Die Heizkostenabrechnung: Überprüfen lohnt sich!

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Die aktuelle Abrechnung für Gas und Wärme ist schon da oder kommt bald. Wir erklären, worauf Sie achten sollten, wenn Sie die Abrechnung prüfen und wo Sie finanzielle Hilfe erhalten – falls nötig.
Grafik_Rechnung wird mit Lupe geprüft

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sie sollten Ihre Abrechnung besonders gründlich prüfen.
  • Haben Sie den Eindruck, dass etwas unstimmig ist? Wer den berechtigten Verdacht hegt, dass die Rechnung fehlerhaft ist, kann diese anfechten.
  • Sie haben zwar grundsätzlich zwölf Monate Zeit, um gegen Ihre Nebenkosten-Abrechnung schriftlich Widerspruch einzulegen. Trotzdem müssen Sie die Zahlungsfrist der Abrechnung einhalten.
  • Versuchen sie Fristverlängerungen mit Ihrem Energieversorger oder Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter zu vereinbaren. Suchen Sie sich zur Not staatliche Unterstützung, um die Rechnung fristgerecht zu bezahlen.
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Die aktuelle Abrechnung für Gas und Wärme ist schon da oder kommt bald. Wir erklären, worauf Sie achten sollten, wenn Sie die Abrechnung prüfen und wo Sie finanzielle Hilfe erhalten – falls nötig.

Wenn Sie als Mieter:in Heizung und Warmwasser über die Zentralheizung eines Mehrfamilienhauses beziehen, rechnet Ihr:e Vermieter:in die Heizkosten mit der Betriebskostenabrechnung ab. Sind Sie stattdessen Selbstzahler:in, haben also direkt einen Vertrag mit dem Energieversorger über Strom, Gas oder Fernwärme als Wärmeversorgung, bekommen Sie im Frühjahr in der Regel die Abrechnung der Kosten geschickt.

Wichtig und in diesem Jahr eine Besonderheit: In beiden Fällen haben Sie Anspruch darauf, dass sowohl Versorger als auch Vermieter:innen die finanzielle Entlastung der vergangenen Monate an Sie weitergeben!

Hohe Nachzahlungen können insbesondere Menschen mit geringen Einkommen vor erhebliche Schwierigkeiten stellen. Aber auch für viele Menschen, die normalerweise finanziell gut über die Runden kommen, kann es dieses Jahr knapp werden. Denn die Inflation hat bei vielen Haushalten die finanziellen Puffer ausgedünnt.

Deshalb sollten Sie Ihre Abrechnung besonders gründlich prüfen und sich die richtigen Fragen stellen, wenn die Abrechnung der Kosten für die Wärmeversorgung ins Haus flattert. Wir erklären, welche Frage Sie stellen sollten und welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Stimmt meine Abrechnung überhaupt?

Viele Nebenkosten-Abrechnungen sind fehlerhaft. Das betrifft falsche Kalkulationen genauso wie Formfehler. Für Abrechnungszeiträume, die den Dezember des Jahres 2022 sowie das Jahr 2023 umfassen, müssen Versorger und Vermieter:innen außerdem die staatlichen Entlastungen an Sie weitergeben. Überprüfen Sie genau, welche Entlastungen in den Abrechnungszeitraum fallen und ob die Entlastungen in Ihrer Abrechnung berücksichtigt wurden:

  • Die Preise für Energie drohten in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine im Jahr 2022 stark zu steigen. Zur kurzfristigen Entlastung hat der Staat die Abschlagszahlungen an die Gas- und Wärmeversorger für den Monat Dezember 2022 für alle Bürgerinnen und Bürger übernommen.
  • Die Gas- und Wärmepreisbremse startete im März 2023 und umfasste rückwirkend die Monate Januar und Februar des Jahres 2023. Die Preisbremsen liefen zum 31. Dezember 2023 aus.

Was kann ich tun, wenn die Abrechnung nicht korrekt ist?

Wer den berechtigten Verdacht hegt, dass die Rechnung fehlerhaft ist, kann diese anfechten. Dazu sollten Sie die Abrechnung so schnell wie möglich prüfen und beim Verdacht auf Fehler umgehend Widerspruch einlegen. „Berechtigter Verdacht“ heißt, dass Sie nicht einfach auf gut Glück den Rechnungsbetrag beanstanden dürfen, sondern Ihre Bedenken gut begründen müssen. Bei dieser Begründung hilft Ihnen dieser Musterbrief der Verbraucherzentralen. Kostenlosen Rat und Hilfe bieten auch die Expert:innen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder des Deutschen Mieterbunds in Ihrer Nähe.

