Photovoltaik: Solaranlage mieten – eine Alternative zum Kauf?

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Den eigenen Strom erzeugen, etwas für die Umwelt tun und gleichzeitig Geld sparen – die Vorzüge einer Photovoltaik-Anlage sind verlockend. Der Kauf einer Anlage ist mit einer hohen Anfangsinvestition und einem gewissem Planungs- und Verwaltungsaufwand verbunden. Lohnt sich also die Miete oder Pacht?
Mann mit PV-Modul auf Dach

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine gemietete Photovoltaik-Anlage unterscheidet sich in der Nutzung normalerweise nicht von einer gekauften. Statt des Kaufpreises wird über die Mietdauer von circa 20 Jahren eine monatliche Miete fällig.
  • Das Mieten einer Photovoltaik-Anlage ist über die Vertragslaufzeit mit höheren Kosten verbunden als der Kauf einer Anlage und rein finanziell häufig nicht sehr attraktiv – dafür komfortabel in der Umsetzung.
  • An einen PV-Mietvertrag sind Sie sehr lange gebunden. Prüfen Sie Angebote im Hinblick auf die versprochenen Leistungen genau. Bedenken Sie dabei mögliche Änderungen Ihrer Ansprüche über die Vertragslaufzeit.
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Den eigenen Strom erzeugen, etwas für die Umwelt tun und gleichzeitig Geld sparen – die Vorzüge einer Photovoltaik-Anlage sind verlockend. Der Kauf einer Anlage ist jedoch auch mit einer hohen Anfangsinvestition und einem gewissem Planungs- und Verwaltungsaufwand verbunden. Um Verbraucher:innen diese Hürden zu nehmen, bieten verschiedene Anbieter PV-Anlagen zur Miete oder Pacht an. Ob und für wen sich das lohnt und worauf Sie bei solchen Angeboten achten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Worin unterscheiden sich Miete und Kauf einer PV-Anlage?

Wer den Plan gefasst hat, mit einer PV-Anlage den eigenen Strom zu erzeugen, steht vor der Frage: Kaufe oder miete ich die Anlage?

Beide Begriffe werden im Zusammenhang mit PV-Anlagen beide verwendet. In der Praxis gibt der Begriff, den ein Anbieter verwendet, wenig Aufschluss darüber wie das Angebot ausgestaltet ist. Entscheidend ist, welche Leistungen, Rechte und Pflichten vertraglich vereinbart werden. In diesem Text verwenden wir hauptsächlich den Begriff "Mieten" und schließen damit auch Angebote ein, bei denen der Begriff "Pachten" verwendet wird.

Die meisten entscheiden sich für den Kauf einer Anlage. In der Regel wird dann ein Fachbetrieb mit der Planung und Installation beauftragt. Nach der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme durch den Installationsbetrieb, sind Sie als Eigentümer:in und Betreiber:in vollumfänglich für die Anlage verantwortlich. Wartung, Versicherungsangelegenheiten und Meldepflichten liegen in diesem Fall in Ihrem Verantwortungsbereich.  Dafür haben Sie die volle Kontrolle bei der Auswahl der installierten Komponenten. So lässt sich Technik wählen, die auch in Zukunft Vorteile bieten kann – zum Beispiel durch die nachträgliche Integration einer Wallbox, einer Wärmepumpe oder eines Batteriespeichers. Informationen zur Planung einer PV-Anlage haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wer sich für den Kauf entscheidet, muss sich mit einigen Formalitäten auseinandersetzen und eine größere Summe Geld zur Verfügung haben. Diese beiden Hürden wollen Ihnen Anbieter nehmen, die PV-Anlagen zur Miete anbieten. Neben regionalen Energieversorgern, wie kommunalen Stadtwerken, bieten überregional tätige Unternehmen solche Mietmodelle an. Auch wenn sich die Angebote in vertraglichen Details unterscheiden, ist das Konzept ähnlich: Statt einer großen Anfangsinvestition wird ein monatlicher Betrag gezahlt. Dafür erhalten Sie neben der Installation und Planung der Anlage in der Regel auch Zusatzleistungen wie Wartung und Versicherung

Typisch für Mietverträge sind die langen Laufzeiten von meist 15 bis 25 Jahren. Bestandteil vieler Mietverträge ist die Möglichkeit die Anlage nach Ende der Vertragslaufzeit kostenfrei zu übernehmen. Auch die Anlage vorzeitig abzukaufen und damit aus dem Mietverhältnis auszusteigen, wird häufig angeboten. Jedoch sind in diesem Fall die Kosten bedeutend höher als beim direkten Kauf einer Anlage. Beachten Sie, dass Sie sich in der Regel auch vertraglich verpflichten, dafür zu sorgen, dass der Mietvertrag bei einem Verkauf oder der Vererbung des Hauses weitergeführt wird.

