Ayurvedische Nahrungsergänzungsmittel

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Ayurvedische Produkte und Nahrungsergänzungsmittel können giftige Schwermetalle enthalten. Immer mal wieder werden Vergiftungsfälle bekannt. Worauf sollten Sie achten?
Ayurveda

Das Wichtigste in Kürze:Aufs Wissen kommt es an

  • Ayurvedische Produkte - insbesondere Nahrungsergänzungsmittel - können große Mengen giftiger Schwermetalle enthalten.
  • Wer solche Produkte verwendet und dauerhaft über Übelkeit, Durchfall, Erbrechen oder Schwäche klagt, sollte unbedingt eine Arztpraxis aufsuchen.
  • Beim Einkauf auf Produkte mit ISO 9001-Standard und/oder dem Prüfzeichen des BDHI achten.
  • Sicherheitshalber sollten Sie keine Produkte aus dem Urlaub mitbringen.
  • Denken Sie daran, beim Arztbesuch die Einnahme eines solchen Produktes explizit zu erwähnen.
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Ayurveda-Produkte - Nahrungs­ergänzungsmittel, Detox-Produkte, Tees, Gewürze, Getränke, Kräuter, Aroma-Öle - werden aus (Arznei-)Pflanzen, Tierprodukten und Mineralien gewonnen. Sie finden sich ebenso in Naturkostläden und Reformhäusern wie in asiatischen Lebensmittelläden oder im Internet.

Produkte der ayurvedischen Tradition können in Deutschland sowohl als Arzneimittel als auch als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft werden. Als Arzneimittel benötigen sie eine Zulassung inkl. Sicherheitsprüfung, als Nahrungsergänzungsmittel nicht. Mehr zur Unterscheidung beider Produktgruppen können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Schwermetalle können ein Problem sein

Importierte ayurvedische Produkte können - zum Teil absichtlich aus traditioneller Herstellungspraxis (Rasa-Präparate, Rasaushadhi) heraus - Schwermetalle wie Blei, Quecksilber und Arsen sowie Zinn und Eisen enthalten. Das belegen verschiedene Berichte zu Nahrungsergänzungsmitteln, z.B. vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Einer der Untersuchungen zufolge enthielten 60 Prozent der Proben giftige Schwermetalle. Dabei wurden Überschreitungen der Richtwerte für Arsen um das 49.000-fache, bei Quecksilber um das 7.800-fache festgestellt.

Schwere Bleivergiftung
Im Mai 2022 berichtet das arznei-telegramm von einer schweren Bleivergiftung eines 24-jährigen Mannes in Köln nach Verwendung eines ayurvedischen Nahrungsergänzungsmittels, welches zur generellen Gesundheitsförderung empfohlen wurde.

Im August 2023 zeigte ein Fallbericht im Canadian Medical Association Journal, dass vor allem Bleivergiftungen weiterhin ein wichtiges Thema sind, vor allem auch weil diese immer schwerer erkannt werden. Zur Zeiten von Bleirohren etc. waren Bleivergiftungen viel häufiger bzw. als Ursache naheliegender.

2012 berichteten amerikanische Gesundheitsbehörden von sechs schwangeren Frauen, die nach Einnahme verschiedener ayurvedischer Produkte aus Indien Bleivergiftungen erlitten hatten, was beim Fötus zu schweren Schäden am Nervensystem führen kann. Eine weitere US-Untersuchung (2018) ergab, dass in 65 % der 252 untersuchten ayurvedischen Produkte Blei, in 38 % Quecksilber und in 32 % Arsen gefunden wurde. In fast der Hälfte der quecksilberhaltigen Proben, 36 % der bleihaltigen Proben und 39 % der arsenhaltigen Proben wurden die Grenzwerte um das Vieltausendfache überschritten.

Auch bei Marktkontrollen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung fallen immer wieder übermäßig mit Schwermetallen belastete Nahrungsergänzungsmittel auf, wie das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) zeigt. Wegen dieser andauernden Probleme hat die Europäische Union (EU) mit der neuen Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 für einige Schwermetalle in Nahrungsergänzungsmitteln Höchstgehalte festgelegt und zwar für Blei (maximal 3,0 mg/kg), Cadmium (maximal 1,0 bzw. 3,0 mg/kg, wenn vorwiegend aus Seetang) und Quecksilber (0,1 mg/kg). Für Arsen gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine bestimmte Höchstmenge, es gilt aber dass das Produkt sicher sein muss (EU-Basis-Verordnung).

Für die Einhaltung der Werte sind die Hersteller bzw. die Importeure verantwortlich. Problematisch kann es daher vor allem beim privaten Bezug aus dem Ausland, zum Beispiel bei Gewürzen als Reisemitbringsel oder via Internet werden.

Worauf sollte ich achten?

  • Seien Sie besonders vorsichtig beim Kauf via Internet. Was Sie beim Bezug aus dem Ausland beachten sollten, finden Sie hier.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Händler oder Internetvertreiber nach Herkunft und Herstellung der Produkte, bevor Sie ayurvedische Erzeugnisse (Nahrungsergänzungsmittel, Tees, Gewürze, Getränke, Kräuter) probieren.
  • Anbieter sollten schriftlich belegen können, dass sämtliche Importwaren auf die Belastung mit Schwermetallen untersucht worden sind. Das gilt auch für Bio-Produkte, obwohl deren Rohwaren bereits strengere Auflagen erfüllen müssen.
  • Produkte, die nachweislich nach dem ISO 9001-Standard* hergestellt wurden, sind beim Kauf zu bevorzugen, da deren Qualität regelmäßig kontrolliert wird.
  • Orientieren können sich Kunden auch am Prüfzeichen des Bundesverbands der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e.V. (BDIH). Es kennzeichnet Nahrungsergänzungsmittel, die auf Schwermetalle geprüft wurden. Der Verband bietet im Internet eine Produktliste.
  • Bevor Sie Kindern ayurvedische Mittel verabreichen, sollten Sie unbedingt in der Kinderarztpraxis nachfragen.
  • Wenn Sie Ayurveda-Produkte nehmen und dauerhaft unter Symptomen wie Übelkeit, Durchfall, Erbrechen, Appetitlosigkeit oder körperlicher Schwäche leiden, sollte Sie die Präparate absetzen und unbedingt ärztlichen Rat einholen. Dabei ist abzuklären, ob es Anzeichen für eine Vergiftung mit Schwermetallen (vor allem Blei) gibt. Eine solche Vergiftung ist behandelbar, dauert aber oft sehr lange.
  • Sicherheitshalber sollten Sie Ihre behandelnden Ärzt:innen immer über die Einnahme solcher Produkte informieren, in diesem Fall ist Reden Gold.


* Die DIN EN ISO 9001 ist die im Qualitätsmanagement verbreitetste Norm. Sie legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest. Es begleitet alle wesentlichen betrieblichen Prozesse und stellt diese auf den Prüfstand, u.a. um die Anforderungen der Kunden und die jeweiligen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu erfüllen.

Quellen:


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