Verantwortungsdiffusion: Verbraucherzentrale fordert abgestimmtes Vorgehen gegen Fakeshops

Innenministerkonferenz soll Zuständigkeiten klären

Pressemitteilung vom 16. Juni 2026

Die Verbraucherzentrale fordert die Teilnehmenden der vom 17. bis 19. Juni stattfindenden Innenministerkonferenz auf, die Bekämpfung von Internet-Fakeshops bundeseinheitlich zu regeln. Antworten auf parlamentarische Anfragen in mehreren Bundesländern offenbaren unklare Zuständigkeiten.

„Die Verbraucherzentrale kooperiert eng mit der Polizei, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Fakeshops zu schützen. Angesichts zunehmend professionell agierender Betrügerinnen und Betrüger fordern wir von der Politik eine gezielte Erweiterung des polizeilichen Kompetenzrahmens. Dies ist für ein dauerhaft effektives Vorgehen gegen betrügerische Online-Händler unabdingbar“, sagt Marcus Wewer, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen.

Fakeshops als Massenphänomen: Chance der Innenministerkonferenz nutzen

Mehr als zwölf Millionen Mal haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Online-Angebot Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale bereits genutzt. Jeden Monat entdeckt die Seite rund 1.800 neue betrügerische Onlineshops. Die Zahlen verdeutlichen das Ausmaß eines Problems, das sich insgesamt nur erahnen lässt. Fakeshops verursachen erhebliche Schäden und stellen den Rechtsstaat vor große Herausforderungen. Die Verbraucherzentralen plädieren nun dafür, die Mitte Juni stattfindende Innenministerkonferenz zu nutzen, um Zuständigkeiten beim staatlichen Vorgehen gegen Fakeshops zu klären. Die Antworten auf parlamentarische Anfragen aus mehreren Bundesländern zeigen ein uneinheitliches Vorgehen von Landespolizeien.

„Die betrügerischen Aktivitäten durch Fakeshops haben zugenommen. Sie sind zum Dauerthema in unserer täglichen Beratung geworden, weil viele Betroffene sich kontinuierlich an uns wenden. Wir raten dringend zu erhöhter Wachsamkeit beim Online-Kauf und einer sorgfältigen Prüfung des Anbieters vor jeder Bestellung“, warnt Parsya Baschiri, Fachbereichsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bremen.

Unklare Zuständigkeiten und fehlende Handlungsbefugnisse erschweren wirksame Verfolgung

„Die polizeilichen Zuständigkeiten beim Vorgehen gegen Fakeshops sind nicht eindeutig geklärt“, erklärt Marcus Wewer, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. Dies zeigen Antworten auf Kleine Anfragen in mehreren Landtagen. So gab beispielsweise Brandenburg an, die brandenburgische Polizei sei nur mit Zustimmung der hessischen berechtigt, Maßnahmen zu verfügen, die zu einer Abschaltung der .de-Adresse eines Shops führten. Diese Ansicht stützt auch das Verwaltungsgericht Potsdam in einem kürzlich ergangenen Beschluss. In Hessen hieß es dagegen, die Zuständigkeit liege bei der jeweiligen örtlichen beziehungsweise erstbefassten Polizeibehörde.

„Der bestehende Zustand drängt zum Handeln. Die Innenministerkonferenz muss Lösungen auf den Weg bringen, damit die Polizeibehörden der Länder wissen, wer zuständig ist und wirksam gegen Fakeshops vorgehen können“, so Wewer. 

Auch in Bremen ist das Thema Fake-Shops in der parlamentarischen Diskussion angekommen. Die SPD-Fraktion hat in der Bremischen Bürgerschaft im vergangenen Jahr eine offizielle Anfrage eingebracht. Diese Initiative verdeutlicht die Dringlichkeit des Problems Online-Betrug in Bremen. Sie zeigt, dass in der Bevölkerung ein erheblicher Bedarf an verlässlicher Prävention und wirksamen Schutzmaßnahmen vorhanden ist. Um Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltig vor finanziellen Schäden zu bewahren, braucht es ein konsequentes und effektives Vorgehen gegen die kriminellen Betreiber falscher Online-Shops.

Vertrauen in .de-Domains schaffen

Auch eine strengere Prüfung bei der Registrierung von .de-Domains könnte dazu beitragen, dass Fakeshops gar nicht erst in großer Zahl auf den Markt gelangen. Denn die Vielzahl an betrügerischen Angeboten – besonders perfide, wenn diese unter .de-Domains die Sicherheit von „Made in Germany“ suggerieren – verursacht erhebliche wirtschaftliche und soziale Schäden sowie einen zunehmenden Vertrauensverlust bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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