Marktcheck: Viele Lebensmittel enthalten Vitamin D – trotz Verbots

Stand:
Viele Lebensmittel werden mit Vitamin D angereichert: Dafür bedarf es in Deutschland einer Genehmigung, doch viele Hersteller halten sich offenbar nicht daran. Das ergab eine Marktstichprobe der Verbraucherzentralen.
Mann im Supermarkt liest Herstellerangaben auf einer Konservendose

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vielen Produkten ist Vitamin D beigefügt, obwohl dies in Deutschland ohne Genehmigung verboten ist.
  • Die Verbraucherzentralen untersuchten 112 Produkte. Davon hatten 61 Prozent keine Erlaubnis.
  • Die Aufnahme von zu viel Vitamin D kann die Gesundheit schädigen.
  • Verbraucherzentralen fordern bessere Kontrollen: Produkte ohne Genehmigung sollten aus dem Handel genommen werden.
  • Achten Sie schon beim Einkauf darauf, ob Produkte mit Vitamin D angereichert wurden.
On

61 Prozent der Produkte ohne Genehmigung

Grundsätzlich zugelassen ist der Zusatz von Vitamin D in Deutschland nur für Margarinen und Streichfette. Hersteller anderer Lebensmittelgruppen brauchen eine Erlaubnis, um sie mit Vitamin D anzureichern. Bestimmte Lebensmittel wie Milch oder Pilze dürfen durch UV-Bestrahlung mit Vitamin D angereichert werden. Sie wurden nach der sogenannten Novel Food-Verordnung als neuartige Lebensmittel zugelassen und müssen deren Vorgaben einhalten.

Eine Marktstichprobe der Verbraucherzentralen im Jahr 2021 zeigte, dass einige Hersteller ihre Produkte ohne Erlaubnis mit Vitamin D anreichern. Die Verbraucherzentralen untersuchten 112 Produkte. Davon hatten 68 keine Erlaubnis. Das entspricht 61 Prozent. Bei zehn weiteren Lebensmitteln war nicht klar, ob vorhandene Allgemeinverfügungen gelten.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat ein Konzept für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D erarbeitet und Höchstmengen vorgeschlagen, unter anderem für Milchprodukte, Brot und Streichfette. Eine zu hohe Aufnahme von Vitamin D kann nämlich zu gesundheitlichen Problemen führen, wie z.B. die Nieren schädigen und oder Herzrhythmusstörungen hervorrufen. Die Untersuchung der Verbraucherzentralen ergab, dass diese Höchstmengen bei 13 Produkten überschritten wurden.

 

Vitamin D in Lebensmitteln

Oft halten sich Hersteller nicht an Vorgaben

Abgesehen davon, dass viele Lebensmittelunternehmen keine Genehmigung hatten, bestimmte Produkte mit Vitamin D anzureichern, fiel im Marktcheck ein weiterer Punkt auf. So wurden Lebensmittel angeboten, denen laut dem Konzept und den Empfehlungen des BfR gar kein Vitamin D hätte zugeführt werden dürfen. Dazu gehörten Getränke, Smoothies, Tees und Süßigkeiten.

Die Verbraucherzentralen empfehlen daher, schon beim Einkauf darauf zu achten, ob Lebensmitteln Vitamin D zugeführt wurde. Vor allem Produkte, die Sie in größeren Mengen verzehren, sollten möglichst nicht mit Vitamin D angereichert sein.

Tipp: So bekommen Sie genügend Vitamin D

  • Gehen Sie täglich an die frische Luft. Vor allem im Frühjahr und Sommer kurbeln Spaziergänge die Vitamin D-Produktion im Körper an. In den Wintermonaten greift der Körper auf die hoffentlich gut gefüllten Vitamin D-Speicher im Fett- und Muskelgewebe sowie in der Leber zurück.
  • Essen Sie regelmäßig fetthaltigen Seefisch wie Lachs, Makrele oder Sardinen. Eier und Pilze liefern ebenfalls wertvolles Vitamin D.
  • Um Muskeln und Knochen zu stärken, sind zusätzlich zu Vitamin D auch Bewegung und Calcium erforderlich: Bewegen Sie sich ausreichend und machen Sie Sport.
  • Achten Sie auf calciumreiche Lebensmittel wie Milchprodukte, Mineralwasser und dunkelgrünes Gemüse.

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Ratgeber Einfach nachhaltig
Mehr Unabhängigkeit von Öl, Kohle und Gas. Der Abschied vom Verbrennungsmotor. Ein Aktionsprogramm zum natürlichen…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.