Reine Flugreisen
Flug überbucht, verspätet oder komplett gestrichen?
Ob der Airline-Kunde wegen Überbuchung zurückbleibt oder die Gesellschaft den Flug komplett streicht: Bei solchem Verdruss winkt als Ausgleich Bargeld – zwischen 125 bis 600 Euro. Bei erheblichen Verspätungen haben sich die Fluggesellschaften unentgeltlich um das Wohl ihrer Kunden zu kümmern.
Flugreisen: Finanzieller Ausgleich bei Überbuchung, Verspätung und komplett gestrichenen Starts
- Musterbrief: Anspruch auf Flugpreiserstattung wegen Annullierung eines Fluges
- Musterbrief: Rückforderung von Steuern, Gebühren und Flugpreis nach storniertem Flug
- Musterbrief: Anspruch auf Schadenersatz wegen verweigerter Betreuungsleistungen bei erheblicher Verspätung eines Fluges
Pauschalreisen
Sie haben eine Pauschalreise gebucht und es ist noch vor dem Start in den Urlaub ein Problem aufgetreten? Oder die Pauschalreise war mangelhaft und Sie möchten nun den Reisepreis mindern?
- Interaktiver Musterbrief: Pauschalreise-Check
Während der Reise: Mängelanzeige vor Ort oder Kündigung der Pauschalreise
Ob Lärmbelästigung, fehlendes Sportangebot oder Ungeziefer im Zimmer: Um einen Anspruch auf Preisminderung geltend zu machen, müssen Sie den Mangel unverzüglich beim Reiseveranstalter anzeigen.
Tipp: Sammeln Sie umfassend Beweise und dokumentieren Sie die vorliegenden Mängel durch Fotos, Videos oder Zeugen.
- Musterbrief: Mängelanzeige und Abhilfeverlangen vor Ort
- Musterbrief: Kündigung wegen erheblicher Reisemängel nach Reiseantritt
- Musterbrief: Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände nach Reiseantritt