Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Stand:
Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
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Termine

  • Montag, 13. Dezember 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage beim Oberlandesgericht Naumburg gegen die Kreissparkasse Stendal ein.
  • Montag, 28. Februar 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • Donnerstag, 28. April 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Dienstag, 30. August 2022
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene konnten sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Mittwoch, 31. August 2022
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht fand die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • Mittwoch, 20. September 2023
    Zweite mündliche Verhandlung
    Die zweite mündliche Verhandlung findet am 20.09.2023 statt.
  • Mittwoch, 11. Oktober 2023
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • Freitag, 3. November 2023
    Revisionsverfahren
    Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein.
  • Freitag, 20. September 2024
    Revisionsrücknahme
    Der vzbv nimmt die Revision zurück. Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg wird rechtkräftig.


Häufig gestellte Fragen

Worum ging es in dem Verfahren?

Viele Verbraucher:innen vertrauten der Kreissparkasse Stendal ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen. Seit den 1990er Jahren bot die Kreissparkasse, beziehungsweise eine ihrer Vorgängerinnen, dazu Verträge namens „S-Prämiensparen“ an. Wer so einen Vertrag abschloss, sollte nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine attraktive jährliche Prämie von bis zu 50% der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen.
Vor einigen Jahren begann die Kreissparkasse Stendal, die Prämiensparverträge jedoch zu kündigen. Außerdem hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt festgestellt, dass die Kreissparkasse in zahlreichen Fällen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben hat. 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hatte für die Kund:innen der Kreissparkasse Stendal Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Um wieviel Geld geht es bei der Zinsnachzahlung?

Die Nachzahlung richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Häufig hat die Verbraucherzentrale vierstellige Beträge ermittelt.

Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Fordern Sie Ihre Kreissparkasse auf, gemäß den Vorgaben des OLG Naumburg vom 11.10.2023 eine rückwirkende Neuabrechnung Ihres Prämiensparvertrages in nachvollziehbarer Weise mit detaillierten Berechnungsverlauf vorzunehmen. Wenn Sie an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben, geben Sie Ihr Aktenzeichen an. Sie finden es auf der Anmeldebestätigung, die Sie vom Bundesamt für Justiz erhalten haben.


Aktuelle Meldung zur Klage

Zinsnachzahlungen für Prämiensparer:innen in Mansfeld-Südharz und Stendal

Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

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Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

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In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

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Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.