Wohnungsanpassung: Veränderungen für pflegebedürftige Menschen

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Die wenigsten Wohnungen sind alten- oder behindertengerecht ausgestattet. Manchmal genügen jedoch schon kleine, aber effektive Veränderungen, um das Leben und die Pflege in den eigenen vier Wänden zu erleichtern. Die Verbraucherzentralen erklären, wie Betroffene dafür Geld bekommen können.
Die wenigsten Wohnungen sind alten- oder behindertengerecht ausgestattet

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Wohnraumanpassungen können Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, Zuschüsse beantragen.
  • Wohnberatungsstellen vor Ort beraten über Möglichkeiten zur Wohnungsanpassung und Finanzierung.
  • Bereits bei der Pflegebegutachtung kann im Gutachten festgehalten werden, dass Maßnahmen zur Pflegeerleichterung erforderlich sind.
  • Neben den Zuschüssen der Pflegekassen können für pflegebedürftige Menschen unterschiedliche Baudarlehen beantragt werden.
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Was sind Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen?

Der Boden zu rutschig, der Duscheinstieg zu hoch und die Treppen vor dem Haus haben kein Geländer - manchmal genügen kleinste Mängel im Mietshaus oder Eigenheim und die eigenen vier Wände werden zum Hindernisparcours. Häufig können solche Probleme über so genannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen behoben und von der Pflegekasse bezuschusst werden. beseitigt werden.

Bei den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden Umbauten vorgenommen oder technische Hilfen werden fest verbaut. Beispiele sind Türverbreiterungen, der Einbau von Treppengeländern, der Einbau einer bodengleichen Dusche oder der Einbau eines Treppenlifts.

Viele Anregungen können Sie auf den Seiten zum barrierefreien Wohnen finden.

Es ist sinnvoll, sich vor einem Umbau beraten zu lassen. Wohnberatungsstellen machen Vorschläge für die Umgestaltung, begleiten die Umsetzung des Vorhabens, prüfen Kostenvoranschläge und helfen bei möglichen Problemen mit Vermietern oder Kostenträgern.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen, um einen Zuschuss zu erhalten. Dies gilt ab Pflegegrad 1.

Voraussetzung ist, dass durch die Maßnahme im Einzelfall

  • die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird,
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird und damit eine Überforderung der Leistungskraft der pflegebedürftigen Person und der Pflegenden verhindert wird oder
  • eine möglichst selbständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederhergestellt wird, also die Abhängigkeit von personeller Hilfe verringert wird.

In der Regel lässt die Pflegekasse die Notwendigkeit der Umbaumaßnahmen durch den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachterdienst prüfen. Auch im Rahmen einer Begutachtung zur Ermittlung eines Pflegegrades kann der Gutachterdienst eine Umbaumaßnahme empfehlen.

Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 4.180 Euro pro Vorhaben.  Das umfasst alle Maßnahmen, die für den bestehenden Hilfebedarf zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich sind.

Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person gezahlt werden. Der Gesamtbetrag ist auf 16.720 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt. 

Eine zusätzliche Förderung gibt es für neu errichtete ambulant betreute Wohngemeinschaften. Um Wohnungen für die Nutzung durch eine solche Wohngemeinschaft umzubauen, gibt es 2.613 Euro pro Person und bis zu 10.452 Euro pro Wohngruppe.

Übrigens: bereits bei der Begutachtung des Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst wird die Wohnsituation erfasst, um Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen festzustellen.

Kann ein Zuschuss mehrfach beantragt werden?

Ja, allerdings nur, wenn sich die Pflegesituation seit der letzten Bezuschussung geändert hat. Alles das, was in einer bestimmten Pflegesituation erforderlich ist, gehört zu einer Maßnahme. Wenn also beispielsweise eine Rampe gebaut und Geländer angebracht werden, wären das nicht zwei Maßnahmen, sondern eine.

Verschlechtert sich dann allerdings die Situation, kann ein erneuter Antrag gestellt werden. Zum Beispiel, wenn sich die Mobilität der pflegebedürftigen Person verschlechtert und nun ein Treppenlift eingebaut werden muss. Dann kommt eine neue Bezuschussung in Betracht.

Wie bekomme ich den Zuschuss?

Sie stellen fest, dass in Ihrer Wohnung bauliche Bedingungen bestehen, die die Pflege erschweren oder Sie in Ihrer Mobilität einschränken, beispielsweise weil Sie Probleme haben, in die Dusche oder Badewanne zu kommen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihr Zuhause umzubauen und einen Zuschuss zu beantragen. Dabei sollten Sie eine bestimmte Reihenfolge einhalten.

Wichtig zu wissen: Bevor Sie umbauen, sollten Sie Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen. Den Antrag sollten Sie vor Beginn der Maßnahmen stellen und mit der Umsetzung warten, bis Ihnen die schriftliche Bewilligung über den Zuschuss vorliegt. Andernfalls könnte der Zuschuss abgelehnt werden und Sie müssten die gesamten Kosten selbst tragen.