In der Nutzung der PV-Anlage unterscheidet sich die Mietvariante normalerweise nicht von der Kaufvariante. Der produzierte Strom kann teilweise im Haushalt genutzt und der Überschuss ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die Einspeisevergütung erhält in der Regel die Mieterin oder der Mieter der Anlage – außer es ist vertraglich etwas anderes vereinbart.

Übernimmt der Anbieter alle Risiken und Pflichten?

Ein zentrales Argument für die Miete einer PV-Anlage ist die Reduzierung des persönlichen Risikos und Betriebsaufwands. Je nach Anbieter können sich die Leistungen, die übernommen werden, unterscheiden. Prüfen Sie daher genau, was inbegriffen ist und was nicht.

Als Betreiber:in der Anlage müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden. Die meisten Anbieter übernehmen diesen Schritt, wie auch die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber. Dazu ist es jedoch notwendig, dass Sie ihn dazu bevollmächtigen. Ein Punkt, der in Einzelfällen komplizierter werden könnte, ist das Thema Steuern. Bei der Steuererklärung können Anbieter Sie nicht um möglichen zusätzlichen Aufwand durch die PV-Anlage entlasten. Wie beim Kauf einer Anlage empfiehlt es sich, sich bereits im Vorfeld mit der steuerlichen Behandlung zu beschäftigen. Bei kleinen Anlagen bis derzeit 10 Kilowatt kann beim Finanzamt Liebhaberei beantragt werden –  das vereinfacht das Thema Steuern enorm.

Für die meisten privaten PV-Betreiber:innen ist das Thema Steuern allerdings mit dem Jahressteuergesetz 2022 deutlich einfacher geworden: Anlagen unter 30 Kilowatt Peak (kWp) sind für die Ertragsteuer nicht mehr relevant. Zusätzlich beträgt der Umsatzsteuersatz (Mehrwertsteuer) bei gekauften PV-Anlagen seit dem 1. Januar 2023 null Prozent. Auch viele Mietanbieter haben ihre Verträge so umgestellt, dass – bis auf einen Anteil für Serviceleistungen – der Nullsteuersatz ebenfalls für die Miete gilt. Auch in diesem Punkt lohnt es sich daher, die Vertragsgestaltung genau zu prüfen.

Je nach Vertrag kann es zudem sein, dass Sie Kosten für bestimmte Wartungs- und Reparaturarbeiten, zumindest zum Teil, selbst übernehmen müssen. Auch eine Versicherung der Anlage ist nicht immer Bestandteil eines Mietvertrages.

Um später nicht böse überrascht zu werden, ist es unbedingt notwendig, im Vertrag genau nachzulesen, welche Serviceleistungen der Anbieter übernimmt. Es kann durchaus sein, dass in einigen Punkten trotzdem zusätzlicher Aufwand oder zusätzliche Kosten für Sie persönlich entstehen können. Die genaue Prüfung des Vertrages lohnt sich insbesondere in Anbetracht der sehr langen Laufzeit. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich auch von einer unabhängigen Stelle – wie der Energieberatung der Verbraucherzentrale – beraten lassen.

Lohnt sich eine Mietanlage für mich?

Ob sich eine PV-Anlage zur Miete für Sie lohnt, hängt von verschieden Faktoren ab. Zentral ist, wie auch bei einer gekauften Anlage, welche persönlichen Ziele Sie damit verfolgen. Wollen Sie aktiv zum Klimaschutz beitragen und sich unabhängiger von Ihrem Stromversorger machen, ist eine PV-Anlage in jedem Fall eine empfehlenswerte Anschaffung.

Komplizierter wird es bei der Frage, ob und wie sehr sich der Abschluss eines PV-Mietvertrages auch finanziell lohnt. Die Preise für PV-Anlagen haben sich nach Jahren sinkender Preise wieder erhöht: Materialengpässe, gestiegene Energiepreise und die hohe Nachfrage sind die Hauptgründe. Neben der Strompreisentwicklung sind die Anlagenkosten entscheidend dafür, wann und ob ein PV-Projekt einen finanziellen Vorteil bringt.

Die gestiegenen Preise haben dazu geführt, dass sich private PV-Anlagen erst später rechnen als noch vor einigen Jahren. Bei Mietangeboten, die in der Regel durch Finanzierungs- und Servicekosten über die Mietdauer teurer sind als Kaufanlagen, führt das schnell dazu, dass die versprochene Kostenersparnis erst gegen Ende oder sogar nach Ende des Mietvertrages eintritt. Das sollten Sie sich bewusst machen und Ersparnisrechnungen der Anbieter genau prüfen.

