Was tun bei Beschädigung und Verlust von Zahnspangen?

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An Zahnspangen kann schnell etwas kaputt gehen. Wie erklären Ihnen, was bei Beschädigungen und Verlust zu tun ist und ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn eine Zahnspange drückt, zu locker sitzt oder sich Teile gelöst haben, sollte man umgehend die Zahnarztpraxis aufsuchen, auch außerhalb der Kontrolltermine.
  • Bei größeren Reparaturen, wenn etwa eine herausnehmbare Spange gebrochen ist, kann die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde bei der Krankenkasse die Übernahme der Kosten beantragen.
  • Wenn sich Reparaturen häufen, können Krankenkassen jedoch die Kostenübernahme für eine Reparatur oder Neuanfertigung verweigern.
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Was ist bei Defekten an der Spange als erstes zu tun?

Zu empfehlen ist der direkte Kontakt zur behandelnden Kieferorthopädin oder zum behandelnden Kieferorthopäden. Diese können gelöste Brackets, Bögen oder Bänder wieder befestigen. Viele Kieferorthopäd:innen informieren offensiv über ihren Service und betonen die Dringlichkeit. Denn wer ein paar Tage damit wartet, riskiert je nach Art des Schadens Verletzungen im Mund oder zurückwandernde Zähne. Deshalb ist im Fall einer defekten Zahnspange ein Praxisbesuch auch außerhalb der regulären Kontrolltermine sinnvoll.

Es gilt bei Schäden also das Gleiche wie bei auftretenden Schmerzen: Melden Sie sich umgehend in der kieferorthopädischen Praxis. Auch wenn eine Zahnspange drückt oder zu locker sitzt, ist das ratsam. Bei festsitzenden Zahnspangen sollten lockere Bänder auch deshalb rasch wieder befestigt werden, weil sich in dem Spalt Speisereste festsetzen können.

Zahlt die Krankenkasse die Reparaturkosten?

Falls eine größere Reparatur oder gar eine Neuanfertigung einer Zahnspange erforderlich ist, übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten. Allerdings sind Versicherte verpflichtet, sorgfältig mit den Apparaturen umzugehen. Wenn sich Reparaturen häufen, muss die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes die Krankenkasse über einen unregelmäßigen Verlauf der kieferorthopädischen Behandlung informieren.

Ist davon auszugehen, dass Versicherte die Geräte nicht sorgsam behandeln, kann die Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Reparatur oder Neuanfertigung verweigern. Dann müssen Patient:innen dies selbst bezahlen.
 

Ab welcher Anzahl Reparaturen selbst zu bezahlen sind, legen die Krankenkassen individuell fest. Eine verbindliche Obergrenze für die Reparatur von Zahnspangen gibt es nicht. Für Privatversicherte ist der jeweilige Versicherungsvertrag maßgeblich. Die private Krankenversicherung übernimmt die Reparaturkosten dann, wenn diese Leistung im Tarif enthalten ist.

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