Nahrungsergänzungsmittel: Was Werbung verspricht – und was wirklich stimmt

Stand:
Viele greifen zu Nahrungsergänzungsmitteln, oft in der Annahme, ihrer Gesundheit zu helfen. Eine Studie im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit zu "Health Claims" zeigt: Werbung – besonders auf Social Media – ist oft irreführend. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert strengere Regeln.
Jemand hält Tabletten in einer Hand und in der anderen ein Glas Wasser.

Das Wichtigste in Kürze:

  • 77 Prozent der Befragten der Studie im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamin-Booster, Detox-Kapseln oder Immun-Tabletten.
  • Viele Verbraucher:innen glauben fälschlicherweise, dass Nahrungsergänzungsmittel gesundheitsgeprüft oder zugelassen seien.
  • Nahrungsergänzungsmittel werden in sozialen Medien gezielt beworben – teils mit zweifelhaften Versprechen für Gesundheit und Wohlbefinden.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert mehr Kontrolle und gesetzliche Höchstmengen.
On

Viele Verbraucher:innen unterschätzen Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln

Eine repräsentative Studie im Auftrag des Portals Lebensmittelklarheit.de zeigt: 77 Prozent der Befragten nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel ein, über die Hälfte mindestens einmal pro Woche. 

Besonders bedenklich: 21 Prozent glauben, Nahrungsergänzungsmittel seien ein notwendiger Bestandteil einer gesunden Ernährung. 24 Prozent der Befragten sehen sie sogar als eine Art "natürliches Arzneimittel" – obwohl es sich rechtlich um Lebensmittel handelt.

Die Studie zeigt auch, dass viele Menschen davon ausgehen, Nahrungsergänzungsmittel würden vor dem Verkauf auf gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft – was nicht stimmt. Auch gesetzliche Höchstmengen für Inhaltsstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe gibt es bisher nicht. 

Werbung in den sozialen Medien oft irreführend 

Besonders auf Social Media werden Nahrungsergänzungsmittel stark vermarktet. Influencer:innen bewerben sie teils mit gesundheitsbezogenen Aussagen, die nicht wissenschaftlich belegt und rechtlich nicht zulässig sind. Diese Botschaften verbreiten sich rasend schnell – und können viele Verbraucher:innen verunsichern.

Ein Beispiel aus der Studie: 68 Prozent der Befragten halten die Aussage „Ingwer kann bei der Behandlung von Entzündungsreaktionen helfen“ für glaubwürdig – obwohl diese Aussage bislang weder zugelassen noch wissenschaftlich gesichert ist. 

Verbraucherzentralen fordern strengere Regeln bei Nahrungsergänzungsmitteln

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert

  • eine deutlich strengere Überwachung gesundheitsbezogener Werbung – auch in sozialen Netzwerken,
  • klare gesetzliche Regelungen zu Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen sowie
  • ein Zulassungsverfahren für Nahrungsergänzungsmittel auf EU-Ebene. 

Nur mit klaren Regeln und konsequenter Kontrolle kann sichergestellt werden, dass Verbraucher:innen nicht durch unzulässige Werbeversprechen getäuscht werden.

Ein Paar prüft die Rechung

Черный список: Фейковые письма о взыскании задолженности

Потребители регулярно получают письма о взыскании задолженности от мошенников. Центр по защите прав потребителей федеральной земли Бранденбург публикует номера счетов, на которые ни в коем случае не нужно перечислять деньги.
Ein Paar prüft die Rechung

Чорний список: несправжні листи про стягнення заборгованості

Споживачі регулярно отримують несправжні листи про стягнення заборгованості. Центр захисту прав споживачів федеральної землі Бранденбург надає у відкритий доступ номери банківських рахунків, на які Ви у жодному разі не маєте переказувати гроші.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.