Zweckmäßigkeit von "Gelenkfit plus"?

Stand:
Können Sie mir bitte Auskunft über die Zweckmäßigkeit der Anwendung von "Gelenkfit plus" von Bärbel Drechsel geben?
Off

Frage

Wie sinnvoll ist die orale Anwendung von "Gelenkfit plus" von Bärbel Drexel bei Kniebeschwerden?

Antwort

Bei dem von Ihnen genannten Produkt "Gelenkfit plus" handelt es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel mit zahlreichen Inhaltsstoffen, darunter verschiedene Pflanzenpulver, Hyaluronsäure, Kollagen, Glucosamin, Vitamin C und weitere.

Grundsätzlich gilt, das Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln gehören. Sie sollen eventuell vorhandene Nährstoffdefizite ausgleichen. Im Gegensatz zu Arzneimitteln ist es nicht ihr Zweck Krankheiten zu lindern oder zu heilen - auch nicht bei Kniebeschwerden. Der Produktname "Gelenkfit" bewegt sich damit in einer rechtlichen Grauzone. Als Lebensmittel unterliegen Nahrungsergänzungsmittel keiner Zulassungspflicht und müssen keine Wirkungsnachweise erbringen.

Zu den verschiedenen Inhaltsstoffen in dem von Ihnen genannten Produkt können wir Ihnen Folgendes sagen:

Glucosamin ist ein Aminozucker, der im menschlichen Körper natürlicherweise vorkommt. Für Glucosamin sind derzeit keine gesundheitsbezogenen Werbeaussagen zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sah keinen wissenschaftlichen Beleg für einen vorbeugenden, struktur- und funktionserhaltenden Einfluss von glucosaminhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln auf die Gelenke oder Knorpel von Gesunden.

Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit Glucosamin kann für bestimmte Personengruppen mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Beispielsweise kann es zu Wechselwirkungen mit Substanzen des Glukosestoffwechsels kommen. Dies stellt besonders für Personen mit Diabetes mellitus ein Risiko dar. Außerdem kann Glucosamin die blutgerinnungshemmende Wirkung von Blutgerinnungshemmern (Cumarin-Antikoagulanzien) verstärken und dadurch zu Blutungen führen. Ausführliche Informationen zu Glucosamin finden Sie hier.

Hyaluronsäure und Kollagen sind natürliche Bestandteile des Gelenkapparats. Einen Nachweis für eine positive Wirkung auf die Gelenke durch die Aufnahme hyaluronsäure- und kollagenhaltiger Nahrungsergänzungsmittel gibt es nicht. Gesundheitsbezogene Werbung ist für die beiden Substanzen nicht erlaubt. Weitere Informationen zu Kollagen finden Sie hier, zu Hyaluronsäure in diesem Artikel.

Weihrauch-Inhaltsstoffe dürfen in Nahrungsergänzungsmitteln keine arzneimittelähnliche Wirkung haben und weder mit Gesundheits- noch mit Krankheitsbezug beworben werden. Die Einnahme kann Nebenwirkungen haben, beispielsweise Übelkeit oder Magensäure-Reflux, also zum Rückfluss von saurem Mageninhalt führen. Ausführliche Informationen zu Weihrauch finden Sie hier.

Vitamin C zählt zu den wasserlöslichen Vitaminen. Für das Vitamin sind verschiedene Funktionen im Körper bekannt, darunter auch bei der Kollagenbildung.

Da für die oben genannten Inhaltsstoffe keine gesundheitsbezogenen Aussagen erlaubt sind, setzen Hersteller Vitamin C gern in "Gelenkprodukten" ein. Denn für Vitamin C darf mit "trägt zur normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Knochen/Knorpelfunktion bei" geworben werden. Aussagen zu positiven Wirkungen auf die Gelenke sind aber auch für Vitamin C unzulässig. Hinzu kommt, dass Vitamin C in ausreichendem Umfang in unserer täglichen Nahrung vorkommt, sodass eine Aufnahme über Nahrungsergänzungsmittel in der Regel unnötig ist. Es gibt keinen Nachweis, dass eine Aufnahme über die Zufuhrempfehlungen hinaus gesundheitliche Vorteile bringt. Ausführliche Informationen zu Vitamin C finden Sie hier.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verwendung der GelenkFit Plus-Kapseln vermutlich keine gesundheitlichen Vorteile bringt. Um Kniebeschwerden vorzubeugen, sollte man insbesondere Übergewicht vermeiden und für regelmäßige moderate Bewegung sorgen. Geeignet sind Bewegungsarten, bei denen alle Gelenke schonend bewegt und die Muskeln gestärkt werden: z.B. Gehen und Walking, Radfahren, Schwimmen, Gymnastik und Wassergymnastik.

Zu diesem Thema gibt es auf Youtube auch ein kleines Video der Verbraucherzentralen.

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.