Wasserbehandlung im Haushalt - das müssen Sie über Wasserfilter wissen
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Im Handel werden zahlreiche Produkte angeboten, die für eine bessere Kranwasser-Qualität sorgen sollen. Vom Partikelfilter am Hausanschluss bis zum Entkalkungsgerät für die Wasserrohre. Aber ist das überhaupt nötig?
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Das Wichtigste in Kürze:
Unser Trinkwasser ist flächendeckend von sehr guter Qualität. Aus gesundheitlichen Gründen besteht daher keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Behandlung des Wassers.
Die einzig sinnvolle und auch vorgeschriebene Ausnahme ist ein Partikelfilter am Hausanschluss, der die Wasserrohre vor Rostpartikeln schützt.
Sollten Sie dennoch eine Enthärtungsanlage einbauen wollen, lassen sie sich von einem Sanitär-Installationsbetrieb oder einem Sachverständigen für Trinkwasserinstallation beraten.
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Vom Partikelfilter am Hausanschluss bis zu Schutzmaßnahmen der technischen Trinkwasser-Installationen am Gebäude: Immer mehr Verfahren und Angebote sollen die Wasserqualität aus dem Hahn verbessern. Wie wirksam sind diese Maßnahmen? Sind die Wasserbehandlungen überhaupt notwendig?
Trinkwasser benötigt keine zusätzliche Behandlung
Überlegen Sie gut, ob der Einbau einer sogenannten Wasserbehandlungsanlage überhaupt nötig ist. Denn: Unser Trinkwasser ist flächendeckend von sehr guter Qualität und kann bedenkenlos benutzt und getrunken werden. Auch wenn es kalkhaltig ist. Lassen Sie sich im Zweifel vorher von unabhängigen Experten beraten.
Partikelfilter schützt vor Rostpartikeln
Einzig sinnvolle und vorgeschriebene Ausnahme ist der Partikelfilter am Hausanschluss der Wasserleitung neben der Wasseruhr. Er schützt die Wasserrohre im Haus vor Rostpartikeln. Dieser Filter muss regelmäßig gespült oder gewechselt werden. Bauen Sie solche Anlagen nicht selbst ein. Dies dürfen nur Installationsfirmen mit der Genehmigung des Wasserversorgers.
Wenn Sie Ihre Wasserrohre vor Korrosion schützen wollen, klären Sie zunächst mit Hilfe eines Gas- und Wasser-Installateurs die Ursache ab. Oft sind es Fehler, die anders behoben werden müssen.
Rostpartikel im Wasser? Ursache abklären
Dosieranlagen können Leitungen zwar möglicherweise vor weiterer Korrosion schützen und Filter die Rostpartikel aus Ihrem Leitungswasser heraushalten. Die Ursache der Korrosion sollten Sie aber auf jeden Fall durch einen Fachmann abklären und ggf. beheben lassen.
Worauf soll man beim Betrieb von Wasserbehandlungsanlagen achten?
Lassen Sie alle in die Wasserleitungen eingebauten Anlagen regelmäßig von Fachleuten warten!
Filter, Patronen, Kartuschen oder Pads müssen regelmäßig gewechselt werden. Filter können etwa unbemerkt durchbrechen und zurück gehaltene Stoffe in konzentrierter Form ins Wasser zurück leiten.
Wer eine zusätzliche Wasseraufbereitung wünscht, sollte bei der Auftragsvergabe darauf achten, dass nur technisch aktuelle und normgerechte Verfahren angewandt werden. Zudem sollten die eingesetzten Geräte das DVGW- (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) oder DIN-Prüfzeichen tragen.
Wesentliche Veränderungen an der Trinkwasseranlage dürfen laut AVBWasserV (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) nur durch das Wasserversorgungsunternehmen selbst oder durch von ihm eingetragene Installationsfirmen erfolgen.
Am 16. und 17. Juni 2025 nur Beratung für vorher vereinbarte Termine
Am Montag, den 16. Juni und am Dienstag, den 17. Juni 2025 bieten wir nur Beratung in bereits abgestimmten Terminen an. Beratungen ohne vorher vereinbarten Termin können an diesen beiden Tagen nicht angeboten werden.
Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen
Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.