BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Stand:
Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der vzbv hatte Parship wegen automatischen Vertragsverlängerungen verklagt.
  • Der BGH urteilte, dass die Klauseln zur Vertragsverlängerung teilweise unwirksam sind. Ein fristloses Kündigungsrecht lehnte er ab.
  • Verbraucher:innen, die von bestimmten Vertragsverlängerungen betroffen sind, können Mitgliedsbeiträge zurückfordern. 
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Darum ging es in dem Verfahren gegen Parship 

Das Geschäft mit der Partnervermittlung im Internet boomt. Einer der größten Anbieter ist die PE Digital GmbH mit dem Portal Parship. Parship ist keine bloße Kontaktbörse, in der sich Singles selbst auf die Suche nach einem Partner begeben. Nutzer:innen müssen viele private und intime Informationen über sich preisgeben. Wer das Angebot nutzen möchte, muss für einige hundert Euro einen langfristigen Vertrag abschließen, der sich – bei bis zum 28. Februar 2022 geschlossenen Verträgen - sogar um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht frühzeitig gekündigt wird. Fristlose Kündigungen ohne Angabe von Gründen akzeptierte Parship nicht. Viele Kunden:innen mussten zum Teil jahrelang hohe Beiträge für eine Leistung bezahlen, die sie längst nicht mehr nutzen wollten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte mit Urteil vom 17. Juli 2025 (Aktenzeichen III ZR 388/23) die automatische Verlängerung der Verträge um 12 Monate für unwirksam, wenn die Erstlaufzeit lediglich sechs Monate betrug. Er folgte für diese Fälle der Argumentation der Verbraucherzentrale, nach der es für Mitglieder unzumutbar ist, mindestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrages kündigen zu müssen, wenn sie sich kein weiteres ganzes Jahr an die Plattform binden möchten. 

Betroffen sind Parship-Verträge, die bis Februar 2022 abgeschlossen wurden. Parphip-Mitglieder mit anderer Vertragsdauer, zum Beispiel mit Zwölfmonatsverträgen, profitieren von dem Urteil nicht. Auch ein Recht zur fristlosen Kündigung hat das Gericht abgelehnt.

Was bedeutet das Ergebnis der Klage für Verbraucher:innen?

Wenn Sie einen Parship-Vertrag mit einer Erstlaufzeit von 6 Monaten geschlossen haben und von der automatischen Verlängerung der Vertragslaufzeit um 12 Monate betroffen waren, können Sie die für den Zeitraum der Verlängerung gezahlte Beiträge zurückfordern. Dafür steht ein Musterbrief zur Verfügung.

Welche Beträge Sie genau zurückfordern können, hängt davon ab, ob Sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben:

  • Wenn Sie sich zur Klage angemeldet haben, können Sie die ab dem Jahr 2018 gezahlten Beiträge zurückverlangen
  • Wenn Sie nicht an der Klage teilgenommen haben, können Sie die Beiträge verlangen, die Sie seit dem Jahr 2022 gezahlt haben.

Sie können nur Geld für den Verlängerungszeitraum zurückverlangen, nicht die Kosten für die Erstlaufzeit.

Verbraucher:innen, deren Verträge schon von Anfang an länger als sechs Monate laufen sollten, können keine Erstattung verlangen. Das betrifft insbesondere 1- und 2-Jahres-Verträge. 

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BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.

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