- Pflegetagegeld
Am häufigsten werden Pflegetagegeldversicherungen gewählt. Dabei erhält der Versicherte ein vereinbartes Tagegeld im Pflegefall. Den vollen Tagessatz zahlen viele Versicherer erst im Pflegegrad 5, einige bereits in Grad 4. In den niedrigeren Pflegegraden wird der Tagessatz nur anteilig gezahlt. Es gibt auch Tarife ohne Leistungsanspruch bei ambulanter Pflege. Dies ist nicht zu empfehlen. Der Löwenanteil der Pflege entfällt auf die Pflege zu Hause.
Aufgrund des einheitlichen Eigenanteils im Pflegeheim in den Graden 2 bis 5 sollte das Tagegeld hier gleich hoch gewählt werden. Die meisten Menschen sind in den niedrigen Pflegegraden 1 bis 3 eingestuft und bleiben darin die längste Zeit.
In der Pflegetagegeldversicherung spielt es keine Rolle, wie die Pflege organisiert wird. Das Pflegetagegeld steht Ihnen zur freien Verfügung, egal ob Sie im Heim, von professionellen Pflegediensten oder von Angehörigen gepflegt werden. Auch ist es möglich, mit dem Geld Hilfeleistungen zu bezahlen, die nicht zur Pflege gehören, beispielsweise das Erledigen von Einkäufen oder die Begleitung bei Spaziergängen.
Tritt der Pflegefall ein, sollte vereinbart sein, dass kein Beitrag mehr zu zahlen ist (Beitragsbefreiung). Dies ist bei einigen Gesellschaften gegeben. Manche sehen eine Befreiung erst in dem seltenen Fall von Grad 5 vor, andere gar nicht.
Wichtig ist generell, wie der Leistungsfall definiert ist, also wann die Versicherung zahlt. Es sollten Verträge gewählt werden, bei denen es ausreicht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit feststellt Zahlreiche Anbieter sehen darüber hinaus vor, dass regelmäßige ärztliche Untersuchungen verlangt werden können. Pflegebedürftige Versicherte müssen sich dann auf Aufforderung der Versicherung durch Ärzte untersuchen lassen, unter Umständen sogar außerhalb ihrer Wohnung oder des Pflegeheims. Derartige Klauseln sind inakzeptabel.
Die Preisunterschiede der Verträge sind hoch. Ein Vertrag mit einem Tagegeld von beispielsweise 50 Euro in Pflegegrad 5 und gleichbleibenden Leistungen bei stationärer Pflege in den Graden 2 bis 5 sowie Beitragsbefreiung kostet 50-Jährige im Jahr 2026 zwischen 70 Euro und 160 Euro monatlich. Stellen Sie daher unbedingt Preisvergleiche an. Die Beiträge steigen erfahrungsgemäß im Laufe der Zeit aufgrund steigender Leistungsausgaben.
Angesichts der prognostizierten deutlichen Steigerung der Pflegekosten sollte zudem eine Anpassung des vereinbarten Tagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden können (Dynamisierung). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Anpassungen ab einem höheren Alter zu hohen Beiträgen führen, so dass sie dann besser gestoppt werden.
- Geförderte Pflegetagegeld-Tarife mit schlechteren Bedingungen
Für Pflegetagegeldtarife, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, gibt es eine staatliche Förderung von 5 Euro monatlich. Die Leistungen fallen hierbei jedoch meist niedrig aus und decken bei weitem nicht die zu erwartenden finanziellen Lücken im Pflegefall. Ab einem Alter von über 40 Jahren erhalten Sie in Grad 5 häufig nur die Mindestleistung von monatlich 600 Euro oder geringfügig mehr. Den Beitrag müssen Sie zudem auch im Pflegefall immer weiter zahlen, was die Auszahlung schmälert.
In diesen Tarif muss jeder aufgenommen werden, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Beiträge in diesen Tarifen stärker steigen als in herkömmlichen Tarifen. Zudem ist stets eine Wartezeit von 5 Jahren vorgesehen.
- Pflegekostenversicherung
Der Versicherer zahlt in einem solchen Tarif für nachgewiesene Pflegekosten. Dabei werden häufig nur Ausgaben für Leistungen übernommen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Voraussetzung ist, dass Sie die gesetzliche Pflegeversicherung in Anspruch genommen haben und diese gezahlt hat. Dann übernimmt der Versicherer Ihren Eigenanteil teilweise oder ganz.
Knackpunkt: Es geht bei solchen Versicherungen tatsächlich meist nur um Kosten für die Pflege. Kosten für Unterkunft und die Verpflegung im Heim werden dagegen nur bei wenigen Versicherern übernommen.
Häufig wird in Grad 1 nichts gezahlt. Eine Beitragsbefreiung ist meist nicht vorgesehen.
Zu unterscheiden sind 2 Tarifarten:
- Es wird ein bestimmter - bei Vertragsabschluss vereinbarter - Prozentsatz der Restkosten übernommen. Liegt der vereinbarte Satz unter 100 Prozent, müssen Sie einen Teil der Pflegekosten trotz Versicherung noch selbst bezahlen.
- Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Die Produkte sind schwer miteinander zu vergleichen. Die Beiträge für 50-Jährige liegen 2026 in der Spanne von 20 bis 130 Euro im Monat. Geringere Beiträge bedeuten meist auch geringere Leistungen. Wie viel Sie in einem Pflegefall an Leistungen bekommen, kann sich je nach Tarif deutlich unterscheiden.
- Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung zahlt eine vereinbarte Rente, die durch die Überschussbeteiligung möglicherweise noch aufgestockt wird. Die Versicherer richten sich häufig nach der Einstufung der sozialen Pflegeversicherung. Andere definieren den Leistungsfall nach einer eigenen Systematik.
Eine solche Pflegerente ist in der Regel beitragsstabil: Sowohl der Beitrag als auch der Leistungsumfang werden bei Vertragsbeginn festgeschrieben. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Dynamik der Leistung vereinbart wird. Planen Sie über längere Zeiträume mit der Versicherung, zum Beispiel über 20 oder mehr Jahre. Beachten Sie bei der Wahl der Rentenhöhe die zu erwartende Inflation!
Die Pflegerente steht zur freien Verfügung. Im Vergleich zu den anderen Pflegezusatzversicherungen liegt der Beitrag in der Pflegerentenversicherung deutlich höher, etwa zwei- bis dreimal so hoch.
Die Höhe der Rentenzahlung variiert je nach Grad der Pflegebedürftigkeit. Die volle Pflegerente erhält der Versicherte in der Regel erst ab Pflegegrad 4 oder 5, auch bei Aufenthalten im Pflegeheim. In den niedrigeren Pflegegraden wird die Pflegerente nur anteilig oder gar nicht gezahlt.
Bei Pflegebedürftigkeit ist der Versicherte meist von der Beitragszahlung befreit.
Ein Vorteil in der Pflegerentenversicherung ist, dass die Beitragszahlung bei finanziellen Engpässen ausgesetzt werden kann. Dies ist jedoch mit finanziellen Einbußen verbunden. Die Rentenversicherung kann zudem durch Kündigung beendet werden, ohne dass sämtliche Einzahlungen verloren gehen, wie dies bei einer Tagegeld- oder Pflegekostenversicherung der Fall ist.