Nicht selten führen Anbieter im Rahmen eines Angebots eine Beispielrechnung durch, deren Ergebnis eine hohe Wirtschaftlichkeit suggeriert. Aber Vorsicht: Hier wird häufig Schönrechnerei betrieben und der genaue Blick auf die getroffenen Annahmen lohnt sich. Im Kleingedruckten finden Sie oft den Hinweis, dass solche Rechnungen nicht verbindlich sind. Ob Sie am Ende wirklich so viel sparen, wie vorgerechnet, ist fraglich und wird vom Anbieter nicht garantiert. Deswegen finden Sie im Folgenden einige Kennwerte, die Sie bei einer Wirtschaftlichkeitsrechnung überprüfen sollten.

Die monatliche Miete/Pachtrate

Der Vorteil von Mietangeboten: Sämtliche Kosten stehen schon bei Vertragsabschluss fest. Der monatlich zu zahlende Betrag ändert sich in der Regel über die gesamte Vertragslaufzeit nicht. Daher lassen sich auch die Gesamtkosten über die Laufzeit schnell ausrechnen.

Als Gegenleistung erhalten Sie vom Anbieter die Anlage samt Installation sowie die vereinbarten Servicedienstleistungen, wie Wartung und Versicherung. Dass diese zusätzlichen Vorteile die Miete einer Anlage teurer machen als den Kauf, liegt in der Natur der Sache. Entscheidend ist, wie viel teurer das Mieten ist. Das Preisniveau liegt häufig so hoch, dass das Mieten der PV-Anlage nicht günstiger oder sogar teurer ist als der Bezug von Strom aus dem Netz.

Einen finanziellen Vorteil bringt Ihnen das Mieten der Anlage nur dann, wenn die Gesamtkosten geringer sind als das, was sie in Summe an Stromkosten sparen und für die Einspeisung von Strom erhalten – über die gesamte Betriebsdauer der Anlage. Die Höhe dieser Ersparnisse bzw. Erträge lässt sich nicht so genau bestimmen wie die Höhe der Kosten. Um einschätzen zu können, ob ein Anbieter realistisch rechnet oder die Ersparnisse tendenziell überschätzt werden, erkundigen Sie sich nach den folgenden Parametern, wenn sie der Anbieter nicht transparent macht.

Die geschätzte Eigenverbrauchsquote

Je mehr eigenen Solarstrom Sie direkt nutzen, desto größer ist Ihre Kostenersparnis, da Sie dafür keinen teuren Strom aus dem Netz beziehen müssen. Jedoch können Sie weder den produzierten Strom komplett selbst nutzen, noch Ihren gesamten Strombedarf über die PV-Anlage abdecken. Für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist daher die sogenannte Eigenverbrauchsquote relevant. Sie gibt an, welchen Anteil des produzierten Stroms sie selbst verbrauchen. Der übrige Strom wird entsprechend ins Netz eingespeist, was jedoch finanziell weniger attraktiv ist.

Die Eigenverbrauchsquote wird von der installierten PV-Leistung, der Ausrichtung der Anlage und Ihrem persönlichen Verbrauchsverhalten beeinflusst. Ebenso hat ein Batteriespeicher starken Einfluss auf die Quote. Da dieser jedoch auch Kosten verursacht, verbessert er häufig die Wirtschaftlichkeit einer Anlage nicht. Zum Thema Batteriespeicher unten mehr.

Um herauszufinden, ob der Eigenverbrauch und somit auch Ihre Stromkostenersparnis vom Anbieter überschätzt wird, können Sie unseren Solarrechner nutzen. Mit dem Rechner können Sie abschätzen in welchem Bereich Ihre Eigenverbrauchsquote liegen könnte.

Die geschätzte Strompreissteigerung

Wie viel Stromkosten Sie durch die PV-Anlage sparen, hängt natürlich auch davon ab, wie viel Sie für den Strom aus dem Netz bezahlen müssen – über die gesamte Betriebsdauer der Anlage. Deswegen wird im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung auch immer eine Annahme getroffen, wie sich die Strompreise in Zukunft entwickeln werden. Hier ist der Strompreis ohne Grundpreis, also der Arbeitspreis pro Kilowattstunde, relevant.

