eine Reparatur oder ein Ersatz nicht innerhalb einer angemessenen Frist, muss eine Erstattung angeboten werden.
Was ist der Unterschied zwischen Rückruf und Gewährleistung?
- Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer zwei Jahre ab Kauf dafür einstehen muss, dass das verkaufte Produkt genau so ist wie vereinbart oder versprochen. Verbraucher:innen können innerhalb der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsfrist den Verkäufer auffordern, Mängel am gekauften Produkt zu beheben.
- Ein Rückruf dient dazu, Verbraucher:innen vor Gefahren zu schützen.Bei einem Rückruf gibt es daher keine zeitliche Beschränkung für Abhilfemaßnahmen, da das Ziel ist, gefährliche Produkte vom Markt zu nehmen und Verbraucher:innen eine angemessene Wiedergutmachung zu bieten.
Bei einem Mangel an einem gekauften Produkt können Verbraucher:innen innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Sie können grundsätzlich zwischen einer Reparatur oder einer Ersatzlieferung wählen. Der Verkäufer muss die gewählte Nacherfüllung durchführen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Erst wenn die Nacherfüllung scheitert oder verweigert wird, kommen weitere Rechte wie Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht.
Bei einem Produktrückruf geht es dagegen nicht um einen Mangel am Produkt, sondern um die Sicherheit von Verbraucher:innen. Ziel des Rückrufs ist es, gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen und eine sichere Lösung anzubieten. Die Rechte aus einem Rückruf bestehen unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Wurde ein Sicherheitsproblem durch die Maßnahmen des Rückrufs behoben, können Verbraucher:innen wegen genau dieses behobenen Sicherheitsmangels in der Regel nicht noch einmal dieselbe Abhilfe verlangen. Bestehen jedoch andere Mängel am Produkt, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bestehen.
Auch Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller richten sich weiterhin nach den jeweiligen Garantiebedingungen. Ein Rückruf ersetzt eine Garantie nicht und schränkt sie nicht automatisch ein.
Wer haftet für Folgeschäden, wenn ein fehlerhaftes Produkt gekauft wurde?
Wurde ein fehlerhaftes Produkt bereits verwendet und sind dadurch Schäden entstanden, können Verbraucher:innen unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
Grundsätzlich haftet der Hersteller für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden. Befindet sich der Hersteller außerhalb der EU, können auch andere Verantwortliche in der Lieferkette, zum Beispiel ein Einführer in die EU, haften.
Damit ein Anspruch besteht, muss grundsätzlich ein Zusammenhang zwischen dem fehlerhaften Produkt und dem entstandenen Schaden bestehen. Nach aktuellem Recht kann dieser Nachweis für Verbraucher:innen schwierig sein. Die Haftung besteht grundsätzlich auch dann, wenn bereits ein Rückruf erfolgt ist. Verbraucher:innen sollten Rückruf- und Sicherheitswarnungen jedoch ernst nehmen. Wer trotz einer bekannten Gefahr ein Produkt weiter nutzt und dadurch ein Schaden entsteht, muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.
Wo kann man sich über einen Produktrückruf informieren?
Safety Gate (vormals RAPEX)
Aktuelle Warnmeldungen zu allen gefährlichen Produkten außer Lebensmitteln (sog. Non-Food-Produkte) finden Sie auf Safety-Gate (ehemals RAPEX). Arzneimittel, Medizinprodukte, Futtermittel sind davon ausgenommen, da sie einer gesonderten Überwachung unterliegen. Das europäische Schnellwarnsystem informiert über Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Verbreitung gefährlicher Produkte zu verhindern oder einzuschränken. Es umfasst sowohl Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden als auch freiwillige Maßnahmen von Herstellern und Händlern. Verbraucher:innen können die Meldungen online abrufen oder einen wöchentlichen Newsletter abonnieren.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Die Datenbank „Gefährliche Produkte in Deutschland“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert zu Rückrufen und Warnungen zu gefährlichen Non-Food-Produkten (nicht-lebensmittelbezogenen Produkten).
Lebensmittelwarnung
Die Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bieten auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de und der dazugehörigen App einen direkten Zugang zu aktuellen Meldungen. Gelistet werden Meldungen zu Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen, wie Geschirr, Kleidung, Spielsachen oder Deko-Artikel und andere Dinge des allgemeinen Haushaltsbedarfs.
Online-Marktplätze
Auch Online-Marktplätze, über die ein Produkt gekauft wurde, können eine wichtige Informationsquelle sein. Wird ein dort angebotenes Produkt als gefährlich eingestuft oder zurückgerufen, müssen Marktplätze Verbraucher:innen unterstützen und über Sicherheitswarnungen oder Rückrufmaßnahmen informieren, soweit ihnen die betroffenen Kundendaten vorliegen.
Sie sollten daher neben den offiziellen Warnportalen auch die Website oder das Kundenkonto des Online-Marktplatzes prüfen, über den Sie das Produkt gekauft haben.
