Internetkriminalität: Hilfe für den Ernstfall

Pressemitteilung vom
Wer es im Internet mit Betrügern zu tun bekommt, braucht schnelle Hilfe. Diese bietet das kostenfreie Angebot der Verbraucherzentralen auf www.verbraucherzentrale.de/internetkriminalitaet-notfallcheck
Schmuckbild: Internetkriminalität
Off

Von Fakeshops, unseriösen Online-Shops über Abzocke auf Zweitmarkt-Plattformen bis hin zur Drohung, um Geld zu erpressen - der neue Notfall-Check der Verbraucherzentralen deckt zahlreiche Formen der Internetkriminalität ab und beantwortet die zentrale Frage, die sich Betroffene im Ernstfall stellen: Was soll ich jetzt machen? „In solchen Situationen einen klaren Kopf zu bewahren, ist meist nicht einfach. Genau hier setzt unser Tool auf www.verbraucherzentrale.de/internetkriminalitaet-notfallcheck an - es hilft, die Situation einzuordnen und die richtigen Schritte einzuleiten", sagt Parsya Baschiri, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. 

Schnelle Hilfe wichtiger denn je 

„Wir beobachten, dass Betrugsversuche immer schwerer zu durchschauen sind", sagt Baschiri. „Verbraucherinnen und Verbraucher werden beispielsweise beim Online-Shopping weg von der Zweitmarkt-Plattform auf eine täuschend echt nachgebaute Seite geleitet. Geben sie dort ihre Zahlungsdaten ein, verlieren sie oft viel Geld." Wer vermutet, Opfer solch einer Masche zu sein, erhält mit dem kostenfreien Notfall-Check schnell Unterstützung: „Ratsuchende beantworten einige Fragen zu ihrem konkreten Problem und bekommen dann sofort eine Einordung sowie einen Handlungsleitfaden", erklärt Baschiri. Dieser empfiehlt je nach Fall, sich umgehend an die eigene Bank zu wenden und zu versuchen, die Buchungen zu stoppen. Außerdem sollte Strafanzeige erstattet und der Account bei der betroffenen Plattform gemeldet werden. Die passenden Kontaktmöglichkeiten der jeweiligen Plattform oder des jeweiligen Anbieters gibt der Notfall-Check ebenfalls an. „Das spart oft wertvolle Zeit, denn häufig sind die nötigen Kontaktdaten nur schwer zu finden", betont der Experte. Zusätzlich liefert das Tool Tipps, wie sich Betrugsmaschen künftig erkennen und vermeiden lassen. 

Der kostenfreie Notfall-Check Internetkriminalität liefert Infos zum Schutz vor Internet Betrug auf www.verbraucherzentrale.de/internetkriminalitaet-notfallcheck 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch

FOEHI

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.