24-Stunden-Stromanbieterwechsel: Warnung vor untergeschobenen Verträgen
Stand:
02. Dezember 2025
Neue Regeln ermöglichen seit Juni 2025 einen Stromanbieterwechsel binnen 24 Stunden. Das birgt Risiken: Bei den Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden über untergeschobene Verträge, ungewollte Anbieterwechsel und schwierige Rückabwicklungen.
Seit Juni 2025 gilt: Ein Stromanbieterwechsel muss werktags innerhalb von 24 Stunden technisch umgesetzt werden. Die beschleunigten Abläufe führen jedoch dazu, dass die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen über untergeschobene Verträge und ungewollte Anbieterwechsel zunehmen.
Häufig geben sich Vertreter:innen an der Haustür als Mitarbeitende örtlicher Stadtwerke aus und erfragen Vertragsunterlagen oder die Zählernummer. Durch den neuen Wechselprozess können unerwünschte Vertragsumstellungen bereits abgeschlossen sein, bevor Verbraucher:innen reagieren können.
Wichtig ist, dass sich die 24-Stunden-Frist nur auf den technischen Prozess der Umstellung bezieht. Die vereinbarten Kündigungsfristen haben damit nichts zu tun; die mit dem bisherigen Stromlieferant vereinbarten Vertragslaufzeiten gelten weiterhin.
Das kann dazu führen, dass Verbraucher:innen bei einem ungewollten Anbieterwechsel zwar den neuen Vertrag innerhalb von 14 Tagen wirksam widerrufen, die technische Umstellung durch den Netzbetreiber aber schon durchgeführt wurde. Das lässt sich meist nur für zukünftige Termine korrigieren.
Und hier gehen die Probleme weiter: Verbraucher:innen berichten, dass der ungewollte Stromanbieter den Widerruf ignoriert oder dass der bisherige Anbieter einen neuen Tarif anbietet. In der Folge müssen Betroffene oft gleichzeitig mit Netzbetreiber, altem und ungewolltem neuen Anbieter kommunizieren.
Zentral für die Abwicklung ist die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID). Diese finden Sie auf der Stromabrechnung. Die MaLo-ID wurde 2018 eingeführt und hat die Zählpunktbezeichnung abgelöst. Die ID wird zur eindeutigen Zuordnung des Verbrauchsorts genutzt und sollte keinesfalls an unberechtigte Personen weitergegeben werden.
Was können Sie tun?
Keine Daten herausgeben: Geben Sie an der Haustür und am Telefon keine MaLo-ID, Zählernummer oder Vertragsunterlagen weiter.
Identität prüfen: Geben sich Personen als Mitarbeitende der Stadtwerke aus, lassen Sie sich den Ausweis zeigen und fragen Sie im Zweifel direkt bei den Stadtwerken nach.
Widerruf schriftlich erklären: Bei ungewollten Verträgen sofort widerrufen – am besten per Einschreiben oder nachweisbarer E-Mail.
Netzbetreiber und bisherigen Anbieter informieren: Kontaktieren Sie bei einem unerwünschten Anbieterwechsel sofort sowohl den Netzbetreiber als auch Ihren bisherigen Anbieter.
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