Kurz und knapp: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist ein Produktrückruf?
Ein Produktrückruf ist die Aufforderung, ein gefährliches Produkt nicht weiter zu benutzen und es zurückzugeben oder gegen eine sichere Lösung einzutauschen.
Wer startet einen Rückruf?
Wenn ein Produkt ein Sicherheitsrisiko darstellt müssen Hersteller, Importeur und Händler betroffene Verbraucher:innen, die sie erreichen können, unverzüglich informieren und Abhilfemaßnahmen anbieten.
Muss ich nachweisen, dass das Produkt gefährlich ist?
Nein. Wenn ein Produkt offiziell zurückgerufen wurde, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht selbst nachweisen, dass das Produkt gefährlich ist.
Welche Rechte habe ich bei einem Rückruf?
Wenn ein Produkt wegen eines Sicherheitsrisikos zurückgerufen wird, muss der verantwortliche Hersteller, Händler oder Importeuer wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfemaßnahmen anbieten. Das sind zum Beispiel:
- Reparatur des Produkts
- Ersatz durch ein sicheres, gleichwertiges Produkt
- Erstattung des Kaufpreises
Die Abwicklung muss kostenlos und zügig erfolgen und darf für Sie keine erheblichen Umstände oder Kosten verursachen. Welche Möglichkeiten Ihnen konkret angeboten werden und wer für die Abwicklung zuständig ist, hängt vom jeweiligen Rückruf ab. Beachten Sie daher die Angaben im Rückrufhinweis.
Gibt es für die Abhilfe bei einem Produktrückruf eine Frist?
Die Abhilfemaßnahmen des Produktsicherheitsrückrufs sind nicht einfach auf die zweijährige Gewährleistungsfrist beschränkt. Rückruf und Gewährleistung verfolgen unterschiedliche Zwecke.
Was ist der Unterschied zwischen Rückruf und Gewährleistung?
Ein Rückruf dient vor allem dazu, ein gefährliches Produkt sicher zu machen oder vom Markt zu nehmen. Die Gewährleistung betrifft dagegen Ihre Rechte aus dem Kaufvertrag, wenn die Ware mangelhaft ist.
Schließt ein Rückruf meine Gewährleistungsrechte aus?
Nein. Ein Produktsicherheitsrückruf nimmt Ihnen Ihre gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer grundsätzlich nicht. Rückruf und Gewährleistung verfolgen unterschiedliche Ziele: Der Rückruf soll ein gefährliches Produkt sicher machen bzw. vom Markt nehmen; die Gewährleistung betrifft die Vertragswidrigkeit der gekauften Ware.
Muss ich ein zurückgerufenes Produkt selbst reparieren?
Nein, nicht grundsätzlich. Verbraucher:innen dürfen nicht dazu verpflichtet werden, ein gefährliches Produkt selbst zu reparieren. Eine Reparatur durch Verbraucher kommt nur infrage, wenn sie einfach und sicher durchgeführt werden kann und dies in der Rückrufanzeige vorgesehen ist – etwa der Austausch einer Batterie. Eine gefährliche oder komplizierte Reparatur müssen Verbraucher:innen nicht selbst durchführen
Was passiert, wenn ich ein zurückgerufenes Produkt trotzdem weiter benutze?
Wenn Sie trotz eines bekannten Sicherheitsrisikos das Produkt weiter benutzen und dadurch ein Schaden entsteht, kann Ihnen ein Mitverschulden angerechnet werden. Das kann dazu führen, dass Sie weniger Schadensersatz erhalten. Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang Ihr eigenes Verhalten zur Entstehung oder zum Umfang des Schadens beigetragen hat.
Wo finde ich Informationen zu Produktrückrufen?
Safety-Gate : Die EU-Plattform informiert über aktuelle Warnungen und Rückrufe gefährlicher Non-Food-Produkte in der EU. Dazu gehören beispielsweise Spielzeug, Elektrogeräte, Kleidung oder Fahrzeuge.
rueckrufe.de/ BAuA-Datenbank „Gefährliche Produkte in Deutschland: Hier veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bekannt gewordene Produktrückrufe, Produktwarnungen und weitere Informationen zu gefährlichen Produkten in Deutschland.
www.lebensmittelwarnung.de Bei Lebensmitteln und bestimmten verbrauchernahen Produkten informieren die Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über Rückrufe und Warnungen. Dazu gibt es auch eine App mit Push-Benachrichtigungen
Online-Marktplatz: Wenn Sie das Produkt online gekauft haben, sollten Sie auch in Ihrem Kundenkonto nachsehen. Online-Marktplätze müssen Verbraucher bei entsprechenden Rückrufen unter bestimmten Voraussetzungen direkt informieren.
Hersteller und Händler: Prüfen Sie außerdem die Website des Herstellers oder Verkäufers. Dort finden sich häufig konkrete Angaben zum betroffenen Modell, zur Serien- oder Chargennummer und dazu, was Sie mit dem Produkt tun sollen.













