Alle Fragen zur Klage gegen E.ON

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zur Sammelklage gegen E.ON.

 

Grundsätzliches

Worum geht es in dem Verfahren?

Die E.ON Energy Solutions GmbH (E.ON) ist ein bundesweiter Fernwärmeanbieter. Seine Preise ermittelt das Unternehmen anhand von Formeln mit festen und variablen Faktoren. So kann sich bei laufenden Verträgen der Wärmepreis ändern, den das Unternehmen von seinen Kund:innen fordert. Das ist grundsätzlich zulässig, wenn so eine Formel bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt. In den letzten Jahren kam es bei E.ON zu auffallend hohen Preissteigerungen.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein.  

Welche Ziele verfolgt die Klage?

Das Gericht soll im Kern feststellen, dass E.ON keine Preiserhöhungen auf die von ihm verwendeten Formeln stützen darf. Ausgangspunkt für die Klage sind die Preise, die zum 31.12.2020 galten. Wenn Sie Ihren Vertrag davor geschlossen haben, soll geklärt werden, dass die danach erhöhten Preise nicht gelten.

Wenn Sie Ihren Vertrag nach dem 31.12.2020 abgeschlossen haben, ist der bei Vertragsschluss geltende Preis maßgebend und im Anschluss gegebenenfalls vorgenommenen Preiserhöhungen sollen als unwirksam festgestellt werden.

Um wie viel Geld geht es?

Je nach Einzelfall können sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht haben und zu hunderten bis tausenden Euro Nachzahlungen bei Verbraucher:innen führen.

Im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl betrug der Arbeitspreis Ende 2020 noch 6,18 Cent/ kWh (brutto). Bis ins Jahr 2023 erhöhte sich dieser auf 23,24 Cent/ kWh (brutto). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh/ Jahr bedeutet dies für die Jahre 2021 und 2022 nach Schätzungen des vzbv 3.500,00 Euro Mehrkosten.

Wer ist betroffen?

Die Klage betrifft Kund:innen von E.ON, die einen Fernwärmevertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben. Sie können mitmachen, wenn E.ON Ihnen gegenüber für die Anpassung der Arbeitspreise eine Formel verwendet, die folgende Faktoren enthält:

-    Erdgas, Börsennotierungen,
-    Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe und
-    diese beiden Faktoren zusammen mit 60 Prozent oder mehr eingehen

Die Formel können Sie zum Beispiel in den Preisblättern nachsehen, die E.ON mit den Jahresabrechnungen verschickt.

Die Versorgungsgebiete, in denen solche Klauseln verwendet wurden, finden Sie unter „Welche Versorgungsgebiete umfasst die Klage?“

Mit unserem Klage-Check können Sie dann ganz genau prüfen, ob Sie sich an der Klage beteiligen können. Nähere Informationen finden Sie unter Teilnehmen.

Wie funktioniert die Sammelklage?

Wie eine Sammelklage allgemein funktioniert, erläutern wir gesondert unter Fragen und Antworten zu Sammelklagen.

Termine

Wie ist die mündliche Verhandlung am 24. August 2026 verlaufen?

Das Oberlandesgericht Hamm hat erkennen lassen, dass es unsere Kritik an den Preisänderungsklauseln von E.ON teilt. Nach seiner vorläufigen Einschätzung hält es die Klauseln für unwirksam. Das ist ein gutes Signal, entschieden ist damit aber noch nichts. Das Urteil soll am 12. Oktober 2026 verkündet werden.

Offen ist, für wie viele Versorgungsgebiete diese Feststellung gelten wird. Wir wollen erreichen, dass das Gericht die Unwirksamkeit allgemein feststellt, also für alle Formeln mit den von uns beanstandeten Merkmalen. Diese allgemeine Feststellung hält das Gericht nach seiner vorläufigen Einschätzung nicht für möglich. Es will die Klauseln stattdessen für die einzelnen Versorgungsgebiete prüfen.

Für diesen Fall hatten wir vorsorglich beantragt, die Unwirksamkeit jedenfalls für die Versorgungsgebiete Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes festzustellen. Diesen Anträgen wird das Gericht voraussichtlich folgen.

Was bedeutet das für Kunden aus anderen Versorgungsgebieten?

Bleibt das Oberlandesgericht bei seiner Auffassung, legen wir Revision beim Bundesgerichtshof ein. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die Unwirksamkeit auch für die übrigen Versorgungsgebiete festgestellt wird.

Ihre Anmeldung ist deshalb weiterhin sinnvoll, unabhängig davon, in welchem Versorgungsgebiet Sie beliefert werden. Wichtig: Sie können sich nur noch bis zum 14. September 2026 anmelden. Danach ist eine Teilnahme an diesem Verfahren ausgeschlossen, auch bei einem späteren Erfolg vor dem Bundesgerichtshof. Warten Sie deshalb nicht auf das Urteil.

