Verbraucherschutz für junge Leute: Erste eigene Wohnung – was beachten

Pressemitteilung vom
Es gibt vieles, woran man vor und bei einem Umzug denken muss: Wo und wie schnell muss ich mich ummelden? Wen muss ich über meinen Umzug informieren? Welche Versicherungen benötige ich? Und: Was ist mit wichtigen Verträgen wie Strom-, Telefon und Internetverträge? Ziehen die mit um und wie finde ich neue günstige Verträge?
Umzugskarton wird auf andere Kartons gestellt
Off

Die Verbraucherzentralen geben Tipps rund um Wohnungssuche und Umzug:

  1. Budget planen
    Nur wer sein monatliches Budget kennt und weiß, welche monatlichen Mittel zur Verfügung stehen, kann gezielt nach einer bezahlbaren Bleibe schauen.
     
  2. Wohnungssuche planen
    Soll es eine WG sein oder eher eine Wohnung mit mehr Ruhe und einem eigenen Bad?
     
  3. Nebenkosten kalkulieren
    Neben der Miete müssen auch die Nebenkosten wie etwa Gas, Strom, Hausreinigung bezahlt werden. Miete und Nebenkosten sind immer pünktlich zu Monatsbeginn fällig.
     
  4. Vorsorgen für die Nebenkostenabrechnung
    Die Nebenkostenabrechnung erfolgt einmal im Jahr. Manchmal reicht die Vorauszahlung nicht und die Differenz muss nachgezahlt werden.
     
  5. Verträge abschließen
    Vor dem Abschluss eines Internetvertrages sollten Preise verglichen werden, beispielsweise in Vermittlungsportalen, um einen preiswerten Anbieter und Tarif zu finden.
     
  6. Versicherungen auswählen
    Unfälle passieren und schnell fällt mal etwas auf den Duschrand oder das Waschbecken deiner Mietwohnung und verursacht einen Schaden. Oder wenn die Wanne überläuft und das Wasser in die darunterliegende Wohnung tropft, dann kann das teuer werden. Hier hilft eine Haftpflichtversicherung.
     
  7. Rundfunkbeitrag
    Für jede Wohnung muss der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Wer Bafög erhält, kann sich befreien lassen. In einer WG teilen sich alle den Betrag.
     
  8. Der Gang zum Amt
    Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Hier ist eine Bescheinigung der Vermieterin bzw. des Vermieters oder der Mietvertrag vorzulegen. Wird die Frist versäumt, kann ein Bußgeld fällig werden.
     
  9. Abonnement mitdenken
    Auch die Kosten für Zeitungsabos und Streamingdienste sollten im Haushaltsbudget berücksichtigt werden.
     
  10. Umzugstag planen
    Geliehene Umzugskartons sparen Geld, Freunde, die helfen machen eine Umzugsfirma überflüssig. Nicht vergessen: Falls erforderlich rechtzeitig eine Sondererlaubnis für das Parken beantragen.


Mehr Informationen zum Thema erste eigene Wohnung und die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/umzugs-checkliste.

Aktionswoche „Schulabschluss und dann?“

Vom 26. bis 30. Juni findet die bundesweite Aktionswoche „Schulabschluss und dann?“ statt. In dieser Woche informiert die Verbraucherzentrale zu den Themen „Erste eigene Wohnung“, „Auslandsjahr“, „Studienfinanzierung“ und „Versicherungen“. In kostenlosen Online-Vorträgen bekommen Schüler:innen und Absolvent:innen wichtige Tipps zum Start in ihre Selbstständigkeit.

Alle Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/aktionswoche-schulabschluss

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch

FOEHI

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.