Statement zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Pressemitteilung vom 28. Juli 2022

FAQ zum Inkrafttreten des "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung". Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Antworten auf die drängendsten Fragen zu den Änderungen der Stromversorgung.

Statement Nicole Bahn, Referentin und Leiterin Verbraucherrecht zum Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
„Die Ersatzversorgung darf künftig teurer als die Grundversorgung sein.
Unser Rat für Verbraucher:innen:
Lesen Sie kurzfristig den Strom- oder Gaszähler ab und teilen Sie diese Werte dem Grundversorger und Netzbetreiber mit. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Grundversorger, ob Sie vorzeitig einen Grundversorgungs-vertrag bekommen können. Spätestens nach drei Monaten sind Sie in der Grundversorgung und die ist deutlich günstiger.“
Nicole Bahn, Referentin und Teamleiterin Verbraucherrecht

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