Teilnehmen

Kostet mich die Teilnahme etwas?

Nein. Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos.

Bis wann kann ich mich in das Klageregister eintragen?

Die Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Die Abmeldung ist nicht mehr möglich.

Ergebnis der Klage: Vor- und Nachteile

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Wenn Sie sich wirksam für die Klage angemeldet haben, können Sie von dem Ausgang des Verfahrens profitieren.

Wenn das Gericht feststellt, dass E.ON seine Preiserhöhungen nicht auf die verwendete Formel stützen darf, können Sie sich auf das Urteil berufen, die Erstattung der überhöhten Beträge fordern und künftige Preiserhöhungen verweigern.

Wir gehen davon aus, dass E.ON nach einem für Verbraucher:innen positiven Urteil erstattet. Dafür sprechen das öffentliche Ansehen des Unternehmens und die Aussicht auf weitere Klagen. Eine Garantie dafür gibt es nicht: Das Urteil stellt fest, ob die Klauseln wirksam sind – es verpflichtet E.ON nicht unmittelbar zur Zahlung.

Sollte sich E.ON jedoch nach einem Urteil uneinsichtig zeigen und auf erhöhten Preisen bestehen, müssen Sie entscheiden, ob Sie selbst ein weiteres Verfahren führen. 

Welche weiteren Vorteile hat die Klage?

Die Klage entlastet Sie von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Klage haben Sie es wesentlich einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen. 

Die Klage kann außerdem verhindern, dass Ihre Ansprüche verjähren. Wenn Sie sich an der Klage beteiligen, wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass Sie selbst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen.

Zudem ist beim Erfolg der Klage abgesichert, dass E.ON auch in Zukunft keine Preiserhöhungen mehr aufgrund der verwendeten Formel vornimmt.

Warum verfolgt der vzbv seine Ziele vor Gericht mit einer Musterfeststellungsklage statt einer Abhilfeklage?

Anfangs hatte der vzbv angestrebt, dass das Gericht E.ON zu einer direkte Zahlung an Verbraucher:innen verurteilt (Abhilfeklage). Gleichzeitig sollte das Gericht feststellen, dass E.ON keine Preiserhöhungen auf die von ihm verwendete Formel stützen darf (Musterfeststellungsklage). So ein Vorgehen hätte aber ein Verjährungsrisiko für die Ansprüche bedeutet. Deshalb geht der vzbv den sicheren Weg und führt das Verfahren ausschließlich als Musterfeststellungsklage weiter. Ziel ist und bleibt, dass betroffene Fernwärme-Kund:innen Rückzahlungen erhalten. Nähere Informationen zu diesem Vorgehen finden Sie in unserer News.

Welche Nachteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Möglich ist, dass das Gericht nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die sich ins Klageregister eingetragen und der Klage angeschlossen haben. 

Tipps und weitere Unterstützung

Warum sollte ich den Preiserhöhungen auch selbst widersprechen?

Ein Widerspruch gegen die Preiserhöhungen sichert Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rechte als Verbraucher:in abzusichern. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass Kund:innen einer Preiserhöhung binnen drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Abrechnung widersprechen müssen, wenn sie die Unwirksamkeit der Preisanpassung gerichtlich geltend machen wollen.

Wir sind zwar der Auffassung, dass bereits durch die Teilnahme an der Klage des vzbv ein solcher Widerspruch hinreichend zum Ausdruck gebracht wird. Für den Fall, dass die Gerichte dem jedoch nicht folgen, sollten Sie vorsorglich noch einen gesonderten Widerspruch erklären.

Wie erkläre ich den Widerspruch?

Sie sollten sich schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail an E.ON wenden. Sie können sich dabei an einem Muster-Widerspruchsschreiben orientieren. Sie können sich den Text kopieren, anpassen und diesen etwa als Brief per Post an E.ON schicken.

Wichtig ist, dass Sie den Zugang des Widerspruches belegen können. Das ist entweder mit einer Antwort auf Ihre E-Mail möglich oder mit bei einem Einwurfeinschreiben mit dem Beleg der Post.

Welchen Inhalt sollte der Widerspruch haben?

Obwohl eine Begründung des Widerspruchs nicht zwingend erforderlich ist, empfehlen wir unter Bezugnahme auf § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV auf die Unwirksamkeit Ihrer Preisanpassungsklausel hinzuweisen. Ferner sollten Sie in dem Schreiben unbedingt die eigene Vertrags- bzw. Kundennummer angeben.

