Musterbriefe zum Thema Reise & Mobilität

Unsere Musterbriefe zum Thema Reise & Mobilität helfen Ihnen bei Reklamationen zu Flugreisen und Pauschalreisen.
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Wir unterscheiden in den Musterbriefen zwischen

  • reinen Flugreisen (Beförderung, Transport, Unterkunft etc. sind durch den Reisenden selbst organisiert)
  • Pauschalreisen (Beförderung bzw. Transport und Unterbringung, ggf. weitere Leistungen am Urlaubsort werden durch ein und denselben Reiseveranstalter angeboten).

Unsere Musterbriefe erhalten Sie als PDF-Dateien, damit Sie sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem verwenden können. Mit neueren Versionen von PDF-Readern ist das Kopieren von Texten in Textverarbeitungsprogramme problemlos möglich.

Reine Flugreisen

Flug überbucht, verspätet oder komplett gestrichen?

Ob der Airline-Kunde wegen Überbuchung zurückbleibt oder die Gesellschaft den Flug komplett streicht: Bei solchem Verdruss winkt als Ausgleich Bargeld – zwischen 125 bis 600 Euro. Bei erheblichen Verspätungen haben sich die Fluggesellschaften unentgeltlich um das Wohl ihrer Kunden zu kümmern.
Flugreisen: Finanzieller Ausgleich bei Überbuchung, Verspätung und komplett gestrichenen Starts 

 


Pauschalreisen

Vor Reiseantritt: Anzahlungen, geforderte Restsummen, Kostenaufschläge, Insolvenz, Umbuchungen oder Stornierungen und Krisenereignisse vor Reisebeginn

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und es ist noch vor dem Start in den Urlaub ein Problem aufgetreten? 

Nach Reiseantritt: Reklamieren bei Mängeln oder Krisenereignissen am Urlaubsort

Täglicher Lärm von einer Baustelle in unmittelbarer Nähe der Unterkunft berechtigt Urlauber, einen Teil des Reisepreises zurückzuverlangen. Wird die Urlaubsruhe dagegen durch Verkehrslärm oder laute Diskothek-Musik gestört, gilt das nicht ohne weiteres. Auch bei plötzlich auftretenden Krisenereignissen sind Pauschalreise nicht rechtlos. 
Probleme rund um die Unterkunft, zum Beispiel Lärmbelästigung


 

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.