Im Falle der Betriebskostenabrechnung, wenn Sie die Kosten für Ihre Wärmeversorgung also mit Ihrer Vermietung abrechnen, haben Sie das Recht, sämtliche Rechnungen und Belege, auf denen Ihre Abrechnung beruht, einzusehen. Nehmen Sie dieses Recht wahr, fertigen Sie Kopien an und lassen Sie Expert:innen einen Blick darauf werfen. Vermieter:innen sind bei der Abrechnung nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu machen. Sie müssen Ihnen aber das sogenannte Belegrecht gewähren und dürfen Sie auch nicht mit Datenschutzbedenken abwimmeln.

Mit dem Versenden des Widerspruchs sollten Sie keinesfalls zu lange warten. Sie haben zwar grundsätzlich zwölf Monate Zeit, um gegen Ihre Nebenkosten-Abrechnung schriftlich Widerspruch einzulegen. Trotzdem müssen Sie die Zahlungsfrist der Abrechnung einhalten. Sind die Nebenkosten für die Wärmeversorgung Teil der Betriebskostenabrechnung, können nicht beglichene Nachzahlungen sonst nämlich sogar zur Kündigung der Wohnung durch Vermieter:innen führen. Das ist dann der Fall, wenn die geschuldete Nachzahlung einen gewissen Betrag übersteigt – in der Regel die Höhe von zwei Monatsmieten.

Die Verbraucherzentralen haben für Sie die wichtigsten Punkte für eine erste Prüfung Ihrer Heizkostenabrechnung zusammengestellt.

Wie hoch sollte mein Abschlag künftig sein?

Oft schließt sich an die Abrechnung auch eine neu berechnete Abschlagszahlung an. Zunächst gilt es zu klären, ob der neue Abschlag auch wirklich Ihrem Verbrauch entspricht. Das ist wichtig, denn ein zu geringer Abschlag kann bei der nächsten Abrechnung zu einer hohen Nachforderung führen. Ein zu hoher Abschlag birgt ebenfalls Risiken.

Als Selbstzahler:in, also mit einem direkten Vertrag mit dem Energieversorger, gehen Sie das Risiko ein, dass Versorger zu viel geleistete Zahlungen zurückhalten – obwohl sie diese eigentlich innerhalb von wenigen Wochen an Sie auszahlen müssten. Das unter Umständen einbehaltene Geld ist dabei keinesfalls als sicheres Guthaben zu betrachten. Sollte das Energieunternehmen Konkurs anmelden, haben Kund:innen keinen Anspruch auf die Erstattung der zu viel bezahlten Abschläge. Ratsam ist es daher, einen präzisen Abschlag zu ermitteln. Dabei hilft Ihnen der Abschlagsrechner der Verbraucherzentralen. Für etwaige Nachzahlungen können Sie sich selbst Rücklagen schaffen, die Sie beispielsweise sicher auf einem Tagesgeldkonto verwahren.

Finanzielle Unterstützung: Wo bekomme ich Hilfe?

Was können Sie tun, wenn Sie sich den – korrekten – Rechnungsbetrag gerade nicht leisten können? Die Verbraucherzentralen haben die wichtigsten Informationen zur ersten Hilfe bei zu hoher Nebenkosten-Abrechnung hier für Sie zusammengefasst.

Zunächst können Mieter:innen versuchen, eine gemeinsame Lösung mit ihrem Versorger oder ihren Vermieter:innen zu finden, etwa indem Sie Ratenzahlungen vereinbaren. Vermieter:innen sind aber nicht verpflichtet, sich auf solche Lösungen einzulassen – Sie sind also auf deren freiwilliges Entgegenkommen angewiesen.

Hilft alles Verhandeln nichts und Ihr:e Vermieter:in lässt sich auf keinen Ihrer Vorschläge zur Fristverlängerung oder Ratenzahlung ein, dann holen Sie sich am besten staatliche Unterstützung, um die Rechnung fristgerecht zu bezahlen.