Über einen Zeitraum, der im Bereich von Jahrzehnten liegt, lässt sich natürlich keine verlässliche Preisentwicklung prognostizieren. Trotzdem kann die geschätzte Strompreissteigerung die Höhe der prognostizierten Ersparnis erheblich beeinflussen. Daher prüfen Sie, mit welcher jährlichen Strompreissteigerung der Anbieter rechnet.

Um Preissteigerungen (zum Beispiel durch Inflation) abzubilden, wird in den meisten Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit einer Erhöhung des Strompreises von ca. 2-3 Prozent jährlich gerechnet. Um ihr Produkt attraktiver erscheinen zu lassen, rechnen Anbieter von Solaranlagen – egal ob Kauf- oder Mietanbieter – teilweise mit einer doppelt bis dreifach so hohen Steigerungsrate.

Außergewöhnliche Preissprünge beim Strom – wie zuletzt durch die Vervielfachung der Gaspreise mitverursacht – sind nicht als Preissteigerungen zu sehen, die über die Betriebsdauer einer PV-Anlage anhalten. Trotzdem hilft eine Anlage natürlich in jedem Fall eine plötzliche finanzielle Mehrbelastung abzufedern.

Langfristige Prognosen, wie diese der Forschungsstelle für Energiewirtschaft, gehen inflationsbereinigt nicht von dauerhaft stark steigenden Haushaltsstrompreisen aus.

Letztlich bleiben dies aber Annahmen, die über Jahrzehnte getroffen werden und in der Realität nicht eintreffen müssen. Widmen Sie solchen Berechnungen und den angenommenen Werten aber besondere Aufmerksamkeit, wenn Sie mit der Miete der PV-Anlage vor allem oder zusätzlich das Ziel verfolgen Geld zu sparen.

Der Betrachtungszeitraum

Ein zu hoch angesetzter Eigenverbrauch und eine zu hohe Strompreissteigerung im Angebot verstärken sich mit der Länge des abgebildeten Zeitraums. Einige Anbieter berechnen den Kostenvorteil über 25 oder sogar 30 Jahre. Dabei verschleiern sie, dass sich über die deutlich kürzere Vertragslaufzeit von 15 bis 20 Jahren meistens gar kein Kostenvorteil, sondern sogar ein nennenswerter Verlust ergibt.

Zwar können Sie annehmen, dass Sie die PV-Anlage über die Vertragslaufzeit hinaus weiter nutzen können und Geld sparen, aber zum Ende des Vertrags fallen zum einen die Serviceleistungen des Anbieters weg und zum anderen endet nach 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr die Vergütung des eingespeisten Stroms zum festgelegten EEG-Vergütungssatz.

Daher empfehlen wir, die Wirtschaftlichkeit lediglich über den Mietzeitraum zu betrachten.

 

Gerade wenn Sie sich für ein PV-Mietangebot interessieren, weil Sie den Aufwand so gering wie möglich halten wollen, erscheint das genaue Prüfen solcher Berechnungen und der Vertragsbedingungen möglicherweise besonders lästig. So kann es aber schnell passieren, dass Sie anstatt Kosten zu sparen, erst einmal lange Zeit mehr zahlen. Eine zu späte Erkenntnis ärgert Sie dann möglicherweise über die gesamte, sehr lange Vertragslaufzeit. Diese Zeit zur Prüfung sollten Sie sich daher in jedem Fall nehmen. Wir empfehlen Ihnen verschiedene Angebote zu vergleichen und sich im Zweifel von unabhängiger Seite beraten lassen.

Kann ich mit einer Mietanlage auch einen Batteriespeicher und eine Wallbox betreiben?

Zu einem Großteil der neu installierten Photovoltaikanlagen wird zusätzlich ein Batteriespeicher angeschafft. Auf diese Weise lässt sich mehr selbst erzeugter Solarstrom im eigenen Haushalt nutzen. Mehr zum Batteriespeicher erfahren Sie im verlinkten Artikel.

Außerdem nimmt die Verbreitung von Elektroautos zu, deren Ladung zuhause mit dem eigenen PV-Strom die kostengünstigste Möglichkeit darstellt. Entsprechend sinnvoll ist es für E-Mobilisten, zur PV-Anlage auch eine Wallbox zu installieren. Somit stellt sich häufig die Frage, ob sich Speicher und Wallbox auch im Mietmodell gut mit der Anlage kombinieren lassen.

