Was versteht man unter dem ORAC-Wert?

Stand:
Der ORAC-Wert gibt die antioxidative Wirkung einer Substanz an. Für den Menschen ist dieser Laborwert unwichtig.
ORAC-Wert, Bezeichnung auf den Produkten

Das Wichtigste in Kürze:Gut zu wissen

  • Der ORAC-Wert gibt an, wie viele freie Radikale durch eine Substanz oder ein Produkt bzw. Nahrungsergänzungsmittel im Laborversuch neutralisiert werden können.
  • Dieser Messwert kann keine Aussage darüber treffen, was im menschlichen Körper passiert.
  • Die Werbung damit ist verboten.
Off

In Berichten über pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel, z.B. mit Acai, Aronia, Granatapfel, Maqui, Gemüse- und Obst-Extrakten, OPC/Resveratrol oder Antioxidantien, sowie ACE-Produkte wird immer wieder einmal ein besonders hoher ORAC-Wert herausgestellt, um die antioxidative Wirkung des Produkts zu belegen.

ORAC steht für "Oxygen Radical Absorbance Capacity", also die Fähigkeit, Sauerstoffradikale abzufangen. Der Wert gibt an, wie viele freie Radikale pro Gramm Saft oder Frucht neutralisiert werden können, beschreibt also eine chemische Eigenschaft des gemessenen Lebensmittels. Die hohen ORAC-Werte für bestimmte Früchte bzw. Fruchtextrakte sind jedoch reine Laborwerte, die sich beim Menschen nach dem Verzehr nicht wiederfinden.

Bei der Messung wird ein Vitamin-E-Abkömmling (Trolox) als Vergleichsstoff (Referenz) verwendet. Daher wird das Ergebnis häufig in sogenannten "Trolox-Äquivalenten" (µg TE pro 100 g oder pro ml) angegeben. Die Angabe "ORAC-Wert von 1000" wäre völlig nichtssagend ohne die Angabe der Maßeinheit und damit auch nicht vergleichbar.

Werbung mit ORAC ist verboten

Die bei der ORAC-Messung ablaufende Reaktion findet im menschlichen Körper so gar nicht statt. Damit ist die Werbung irreführend gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7, Absatz 1b), also unzulässig. Darüber hinaus müsste auch die Bioverfügbarkeit der antioxidativen Inhaltsstoffe bekannt sein. Unter Bioverfügbarkeit wird bei Inhaltsstoffen von Lebensmitteln verstanden, ob der Stoff überhaupt und wenn ja wie viel tatsächlich vom Körper aufgenommen wird.

Nicht zuletzt hat der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger bereits 2011 festgestellt, dass es sich bei der Angabe des ORAC-Wertes um eine unzulässige nährwertbezogene Angabe gemäß Health Claims-Verordnung handelt. Danach dürfen nur solche Angaben zum Nährstoffgehalt eines Lebensmittels gemacht werden, die explizit per Gesetz erlaubt sind. Beispiele dafür sind "glutenfrei", "reich an Vitamin XY", "salzarm" o.ä. Das gilt nicht nur für Aufschriften auf der Produktverpackung, sondern auch für Werbeanzeigen oder Internetseiten.

 

Quellen:


Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) Nr. 2011/55: Angabe von ORAC-Werten. 98. Sitzung am 25./26.10.2011 in Münster

Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, Anhang "Nährwertbezogene Angaben und Bedingungen für ihre Verwendung", in der Fassung vom 13.12.2014

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, in der Fassung vom 01.01.2018

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.