Hilfe beantragen: Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Staatliche Hilfen gibt es in so einem Fall entweder beim Sozialamt, beim Jobcenter oder der Wohngeldstelle:

  • Das Sozialamt ist der richtige Ansprechpartner für Rentner:innen, die sich ihre Nebenkostenabrechnung nicht leisten können. Wenden Sie sich an Ihr Sozialamt, wenn Sie arbeitsunfähig sind und bereits Sozialhilfe bekommen.
  • Gut zu wissen: Das Sozialamt übernimmt nur Heizkosten. Darunter können auch Stromkosten fallen, falls Sie mit Strom heizen.Das Jobcenter ist der richtige Ansprechpartner für alle erwerbstätigen Menschen, die aufgrund ihres Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, jetzt aber in finanzielle Nöte geraten. Auch grundsätzlich erwerbsfähige Menschen sowie Studierende melden sich in einer solchen finanziellen Notlage beim Jobcenter.
  • Wenn Sie eine hohe Nebenkostennachzahlung leisten müssen, beantragen Sie dort das sogenannte Bürgergeld für einen Monat. Es hilft, einen kurzfristigen finanziellen Engpass auszugleichen.

Bürgergeld als Notfall-Hilfe: Wer darf einen Antrag stellen?

Der Bezug von Bürgergeld ist an einige Bedingungen geknüpft.

Die wichtigste Voraussetzung: Das Einkommen aller Mitglieder Ihrer sogenannten Bedarfsgemeinschaft muss unter den üblichen Bedarfsgrenzen für das Bürgergeld liegen. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen nicht dauerhaft getrennt lebende Ehe- und Lebenspartner:innen sowie im Haushalt lebende Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Außerdem dürfen pro Person im Haushalt nicht mehr als 15.000 Euro „sofort verfügbaren“ Vermögens vorhanden sein. Das sind zum Beispiel Barmittel, Geld auf dem Giro- und Tagesgeld-Konto und Sparbücher. Beziehen Sie länger als einen Monat das Bürgergeld, kann auch ein höheres Haushaltsvermögen zulässig sein. Detaillierte Informationen zum Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkostenabrechnungen finden Sie in diesem Beitrag der Verbraucherzentralen.

Einkommen zu hoch: Bekomme ich trotzdem Nothilfen?

Ist ihr Einkommen oder Ihre Rente zu hoch, so dass Sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben? Im Monat der Heizkostenabrechnung kann es trotzdem sein, dass Sie einen Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt haben. Ebenso können höhere monatliche Abschläge für Heizkosten oder steigende Mietnebenkosten bei Menschen mit geringen Einkommen dazu führen, dass ein monatlicher Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen entsteht. Lesen Sie hier mehr dazu, welche Sozialleistungen Sie bei hohen Heizkosten in Anspruch nehmen können.

Stuft das Jobcenter Ihr Einkommen oder Ihre Rentenbezüge weiterhin als zu hoch ein, Sie können sich die Abrechnung aber dennoch nicht leisten? Das kann passieren, schließlich sind auch die übrigen Lebenserhaltungskosten zuletzt massiv gestiegen. In diesem Fall wenden Sie sich am besten an die lokale Wohngeldstelle Ihrer Kommune. Alle Informationen rund um das Thema Wohngeld lesen Sie hier in diesem Beitrag der Verbraucherzentralen.

Tipp: So bekommen Sie die Nebenkosten-Abrechnung in den Griff

  1. Abrechnung prüfen: Die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft. Das betrifft falsche Kalkulationen genauso wie Formfehler.
  2. Entlastungspakete: Die staatlichen Entlastungen müssen sowohl Versorger als auch Vermieter:innen an Sie weitergeben. Überprüfen Sie, ob das geschehen ist.
  3. Einsicht fordern: Sie haben das Recht, Rechnungen und Belege zu Ihrer Nebenkostenabrechnung einzusehen. Das ist zeitlich aufwendig und zum Glück nicht immer notwendig. Kommt Ihnen aber etwas komisch vor: Machen Sie Kopien und nehmen Sie diese als Beweismittel mit.
  4. Hilfe bei Expert:innen suchen: Wenden Sie sich an unabhängige Beratungsstellen wie die Verbraucherzentrale oder den Deutschen Mieterbund. Die Expert:innen unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Neben- und Heizkosten.
  5. Staatliche Unterstützung beantragen: Rentner:innen und arbeitsunfähige Personen wenden sich an das Sozialamt. Erwerbsfähige Menschen sowie Studierende melden sich beim örtlichen Jobcenter. Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Bürgergeld als kurzfristige Nothilfe für einen Monat beantragen oder stellen einen Wohngeldantrag.

Video: Stromverbrauch - Rechnungen auf Richtigkeit prüfen

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.