Online-Ausweisfunktion: So nutzen Sie die Vorteile des ePersonalausweises

Stand:
Fast alle neuen Personalausweise haben eine Online-Ausweisfunktion, mit der Sie sich sicher online ausweisen und Behördengänge von zu Hause aus erledigen können. Viele nutzen die Funktion jedoch nicht, sei es aus Unkenntnis oder wegen Vorbehalten. Wir erklären, wie der ePersonalausweis eingerichtet und genutzt werden kann.
Foto: Personalausweis, der auf einer Tastatur liegt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Dank elektronischem Personalausweis (ePerso) können sich Nutzer:innen sicher und einfach online ausweisen, ohne auf einen Drittanbieter-Dienst wie Video-Ident angewiesen zu sein.
  • Behördengänge und lange Wartezeiten gehören damit der Vergangenheit an. 
  • Die Einrichtung des ePersos geht grundsätzlich schnell und einfach. Jedoch gibt es ein paar Tücken, die man kennen sollte.
On

Wie funktioniert der Online-Ausweis?

Im November 2010 wurde der Personalausweis in Checkkartenformat eingeführt, der einen Mikrochip enthält, auf dem persönliche und biometrische Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Größe und Augenfarbe gespeichert sind. Mit diesem ist es möglich, sich im Internet elektronisch auszuweisen, sodass Behördengänge sowie Geschäftliches einfach digital erledigt werden kann.  Dafür muss allerdings die Online-Ausweisfunktion erst freigeschaltet und eingerichtet sein.

Alles was Sie dazu brauchen, ist ein NFC-fähiges Smartphone. NFC steht dabei für Near Field Communication und wird zum Beispiel auch beim kontaktlosen Zahlen eingesetzt. Die Sicherheit dieser Technologie wird von Fachexpert:innen als sehr hoch eingestuft. 

Die Online-Ausweisfunktion ist nicht nur im elektronischen Personalausweis integriert, sondern auch im elektronischen Aufenthaltstitel für in Deutschland lebende Bürger:innen aus Drittstaaten. Auch Bürger:innen der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes haben seit dem 1. Januar 2021 mit der sogenannten eID-Karte die Möglichkeit, sich online auszuweisen. Dafür müssen sie die eID-Karte beantragen. In Deutschland ist das im Bürgeramt möglich. Die eID-Karte ist allerdings nur für digitale Dienstleistungen bestimmt und ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, beispielsweise auf Reisen.  

Wofür kann ich den Online-Ausweis nutzen?

Kurzgesagt kann die Online-Ausweisfunktion eine Reihe von  Behördengänge überflüssig machen und ersetzt umständliche Video-Ident-Verfahren von Drittanbietern. Inzwischen können viele Prozesse bequem – ohne Termin und Wartezeiten - online von zu Hause aus erledigt werden, für die früher ein Behördengang notwendig war. 

Mittlerweile kommen immer mehr Nutzungsanwendungen für den ePerso hinzu wie etwa die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA), BAföG-Anträge oder der Abruf von Renteninformationen. Seit März 2024 ist es zum Beispiel auch möglich, die Entscheidung zur Organspende mithilfe des digitalen Personalausweises in einem Online-Register zu hinterlegen.

Aber auch im elektronischen Geschäftsverkehr sind die Einsatzmöglichkeiten vielfältig. So können Sie beispielsweise in Online-Shops Ihr Alter bestätigen oder sich mit einem Pseudonym in Foren und Chats anmelden. Das kann gerade vor dem Hintergrund, dass immer mehr Geschäfte online abgewickelt werden, eine Erleichterung für Verbraucher:innen mit sich bringen. 

Eine vollständige Liste der Anwendungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Was sind die Vorteile der Online-Ausweisfunktion?

  • Sie können sich lästige Behördengänge sparen und sind nicht an Termine oder Wartezeiten gebunden. 
  • Auf Video-Ident-Dienste von Drittanbietern sind Sie nicht mehr angewiesen.
  • Egal ob Sie online einkaufen oder eine Versicherung abschließen möchten: Mit dem ePersonalausweis können Sie auch in der digitalen Welt rechtssicher agieren. 
  • Mit dem ePersonalausweis sind Sie im Internet datensparsam unterwegs. So wird beispielsweise bei der Altersbestätigung nicht das genaue Geburtsdatum übermittelt, sondern nur die Information, ob das erforderliche Mindestaltern erreicht ist.
  • Die Online-Ausweisfunktion gilt als sicheres Verfahren und kann Identitätsdiebstahl vorbeugen. Denn nur wer im Besitz des ePersonalausweises ist und die dazugehörige PIN kennt, kann sich damit online ausweisen. Die Übertragung der auf dem Ausweis gespeicherten Informationen erfolgt über einen sicheren Ende-zu-Ende verschlüsselten Kommunikationskanal.    

Einrichtung des ePersonalausweises – darauf sollten Sie achten

  1. Schritt 1: ePersonalausweis beim zuständigen Bürgeramt beantragen.

    Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen sowie Kosten finden sich hier. Achtung: Sie erhalten eine sechsstellige PIN. Diese sollten Sie sich gut merken. Geht diese verloren, muss sie persönlich neu beantragt werden. Sie erhalten dann per Post Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Diese erkennen Sie an diesem Logo

  2. Schritt 2: „AusweisApp Bund“ installieren und mit dem ePerso koppeln

    Die „AusweisApp Bund“ wird von der Governikus GmbH & Co. KG bereitgestellt und kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Nun den Anweisungen in der App folgen und den ePersonalausweis mit dem Gerät koppeln. Sowohl Ausweis als auch PIN müssen dafür vorliegen.

  3. Schritt 3: Einsetzen des ePersonalausweises

    Um sich auszuweisen, muss lediglich der Auswies an das NFC-fähige Smartphone gehalten werden. 
    Hinweis: Das Auslesen kann ein paar Sekunden dauern. Der Ausweis sollte dabei an einer Position bleiben. Einige Handyhüllen können den Kontakt zwischen Ausweis und Smartphone außerdem erschweren. 

Falls Sie Ihren Ausweis verlieren, sollten sie die Online-Ausweisfunktion umgehend sperren. Das geht über die Telefon­nummer 116 116. Dazu benötigen Ihre PIN. Alternativ kann das zuständige Bürger­amt die Funk­tion sperren. Was sonst noch bei Verlust des Personalausweises zu tun ist, fasst das Bundesinnenministerium auf seiner Website zusammen.

 

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.