Nudeln, Reis, Mehl: Haltbarkeit und Lagerung von Trockenlebensmitteln

Stand:
Nudeln, Reis und getrocknete Linsen und andere Trockenprodukte sind sehr lange haltbar. Wie Sie die Produkte optimal lagern und woran Sie es erkennen, falls ein Produkt doch schlecht geworden ist, lesen Sie hier.
Mehl in der Glasdose

Das Wichtigste in Kürze:

  • Trockenprodukte sind oft lange über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus essbar.
  • Lagern Sie die Produkte trocken und in fest verschlossenen Behältnissen, um Sie vor Insektenbefall und Verderb zu schützen.
  • Schützen Sie die Lebensmittel vor starken Temperaturschwankungen, um die Haltbarkeit nicht zu beeinträchtigen.
On

Sinnes-Check: So prüfen Sie Nudeln, Reis und Mehl

Gespinste, Verunreinigungen oder Verklumpungen deuten auf Schädlingsbefall hin. Diese Trockenlebensmittel sollten Sie nicht mehr verzehren. Entsorgen Sie Trockenlebensmittel, die bitter, alt, stickig oder ranzig riechen oder schmecken.

Lagerung von Trockenlebensmitteln

Wegen ihres niedrigen Wassergehalts sind Trockenlebensmittel lange haltbar. Ausnahme sind Hafer, Quinoa, Hirse und Amaranth, die wegen ihres hohen Fettgehalts schnell ranzig werden können. Schützen Sie Ihre Trockenlebensmittel daher vor:

  • zu hoher Luftfeuchtigkeit (Kochdämpfe),
  • zu hohen und niedrigen Temperaturen,
  • Licht und direkter Sonneneinstrahlung,
  • geruchsintensiven Stoffen wie Gewürzen, Kaffee oder Waschmitteln.

Am besten lagern Sie Trockenlebensmittel folgendermaßen:

  • Verwenden Sie dicht verschließbare Dosen oder Schraubgläser.
  • Bevorzugen Sie einen belüfteten Speiseschrank oder luftigen Vorratsraum bei einer Temperatur von 15 bis 20 Grad Celsius.
  • Lagern Sie Trockenlebensmitteln nicht in der Nähe von Herd, Spülmaschine oder Fenster, um Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen zu vermeiden.

Haltbarkeit von Trockenlebensmitteln

Folgende Angaben zur Haltbarkeit beziehen sich auf Lagerbedingungen in Gläsern, Dosen oder in der Originalverpackung bei 15 bis 20 Grad Celsius.

  • Haushaltsmehle, Type 405 und 550: mehrere Monate über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus,
  • Vollkornmehle: 4 bis 6 Monate, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Vollkornmehle, selbst gemahlen: 2–4 Wochen,
  • Haferflocken, Graupen, Schrote, Grieß: rund 1 Jahr, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Frühstückscerealien (Cornflakes, Müsli): mehrere Wochen/Monate über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus,
  • Naturreis: rund 1 Jahr, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Weißer Reis: einige Jahre über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus,
  • Getreidekörner (zum Beispiel Weizen, Roggen, Dinkel): circa 1 Jahr,
  • Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen) getrocknet: 1 bis 2 Jahre, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Stärke und Stärkeerzeugnisse (zum Beispiel Puddingpulver): mehrere Wochen bis Monate über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus,
  • Teigwaren, trocken: einige Jahre über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus (Ausnahme: Vollkornnudeln),
  • Vollkornteigwaren, Eierteigwaren, Gemüseteigwaren: rund 1 Jahr, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum.
Lebensmittel im Kühlschrank und im Vorratsschrank

Lebensmittel noch essbar? Haltbarkeit einschätzen und richtig lagern

In Deutschland landen viele Lebensmittel im Müll, teilweise durch einen falschen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch Obst und Gemüse werden häufig zu früh weggeworfen. Mehr Infos zur Haltbarkeit und Lagerung finden Sie auf unserer Themenseite.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.