Für eine Orientierung bezüglich der genauen Formulierung können Sie das Musterschreiben nutzen.

Welche Frist muss ich für den Widerspruch beachten?

In zeitlicher Hinsicht ist zu beachten, dass eine Preiserhöhung, welcher drei Jahre lang nicht widersprochen wurde, als vereinbart gilt. Dies ergibt sich aus einer Vorgabe des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 6. Juli 22, VIII ZR 28/21 und VIII ZR 155/21 „Drei-Jahres-Lösung“).

Beispiel: 

Sie haben den Fernwärmevertrag 2005 geschlossen. Die darin enthaltene Preisanpassungsklausel ist unwirksam.

Die Rechnung erhalten Sie immer am 15. Januar für das Folgejahr. Heute ist der 23. August 2024. Bislang haben Sie keinen Widerspruch erklärt.

Nach der 3-Jahres-Lösung können Sie noch allen Preiserhöhungen widersprechen, die erstmals in der Rechnung vom 15. Januar 2022 berücksichtigt wurden. Sollten die Preise bereits im Jahr 2020 besonders hoch gewesen sein, wäre dies nicht mehr angreifbar.

Warum sollte ich E.ON auch selbst zur Erstattung auffordern?

Wenn Sie an der Klage teilnehmen und von E.ON parallel die überzahlten Beträge selbst zurückfordern, können Sie zusätzlich einen Anspruch auf Verzugszinsen erhalten.

Wie fordere ich die Erstattung ein?

In Ihrem Rückforderungsschreiben sollten Sie die Erstattung des aufgrund der Preiserhöhung zu viel gezahlten Betrags fordern. Die Rückforderung können Sie auch direkt zusammen mit Ihrem Widerspruch gegen die Preiserhöhungen geltend machen. Das Musterschreiben enthält dazu einen Absatz.

Setzen Sie E.ON am besten eine Zahlungsfrist von 14 Tagen und warten Sie die Reaktion ab. Wenn das Unternehmen die Zahlung eindeutig verweigert, tritt damit aus unserer Sicht der Verzug ein – spätestens jedoch nach Ablauf der Zahlungsfrist.

Muss ich den Erstattungsbetrag genau berechnen?

Aus unserer Sicht ist genügt es, wenn Sie sich bei der Zahlungsaufforderung auf die unzulässige Preisanpassungsklausel und die fehlerhaften Abrechnungen beziehen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie den Rückzahlungsbetrag auch genau angeben. Ihr Rückzahlungsanspruch für das jeweilige Abrechnungsjahr ergibt sich dabei grundsätzlich aus der Differenz zwischen dem aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen abgerechneten Preis und dem zuletzt wirksam vereinbarten Preis. Welcher Preis als „zuletzt vereinbart“ gilt, bestimmt sich nach der 3-Jahres-Lösung des BGH. Orientieren Sie sich hierzu gerne am Beispiel unter Welche Frist muss ich für den Widerspruch beachten?

Um die Rückzahlung für ein abgerechnetes Vertragsjahr zu berechnen, können Sie folgende Formel verwenden:

Rückzahlungsbetrag = (Abgerechneter Preis - Vertragsgemäßer Preis) × Verbrauch

Muss ich die Fernwärmerechnungen bezahlen, obwohl ich der Preiserhöhung widersprochen und mich der Sammelklage angeschlossen habe?

Die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen – und damit auch die Frage, ob die geforderten Beträge zu zahlen sind – ist Gegenstand unserer Sammelklage und soll vom Gericht geklärt werden. Solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, ist E.ON jedoch nicht daran gehindert, Mahnungen zu verschicken oder sogar gerichtliche Schritte einzuleiten. In Einzelfällen kann auch eine Sperrung des Anschlusses angedroht werden.

Wenn Sie das Risiko solcher Maßnahmen vermeiden möchten, empfehlen wir, die Rechnungen unter Vorbehalt zu bezahlen. Wichtig ist, dass Sie gleichzeitig Ihren Widerspruch gegen die Preiserhöhung aufrechterhalten. So sichern Sie sich die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beträge von E.ON nach erfolgreicher Sammelklage zurückzufordern.

Wo finde ich Unterstützung bei der Anmeldung im Klageregister?

Je nachdem, aus welchem Bundesland Sie kommen, unterstützen Sie die Verbraucherzentralen bei der Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Verbraucherzentralen eine solche Beratung anbieten und für diesen Service Gebühren anfallen können. Erfragen Sie beides am besten Ihrer Verbraucherzentrale.

Sind Sie Mieter ohne eigenen Fernwärmevertrag, empfehlen wir Ihnen sich an Ihre lokale Mietervereinigung zu wenden.