- Worum ging es?
Das Geschäft mit der Partnervermittlung im Internet boomt und einer der größten Anbieter ist die PE Digital GmbH mit dem Portal Parship. Der Einfachheit halber verwenden wir die Bezeichnung „Parship“ im Folgenden auch für den Anbieter. Parship ist keine bloße Kontaktbörse, in der sich Singles selbst auf die Suche nach einem Partner begeben. Stattdessen muss man als Nutzer:in eine Vielzahl überaus privater und intimer Informationen über sich preisgeben, anhand deren ein Persönlichkeitsgutachten erstellt wird. Dieses ist die Grundlage für die Partnervorschläge, die das Portal der/dem Partnersuchenden unterbreitet. Wer das Angebot nutzen möchte, muss für einige hundert Euro einen langfristigen Vertrag abschließen, der sich – bei bis zum 28. Februar 2022 geschlossenen Verträgen - sogar um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht frühzeitig gekündigt wird. Viele Nutzer:innen rechnen damit nicht. Eine fristlose Kündigungsmöglichkeit ohne Angabe von Gründen lehnt Parship grundsätzlich ab. Für tausende Partnersuchende bedeutet das: Sie müssen zum Teil jahrelang hohe Beiträge für eine Leistung bezahlen, an der sie längst das Interesse verloren haben.
Ergebnis der Klage
- Was ist das Ergebnis des Verfahrens?
Der Bundesgerichtshof hat die Klauseln zur Vertragsverlängerung um 12 Monate, die Parship für Vertragsschlüsse bis zum 28. Februar 2022 verwendet hat, für unzulässig erklärt, wenn der Vertrag eine Erstlaufzeit von maximal sechs Monaten hatte. Bei Verträgen, die schon von Anfang an länger laufen sollten, hält das Gericht die Verlängerungsklausel für rechtmäßig. Insbesondere betrifft das 1- und 2-Jahres-Verträge. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht abgelehnt.
- Was hatte der vzbv gefordert?
Das Gericht sollte feststellen, dass
(1) die bei Vertragsabschlüssen bis zum 28. Februar 2022 verwendete Klausel zur Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr unwirksam ist, der Vertrag sich also nicht automatisch verlängert hat, und zwar ungeachtet der Erstlaufzeit
(2) eine kostenpflichtige Mitgliedschaft jederzeit fristlos gekündigt werden kann und
(3) im Falle der fristlosen Kündigung nur anteilig für die genutzte Zeit Beiträge gefordert werden dürfen und nicht gesondert für das Persönlichkeitsgutachten.
- Was bedeutet das Urteil für mich als Betroffene/n?
Sie können bereits geleistete Beiträge für die Verlängerungszeiträume, die auf der unwirksamen Vertragsklausel beruhen, zurückverlangen.
Bitte beachten Sie, dass Parship durch das Urteil nicht unmittelbar zur Leistung an Sie verpflichtet ist. Der vzbv geht aber davon aus, dass Parship freiwillig an Sie zahlen wird, da das Gericht dessen rechtliche Position widerlegt hat.
- Wer kann jetzt von Parship Geld zurückverlangen?
Das Gericht hat Verlängerungsklauseln für unwirksam erklärt, die Parship verwendet hat. Sie können das Geld für den Verlängerungszeitraum unter den folgenden Voraussetzungen zurückverlangen:
- Sie haben Ihren Vertrag vor dem 1. März 2022 abgeschlossen.
- Ihr Vertrag lief zunächst sechs Monate und hat sich dann automatisch um ein Jahr verlängert.
- Für welchen Zeitraum kann ich Geld zurückverlangen?
Sie können nur Geld für den Verlängerungszeitraum zurückverlangen, nicht die Kosten für die Erstlaufzeit.
Ihre Ansprüche können allerdings verjährt sein. Allgemein sind sie drei Jahre nach Ihrer Zahlung zum Ende des Jahres verjährt. Ein Beispiel: Ihr Parship-Vertrag lief ursprünglich bis zum 31. Oktober 2021 und wurde um ein Jahr automatisch verlängert. Sie können dann nur noch den Betrag zurückverlangen, den Sie im Jahr 2022 gezahlt haben. Zahlungen aus 2021 wären verjährt.
Wenn Sie an der Sammelklage teilgenommen haben, ist das anders: Dann ist die Verjährung seit 2021 gestoppt – und sie bleibt das auch noch mindestens bis zum 17. Januar 2026. In dem Fall könnten Sie bis ins Jahr 2018 zurückgehen, um von Parship Ihr Geld zurückzufordern.
- Wie kann ich das Geld zurückfordern?
Verwenden Sie dafür gern unseren Musterbrief.
- Bis wann muss ich das Geld zurückgefordert haben?
Ihr Anspruch darf noch nicht verjährt sein. Lesen Sie dafür bitte die Antwort auf die Frage „Für welchen Zeitraum kann ich Geld zurückverlangen?“. Wenn Sie an der Sammelklage teilgenommen haben, sind Sie noch bis zum 17. Januar 2026 vor Verjährung geschützt. Bitte beachten Sie, dass eine bloße Zahlungsaufforderung an Parship Sie nicht vor der Verjährung schützt. Dafür müssten Sie beispielsweise eine Klage gegen Parship einreichen oder einen Mahnbescheid beantragen. Solange keine Verjährung droht, sollten Sie es aber zunächst mit unserem Musterbrief versuchen.
Teilnahme an der Musterfeststellungsklage
- Kann ich mich der Klage gegen Parship noch anschließen?
Nein, Sie können sich nicht mehr anmelden.
Allgemeine Informationen zur Teilnahme an Musterfeststellungsklagen finden Sie unter "Häufig gestellte Fragen zur Teilnahme an einer Sammelklage".
- Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?
Nein, eine Abmeldung von der Klage ist nicht mehr möglich.