Achtung: Unerwünschte Energieverträge am Telefon

Stand:
Verbraucher:innen berichten vermehrt von untergeschobenen Verträgen nach Werbeanrufen. Besonders häufig werden Energieverträge gemeldet.
Grafik von einer Frau, die ein Handy-Display zeigt
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 Vertreter:innen rufen bei Ihnen an und bewerben einen Tarif für Strom und Gas. Ohne dass Sie Ihr Einverständnis geben, wird Ihnen dann ein Vertrag zugeschickt. Es häufen sich Beschweren über Strom- und Gasanbieter, die diese Masche nutzen. Es ist schwierig den vorherigen Energievertrag zurückzubekommen, sobald ein neuer abgeschlossen wurde.
Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 
  • Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten wie Ihre Adresse oder Stromzählernummern weiter – bestätigen Sie die Daten auch dann nicht, wenn der Anrufer bereits Daten von Ihnen vorliegen hat.
  • Seit 2021 gilt die sogenannte Texterfordernis für Energielieferverträge. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag in Textform vorgelegt bekommen müssen. Die Textform wird beispielsweise durch Vertragserklärungen per Brief, Fax, E-Mail oder SMS eingehalten.
  • Eile ist geboten: Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Jedoch müssen Sie zuerst die Vollmacht zur Kündigung des Altvertrags gegenüber dem neuen Anbieter widerrufen. Diese geben Sie oftmals mit der Erklärung zum Vertragsschluss ab.
  • Den Widerruf des neuen Vertrages reichen Sie beim neuen Lieferanten am besten schriftlich per Fax, zum Beispiel aus einem Copy Shop, oder Einschreiben ein. E-Mails sind nicht geeignet.
  • Kontaktieren Sie die Verbraucherzentralen, wenn Sie ungewollt einen Vertrag am Telefon abgeschlossen haben.
Icon Informationen

Weitere Informationen

 

Beschwerdepostfach-Banner

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Mann berät eine Frau an einem Tisch

Am 16. und 17. Juni 2025 nur Beratung für vorher vereinbarte Termine

Am Montag, den 16. Juni und am Dienstag, den 17. Juni 2025 bieten wir nur Beratung in bereits abgestimmten Terminen an. Beratungen ohne vorher vereinbarten Termin können an diesen beiden Tagen nicht angeboten werden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.