Betreuungsrecht: Wer berät dazu?

Stand: 11. August 2026

Bei einer Betreuungsstelle oder einem Betreuungsverein erhalten Sie Hilfe sowie alle notwendigen Formulare zur Vorsorge. Die Verbraucherzentralen geben einen Überblick – von der Vorsorgevollmacht bis zur Patientenverfügung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sind Sie oder ein Angehöriger von Ihnen aufgrund von Krankheit oder Behinderung zeitweise oder auf Dauer nicht eigenständig handlungsfähig, kann ein gesetzlicher Betreuer unterstützen.
  • Betreuungsstellen beraten Betroffene, Angehörige oder Interessierte zum Thema Betreuungsrecht.
  • Über eine Betreuungsstelle in Ihrer Nähe erhalten Sie zudem Hilfe beim Erteilen einer Vorsorgevollmacht sowie Betreuungs- und Patientenverfügung.

Beratung zum Betreuungsrecht: Wo bekommen Sie Hilfe?

Haben Sie eine Betreuung übernommen, oder Sie möchten eine Betreuungsverfügung erstellen? Oder Sie haben Fragen zum Betreuungsrecht.

Helfen kann dann:

  • Kommunale Betreuungsbehörde oder Betreuungsstelle
  • Sie sind entweder bei den Gesundheitsämtern, den Jugendämtern oder auch in Rathäusern der Städte zu finden. Die Adressen finden Sie auf den Landesseiten oder den Seiten der jeweiligen Kommunen. 
  • Betreuungsvereine: Ehrenamtliche Mitglieder übernehmen die Betreuungen. Bei schwierigen Einzelfragen werden sie von hauptamtlichen Fachkräften unterstützt. Die eingetragenen Betreuungsvereine unterstützen und begleiten Angehörige, Betroffene oder Interessierte zu den Möglichkeiten einer gesetzlichen Betreuung, zur Vorsorgevollmacht sowie zur Patientenverfügung. Oftmals sind sie bei Wohlfahrtsverbänden wie der Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) angesiedelt. 

Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden sind untereinander mit dem örtlichen Betreuungswesen vernetzt. Sie handeln bei einer Betreuung immer Hand in Hand mit dem Betreuungsgericht. Auch Fragen, die während der Betreuung anfallen, werden von Betreuungsstellen und Betreuungsvereinen beantwortet. Falls Sie also eine Frage haben und Unterstützung suchen, können Sie sich dorthin wenden.

Hinweis: 

Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine helfen auch bei der Erstellung der Vorsorgeverfügungen. Bei der Betreuungsbehörde können Sie auch Ihre Vollmacht beglaubigen lassen. Weitere Informationen zu Vorsorgeverfügungen finden Sie auf der verlinkten Seite.

Wo finde ich eine Betreuungsstelle in meiner Nähe?

Betreuungsvereine und Betreuungsstellen
Sie finden Betreuungsvereine und Betreuungsstellen in Ihrer Nähe im Telefonbuch oder Internet. In vielen Bundesländern gibt es zudem Pflege- oder Seniorenberatungsstellen und sogenannte Pflegestützpunkte. Die Beratungskräfte dort geben Auskunft über Hilfsangebote bei Ihnen vor Ort.

Deutsche Alzheimer Gesellschaft
Darüber hinaus betreibt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ein bundesweites Alzheimertelefon. Über die Hotline erhalten Sie bundesweit professionelle Beratung:
Alzheimer-Telefon: 030 - 259 37 95 14
Montag bis Donnerstag, 9 - 18 Uhr; Freitag, 9 - 15 Uhr
Beratung in türkischer Sprache: Mittwoch, 10 - 12 Uhr
Auch die örtlichen Alzheimergesellschaften stehen für persönliche Beratung zur Verfügung.
Adressen erhalten Sie beim Alzheimertelefon oder im Internetangebot der Gesellschaft.

Patientenverfügung: So äußern Sie eindeutige und wirksame Wünsche

Jeder Mensch kann plötzlich in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann. Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung legen Sie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen fest. Mehr Informationen zur Patientenverfügung und dazu, wie Sie eindeutig und wirksam Ihre Wünsche äußern, erhalten Sie hier.
Textbausteine zum Download und Checklisten finden Sie in unserem Ratgeber. „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“. Hier gelangen Sie zur Leseprobe.

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