Alle Fragen zur Klage gegen die Berliner Sparkasse

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zur Sammelklage gegen die Berliner Sparkasse.
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Stand des Verfahrens

Was bedeutet das Urteil des Kammergerichts?

Das Urteil vom 27. März 2024 gibt der Klage in entscheidenden Punkten statt. Die Berliner Sparkasse durfte ohne Zustimmung der Kund:innen Gebühren weder neu einführen noch erhöhen. Mehr dazu in unserer Meldung zum Urteil.

Was muss ich jetzt unternehmen?

Verbraucher:innen, die sich wirksam im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen haben, müssen jetzt nichts unternehmen. Ihre Ansprüche auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Bankgebühren verjähren nicht. Über Neuigkeiten und Termine informiert unser News-Alert.

Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

Das Kammergericht hat am 27. März 2024 geurteilt. Kläger und Beklagte lassen das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen. Wir können nicht einschätzen, wie lange das Verfahren insgesamt noch dauern wird. Ein endgültiges Urteil wird es möglicherweise erst 2025 geben.

Kann ich mich noch für die Klage anmelden?

Nein. Sie können an dieser Musterfeststellungsklage nicht mehr teilnehmen. Das Register wurde am 21. November 2023 geschlossen.

Worauf muss ich als Teilnehmer:in während des Verfahrens achten?

Wenn Sie im Klageregister eingetragen sind, können Sie Ihren Fall nicht parallel mit einer eigenen Klage verfolgen. Sollten Sie während der Dauer der Musterfeststellungsklage eigene gerichtliche Schritte planen, lassen Sie sich hierzu bitte individuell durch eine Rechtsanwaltskanzlei beraten.

Wie viel Zeit habe ich, um nach einem positiven Urteil selbst zu klagen?

Nachdem ein positives Urteil rechtskräftig geworden ist, profitieren diejenigen, die sich in das Klageregister eingetragen haben, noch sechs Monate von der Verjährungshemmung. Der Ablauf der Verjährung hängt vom Einzelfall ab. Sie haben mindestens sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens Zeit. Der vzbv informiert über Termine und Fristen rechtzeitig. Bitte tragen Sie sich dafür in unseren News Alert ein.

Grundsätzliches

Warum sollte die Sparkasse Gebühren zurückzahlen?

Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Postbank entschied der BGH am 27. April 2021, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Zustimmung der Kund:innen sah der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher:innen. Da die Klauseln unwirksam sind, können nach Auffassung des vzbv auch darauf gestützte Preisänderungen durch die Sparkassen keinen Bestand haben.

Worum geht es in der Musterfeststellungsklage?

Die Sparkasse lehnt die Rückzahlung unter anderem mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Die Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Wir wollen feststellen lassen, dass die Sparkasse sämtliche Entgelte erstatten muss, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher:innen erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig von dem Zeitpunkt der Erhöhung. Das Verhalten der Berliner Sparkasse ist nach unserer Auffassung nicht rechtmäßig. Wer etwas ohne Rechtsgrund erhalten hat, muss es zurückzahlen. Das ist der Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Wer kann von der Klage profitieren?

Grundsätzlich können alle Kund:innen der Berliner Sparkasse von der Klage profitieren, für deren Girokonto Gebühren erhöht oder neu eingeführt wurden, ohne dass sie aktiv zugestimmt haben. Es muss sich um Privatkonten handeln, da die Musterfestfeststellungsklage nur für Verbraucher:innen wirkt.

Das Kontomodell wurde geändert. Welche Folgen hat das?

Wenn die Sparkasse ein bestehendes Kontomodell einseitig geändert hat, und dabei Gebühren erhöht oder neu eingeführt hat, ist das ein Fall für die Musterfeststellungsklage. Wenn Sie jedoch selbst ein neues Kontomodell ausgewählt oder den Änderungen aktiv zugestimmt haben, können Sie die Gebühren nicht zurückverlangen.

Die Berliner Sparkasse hat zum 1. Dezember 2016 ihre Tarifstruktur auf die folgenden Kontomodelle umgestellt: „Giro Digital“, "Giro Pauschal“ und „Giro Individual“. Zuvor bot sie vor allem „Das Girokonto“ und das „Girokonto Comfort“ an. Damit waren Änderungen bei den Grundpreisen und auch bei Gebühren für Einzelleistungen (wie Überweisungen oder SparkassenCards) verbunden.

