Musterbrief: Eventim - Rückerstattung des vollen Ticketpreises
Stand:
15. April 2025
Das Landgericht München I hat am 9. Juni 2021 geurteilt, dass Eventim bei abgesagten Veranstaltungen die Rückzahlung des vollen Kaufpreises nicht pauschal unter Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweigern durfte.