So gehen Sie vor

  1. Nehmen Sie die Wohnberatung in Anspruch. Machen Sie Fotos von der Situation vor dem Umbau.
  2. Suchen Sie Handwerker, die sich bestenfalls mit wohnumfeldverbessernden Maßnahmen auskennen. Hier hilft auch die Wohnberatung.
  3. Holen Sie Kostenvoranschläge von Fachbetrieben ein. Mindestens 1 Angebot muss vorliegen.
  4. Stellen Sie Antrag bei der Pflegekasse: reichen Sie die Kostenvoranschläge und die Begründung für die Maßnahme ein. Beschreiben Sie, wie die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, wie sie die Pflege erleichtert oder wie sie die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördert.
  5. Die Pflegekasse prüft die Notwendigkeit, eventuell mit Hilfe des Medizinischen Dienstes.
  6. Warten Sie Genehmigung in Form des schriftlichen Bescheids ab.
  7. Jetzt können Sie Maßnahme durchführen.
  8. Reichen Sie bei der Pflegekasse die Rechnung ein. Sie erhalten dann den Zuschuss bis zu 4.180 Euro.

Möchten Sie diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen beantragen, nutzen Sie gerne das kostenlose Musterschreiben der Verbraucherzentralen.

Sind Sie die oder der Bevollmächtigte der pflegebedürftigen Person, verwenden Sie bitte zur Beantragung dieses Musterschreiben. Alle Musterschreiben, Anträge und Formulare sowie viele hilfreiche Erläuterungen finden Sie auch im Handbuch Pflege.

Muss der Vermieter dem Umbau zustimmen?

Der barrierefreien Umbau ist ein Sonderfall (§ 554a BGB). Danach haben Mieter:innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, die Wohnung barrierefrei umzubauen. Das ist so, wenn eine pflegebedürftige Person oder ein Mensch mit Behinderung den Umbau benötigt, um Barrieren zu beseitigen. Einen solchen Umbau müssen Mieter:innen, das heißt die pflegebedürftige oder behinderte Person, dann mit dem Vermieter besprechen und ihm erklären, warum der Umbau erforderlich ist. 

Dazu kann auch ein ärztliches Attest, die Pflegeeinstufung oder sonstige Unterlagen genutzt werden. Daraus muss sich ergeben, dass der konkrete Umbau für die vorliegende Einschränkung erforderlich ist. 

Der Vermieter ist dann in der Regel verpflichtet, diesen Maßnahmen zuzustimmen. Eine Ausnahme gilt, wenn, „sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung überwiegt .Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Umbaumaßnahme erhebliche Auswirkungen auf die Bausubstanz hat oder die Vermietbarkeit der Wohnung beeinträchtigt.

Wichtig zu wissen: Die Kosten für die Umbaumaßnahmen tragen Mieter:innen selbst. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die Wohnung beim Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Wo bekomme ich Hilfe?

Wer den Wohnraum seinen Bedürfnissen anpassen möchte und nicht weiß, wie er das anstellen soll, kann eine Wohnberatungsstelle aufsuchen. Die Wohnberatung hilft auch, Wohnungen für Menschen mit Demenz sicherer und übersichtlicher zu gestalten. Die Wohnberater:innen erarbeiten nicht nur konkrete Lösungsvorschläge, ; sie informieren auch darüber, wie solch ein Umbau finanziert werden kann. 

Welche Zuschüsse gibt es von anderen Stellen?

Neben den Zuschüssen der Pflegekasse können pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen unterschiedliche Baudarlehen beantragen. So gibt es in einigen Bundesländern besondere Förderprogramme – in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel "Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen". Erkundigen Sie sich dazu in Ihrem Bundesland.

Bundesweite Förderung gibt es bei der KfW Förderbank

  • als Kredit aus dem Programm "Altersgerecht umbauen" der KfW,
  • für Eigentümer:innen und Mieter:innen,
  • als Finanzierung von Modernisierungen im Wohnungsbestand,
  • auch für den Erwerb frisch umgerüsteter Wohngebäude.

Der Kredit wird über Ihre Hausbank abgewickelt. Empfehlenswert ist eine Beratung zu den KfW-Förderprogrammen. Gewährt wird entweder ein Investitionszuschuss oder ein Kredit. Wer ein Wohngebäude zur Eigennutzung kauft, erhält weitere Förderungen.

Welche Möglichkeiten gibt es für Menschen mit Behinderung?

Menschen mit Behinderung können auch über die so genannte Eingliederungshilfe Mittel beantragen, die der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, angepasst an ihre Bedürfnisse, dienen. Diese Förderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen. Auskunft dazu gibt der örtliche Sozialhilfeträger.

Eine Pflegerin sitzt mit einer älteren Dame draußen und hält ihre Hand.

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