Wie bleibe ich über die Klage informiert?

Neuigkeiten zum Verfahren erhalten Sie auf unsere Website unter Aktuelle Meldung zur Klage. Abonnieren Sie auch unseren News-Alert zur Klage gegen die Berliner Sparkasse um über wichtige Termine und Entwicklungen informiert zu werden.

Auswirkungen der Klage

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Verbraucher:innen, die sich wirksam für die Musterfeststellungsklage registriert haben, können sich gegenüber der Berliner Sparkasse auf das Urteil des Gerichts beziehen.

Ein für teilnehmende Verbraucher:innen positives Urteil führt dennoch nicht direkt zu einem Zahlungsanspruch. Sollte sich die Sparkasse trotz positivem Urteil uneinsichtig zeigen, kann das bedeuten, dass Betroffene ein zweites Verfahren führen müssen. Der vzbv geht allerdings davon aus, dass die Sparkasse die Rückforderungen der Kunden begleicht, sollte eine antragsgemäße Verurteilung erfolgen. Schon aus Rücksicht auf das öffentliche Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen wäre das ratsam.

Welche Vorteile hat die Klage?

Die im Urteil getroffenen Feststellungen binden alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über die Ansprüche im konkreten Einzelfall entscheiden müssten.

Die Musterfeststellungsklage entlastet Verbraucher:innen von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, von dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage haben Betroffene es wesentlich einfacher, ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Musterfeststellungsklage kann außerdem verhindern, dass Ansprüche verjähren. Durch die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass die Verbraucher andere verjährungshemmende Maßnahmen selbst ergreifen müssen.

Welche Nachteile hat die Klage?

Wie bei allen anderen Klagen ist es möglich, dass die Musterfeststellungsklage ganz oder teilweise abgewiesen wird. Auch ein solches Urteil bindet die Verbraucher:innen, die sich ins Klageregister eingetragen und damit der Klage angeschlossen haben.

Weitere Informationen

Wo finde ich weiterführende Informationen zum Thema?

Die Verbraucherzentrale hat Informationen zum Thema Bankgebühren und Rückforderungen in einem Artikel zusammengestellt.

Wie kann ich meine Ansprüche gegenüber der Sparkasse geltend machen?

Wenn Sie sich für die Musterfeststellungsklage wirksam registrieren, können Sie sich anschließend auf das Urteil berufen und Ihre Rückforderungen geltend machen. Unterdessen können Sie sich aber auch direkt an die Sparkasse wenden. Die Verbraucherzentrale bietet dazu einen interaktiven Musterbrief an.

Kann die Sparkasse mir kündigen?

Sparkassen dürfen Ihnen nur kündigen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Das wäre bei einer Rückforderung zu Unrecht gezahlter Entgelte nach Auffassung der Verbraucherzentralen nicht der Fall. Falls die Sparkasse Ihr Girokonto kündigt, können Sie sich von der Verbraucherzentrale Berlin kostenpflichtig beraten lassen.

Sie können sich unabhängig davon auch nach Alternativen umschauen. Die Stiftung Warentest bietet einen Vergleich von Girokonten an. Auch andere Vergleichsportale helfen weiter.

Soll ich den neuen AGB der Sparkasse zustimmen oder widerspricht das der Musterfeststellungsklage?

Die Berliner Sparkasse bittet ihre Kunden um Zustimmung zu neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), einem Preis- und Leistungsverzeichnis und weiteren Bedingungen mit Wirkung zum 1. Juli 2022. Nach unserer Auffassung kann darin nur eine Einwilligung für die Zukunft gesehen werden. Wenn Sie mit den neuen Bedingungen und den neuen Preisen einverstanden sind, können Sie dem Ansinnen zustimmen. Zur Sicherheit können Sie ihre Zustimmungserklärung mit dem Hinweis ergänzen, dass Sie damit nicht auf Ansprüche auf Rückerstattung von bereits gezahlten Gebühren verzichten.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.