Eigenständig einen Speicher zu kaufen und ihn zusammen mit der gemieteten PV-Anlage zu betreiben ist theoretisch möglich, wenn dieser nicht direkt mit der Anlage gekoppelt ist – dies kann mit einem AC-gekoppelten Speicher realisiert werden. Soll der Speicher intelligent gesteuert werden, ist es jedoch sinnvoll, dass die einzelnen Komponenten miteinander kommunizieren können. Das kann die Umsetzung in der Praxis komplizierter machen. Dies gilt ebenso für die Einbindung aller weiteren Komponenten, für die es vorteilhaft ist, wenn Sie mit der installierten PV-Anlage kompatibel sind – so auch für eine Wallbox zum Laden von E-Autos.

Wegen der gestiegenen Nachfrage bieten viele Anbieter inzwischen auch Speicher und Wallboxen zusätzlich zu den PV-Anlagen zur Miete an – gegen einen entsprechenden Aufschlag bei der monatlichen Zahlung. Hierbei ist sichergestellt, dass die einzelnen Komponenten miteinander kompatibel sind. Prüfen Sie trotzdem, ob die Mehrkosten für einen Speicher beziehungsweise eine Wallbox angemessen sind.
Wenn das Mietangebot einen Batteriespeicher einschließt, sollten Sie zusätzlich einige Dinge beachten:

Batteriespeicher haben eine begrenzte Lebensdauer, die deutlich kürzer ist als die einer PV-Anlage. Deswegen sollten Sie im Mietvertrag besonders darauf achten, was passiert, wenn der Speicher das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat – das ist vermutlich nach 10 bis 15 Jahren.

Diese Fragen sollten Sie im Vorfeld klären: Tauscht der Anbieter den Speicher aus, wenn dieser nicht mehr die volle Leistung bringt? Gilt das auch, wenn der Speicher bereits ausgetauscht wurde? Müssen Sie als Mieter nachweisen, dass der Speicher nicht mehr die vereinbarte Leistung liefert? Haben Sie die Möglichkeit dazu?

Ist sichergestellt, dass der Speicher über die gesamte Mietdauer die versprochene Kapazität liefert und somit, dass er auch ausgetauscht wird, kann das die Attraktivität eines Mietangebots verbessern: Die Mehrkosten für den Speicher lohnen sich hier eher als das bei einem gekauften Speicher der Fall ist.

In vielen Fällen gilt aber für Privathaushalte, dass ein Batteriespeicher – aufgrund der aktuell noch hohen Kosten und der begrenzten Lebensdauer – die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage meist nicht erhöht, sondern verschlechtert. Zwar erhöht ein Speicher die Eigenverbrauchsquote, aber häufig nicht konstant über die gesamte Betriebsdauer der PV-Anlage und nicht in dem Maße, um durch die gewonnene Ersparnis die zusätzlichen Kosten aufzuwiegen.

Welche Alternativen habe ich zur Miete, wenn mir das Geld für den Kauf einer PV-Anlage fehlt?

Die Finanzierung der Anlage ist bei einer kostenfreien Übernahme zum Ende des Mietvertrages Bestandteil des Mietangebots. Ob sich dieser Weg eher lohnt als eine Finanzierung über einen Kredit, sollten Sie für Ihren Fall genau prüfen. Für Photovoltaikanlagen gibt es beispielsweise auch geförderte Kredite der KfW.

Wählen Sie die Finanzierung über einen Kredit, müssen Sie dafür jedoch auch auf die Dienstleistungen des Anbieters verzichten. Sie tragen also selbst die Verantwortung für den Betrieb der Anlage und kommt es zu Betriebsausfällen, die nicht unter die Gewährleistung oder Garantie fallen, können Sie die Problembehebung nicht in die Hände des Anbieters legen.

Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie außerdem bedenken, dass Sie beim Kauf einer Anlage von Anfang an die volle Kontrolle über die installierte Technik haben und über die gesamte Betriebsdauer flexibel bleiben. Das kann Dinge vereinfachen, zum Beispiel wenn etwas an der Technik geändert werden soll oder ein Hausverkauf ansteht. Zudem gab es in der Vergangenheit Negativbeispiele: Kund:innen von Anbietern, die während eines laufenden Mietvertrages Insolvenz anmelden mussten, waren und sind teilweise weiterhin mit Problemen beim Weiterbetrieb der Anlagen konfrontiert.

 

Ob Sie sich für einen Kauf, die Miete oder eine Finanzierung einer Anlage entscheiden, sollten Sie in Ruhe überlegen.

Es gibt also viele Aspekte, die in die Entscheidungsfindung mit hineinspielen. Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich nicht zu schnellen Entscheidungen drängen, wie es teilweise in Verkaufsgesprächen versucht wird. Beachten Sie, dass Sie einen Vertragsabschluss in der Regel innerhalb von zwei Wochen widerrufen können. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie in Ihrer Entscheidung unsicher sind.

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