Unterrichtsmaterial "Meine Wünsche"

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Unterrichtseinheit für die Grundschule zum ersten Umgang mit Gedichten und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung. In dieser zweiteiligen Unterrichtseinheit setzen sich die Schülerinnen und Schüler beim Üben im Verständnis und der Interpretation lyrischer Texte mit ihren eigenen Wünschen auseinander.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.1 Mit Texten und Medien umgehen
3.1.1.1 Texte verfassen – Texte planen, schreiben und überarbeiten

Inhaltliche Kompetenzen
(2) Schreibideen entwickeln und als Schreibanlässe nutzen
(3) nach Anregungen erste eigene Texte schreiben

Konkretisierende/r Begriff/e
Bedürfnisse und Wünsche

Klassenstufe
Klasse 1/2

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
2 – 3 Unterrichtsstunden

Zusätzlich benötigtes Material
Malutensilien

Vorkenntnisse
Die SuS sollten bereits Gedichte gelesen haben, mit der Schreibform des Elfchens vertraut sein und schon einmal ein Rollenspiel durchgeführt haben. Liegen noch nicht all diese Kenntnisse vor, so kann die Einheit auch reduziert durchgeführt werden.

Fächerübergreifende Aspekte
Der Wunschzettel kann im Fach Kunst und Werken weiter ausgestaltet werden, um die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen durch Visualisierung weiter zu vertiefen.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.