Wenn das P-Konto zum Problem wird
Warum viele Menschen nicht an ihr eigenes Geld kommen
Die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) steht allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu. In der Praxis bestehen jedoch unnötige Hürden. Die Verbraucherzentrale Bremen und das Fachzentrum Schuldenberatung Bremen helfen bei Problemen.

Im Rahmen der Aktionswoche Schuldnerberatung 2026 steht ein zentrales Thema im Fokus: „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird.“
Jeden Monat werden in Deutschland rund 300.000 bis 350.000 Konten gepfändet. Damit Betroffene trotz einer Pfändung weiterhin über ihr Existenzminimum verfügen können, gibt es das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Es soll sicherstellen, dass unpfändbare Einkünfte – etwa Lohn oder Sozialleistungen – geschützt bleiben.
Doch Julia Braun und Sandra Gillert vom Fachzentrum Schuldenberatung Bremen e.V. (fsb) wissen aus der Praxis: Viele Menschen kommen trotz gesetzlicher Regelungen nicht an ihr Geld. Sie berichtet von zahlreichen Problemen.
Verweigerte Umwandlung in ein P-Konto
Immer wieder berichten Betroffene, dass Banken die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ablehnen, etwa mit der Begründung, es liege noch keine Pfändung vor. Das ist rechtlich nicht haltbar. Jede Person hat jederzeit das Recht, ihr Konto in ein P-Konto umwandeln zu lassen – unabhängig davon, ob bereits eine Pfändung besteht.
„Viele Betroffene wenden sich an uns, weil ihr Konto aufgrund von Schulden gegenüber Unternehmen gepfändet wurde. Jeder Kontoinhaber und jede Kontoinhaberin hat gegenüber der Bank das Recht, das Girokonto als Pfändungsschutzkonto zu führen. Zur Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto reicht ein formloses Umwandlungsverlangen gegenüber der Bank aus“, berichtet Marcus Wewer, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen.
Diese Umwandlung ist besonders wichtig, weil Banken nach Kenntnis einer Pfändung oder nach dem Umwandlungswunsch keine eigenen Forderungen mehr mit dem Kontoguthaben verrechnen dürfen, soweit dieses geschützt ist. Dennoch kommt es vor, dass Banken nach einem Gehaltseingang sofort einen Dispokredit kündigen und das Konto verrechnen. Die Folge: Betroffene haben in diesem Monat kein Geld zur Verfügung. Nach der Umwandlung in ein P-Konto ist ein solches Vorgehen unzulässig.
Unnötige Hürden bei der Umwandlung
Ein weiteres Problem: Banken erschweren die Umstellung oft organisatorisch. Kundinnen und Kunden wird mitgeteilt, zuständige Mitarbeitende seien nicht verfügbar oder nur eine bestimmte Filiale könne die Umwandlung vornehmen – teilweise weit entfernt vom Wohnort. Auch das widerspricht der gesetzlichen Regelung. Die Umwandlung muss jederzeit möglich sein und darf nicht von zusätzlichen Hürden abhängig gemacht werden.
Probleme bei Konten im Minus
Auch bei einem überzogenen Konto haben Betroffene ein Recht auf Umwandlung in ein P-Konto. In der Praxis machen Banken dies jedoch häufig von einer Rückzahlungsvereinbarung abhängig. Das bedeutet: Nur wer unterschreibt, bekommt den Pfändungsschutz. Eine solche Voraussetzung sieht das Gesetz nicht vor. Zwar können solche Vereinbarungen freiwillig getroffen werden, sie dürfen aber keine Bedingung für die Umwandlung sein. Für die Umwandlung selbst ist lediglich eine Erklärung erforderlich, dass kein weiteres P-Konto besteht.
Klare Regeln – aber mangelnde Umsetzung
Die gesetzlichen Regelungen zum P-Konto sind eindeutig. Dennoch zeigt die Praxis, dass sie nicht immer konsequent umgesetzt werden. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Ob es im Einzelfall an mangelnder Schulung von Mitarbeitenden oder internen Vorgaben der Kreditinstitute liegt, lässt sich nicht abschließend beurteilen. Klar ist jedoch: Viele Probleme könnten vermieden werden, wenn die bestehenden Gesetze vollständig angewendet würden.
Kostenlose Schuldnerberatung ist unverzichtbar
Gerade angesichts dieser Schwierigkeiten ist es entscheidend, dass alle Menschen einen kostenlosen und niedrigschwelligen Zugang zur Schuldnerberatung haben. Nur so können Betroffene ihre Rechte kennen und durchsetzen.
Politik ist gefordert
Ebenso wichtig ist eine gute und praxisnahe Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie. Darüber hinaus sollten die Empfehlungen der Expertinnen und Experten im Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) konsequent berücksichtigt werden. Sie bieten konkrete Ansätze, um den Zugang zu Beratung zu verbessern und bestehende Probleme wie beim P-Konto wirksam zu reduzieren.
Fazit
Das P-Konto ist ein wichtiges Instrument zum Schutz des Existenzminimums. Damit es diesen Zweck erfüllt, müssen die gesetzlichen Regelungen in der Praxis zuverlässig umgesetzt werden. Nur so ist sichergestellt, dass Menschen in finanziellen Notlagen tatsächlich Zugang zu ihrem eigenen Geld haben.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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