Adventskalender im Check: enthaltener Alkohol oft nur auf der Rückseite erkennbar

Pressemitteilung vom 04. November 2026

Bunte Motive sind nicht immer kindertauglich. Viele Adventskalender enthalten Alkohol, ohne dass dies auf der Vorderseite der Verpackung ersichtlich ist. Auch bunte, verspielte Motive sind betroffen. Die Verbraucherzentrale Bremen sieht weiterhin großen Verbesserungsbedarf bei der Kennzeichnung.

Die Verbraucherzentrale Bremen hat die Kennzeichnung von Alkohol in Adventskalendern nachuntersucht. Im Fokus standen die 29 Adventskalender, bei denen im Vorjahr Alkohol nur auf der Rückseite der Verpackung gekennzeichnet war. Das Ergebnis: Es gibt vereinzelt Verbesserungen, insgesamt bleibt die Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch unübersichtlich. Besonders auffällig ist, dass nur bei einem Produkt, das sich in seiner Gestaltung eher an Kinder richtet, der Alkoholgehalt besser erkennbar war. Bei den anderen acht Adventskalendern müssen Eltern, Tanten oder Großeltern weiterhin die Zutatenlisten im Laden studieren, um die Kindertauglichkeit zu prüfen.

Leichte Verbesserungen bei einigen Adventskalendern

Von den 29 im Vorjahr kritisierten Produkten sind zwei Adventskalender mittlerweile nicht mehr im Handel erhältlich. Ein Adventskalender weist nun auf der Vorderseite auf den Alkohol hin. Bei zwei Adventskalendern bieten die Hersteller inzwischen jeweils zwei Varianten an: eine mit und eine ohne Alkohol. Ein Motiv richtet sich dabei an Kinder, zeigt also bunte Motive oder verspielte Figuren.

Positiv ist, dass bei den beiden alkoholfreien Varianten bereits auf der Vorderseite deutlich darauf hingewiesen wird, dass sie keinen Alkohol enthalten – wünschenswert wäre aber, dass auch die alkoholhaltige Variante auf der Vorderseite zu erkennen wäre. Verbraucherinnen und Verbraucher können diese Produkte dadurch leicht erkennen. Bei allen anderen Adventskalendern muss weiterhin die Rückseite geprüft werden, um den Alkoholgehalt festzustellen.

Dort finden sich die entsprechenden Angaben in der Zutatenliste oder in der Übersicht der enthaltenen Pralinen. Auf der Vorderseite fehlen Hinweise auf den Alkoholgehalt weiterhin.

„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht allein auf die Gestaltung der Verpackung verlassen“, sagt Sonja Pannenbecker, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. „Auch Adventskalender mit bunten oder verspielten Motiven können alkoholhaltige Pralinen enthalten. Wer sichergehen möchte, sollte immer die Zutatenliste prüfen.“

Klare Kennzeichnung bleibt die Ausnahme

Die Nachuntersuchung zeigt, dass einige Hersteller auf die Kritik reagiert haben. Besonders die neuen alkoholfreien Varianten werden deutlich gekennzeichnet. Für alkoholhaltige Adventskalender gilt das jedoch nicht. Eine einheitliche und leicht erkennbare Kennzeichnung auf der Vorderseite fehlt weiterhin.

Die Verbraucherzentrale Bremen fordert daher erneut, alkoholhaltige Adventskalender freiwillig und gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung zu kennzeichnen. So können Fehlkäufe vermieden werden, was insbesondere für Familien mit Kindern sowie für Menschen, die aus gesundheitlichen, religiösen oder persönlichen Gründen auf Alkohol verzichten, wichtig ist.

Tipps für den Einkauf

  • Zutatenliste und Produktbeschreibung aufmerksam lesen.
  • Nicht von Motiven oder der Aufmachung auf den Inhalt schließen.
  • Auf Hinweise wie „ohne Alkohol“ oder „alkoholfrei“ achten.
  • Im Zweifel die Rückseite der Verpackung prüfen.

Produkte mit klarer und gut sichtbarer Kennzeichnung bevorzugen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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