Musterbriefe zum Thema Reise & Mobilität

Unsere Musterbriefe zum Thema Reise & Mobilität helfen Ihnen bei Reklamationen zu Flugreisen und Pauschalreisen.
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Wir unterscheiden in den Musterbriefen zwischen

  • reinen Flugreisen (Beförderung, Transport, Unterkunft etc. sind durch den Reisenden selbst organisiert)
  • Pauschalreisen (Beförderung bzw. Transport und Unterbringung, ggf. weitere Leistungen am Urlaubsort werden durch ein und denselben Reiseveranstalter angeboten).

Unsere Musterbriefe erhalten Sie als PDF-Dateien, damit Sie sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem verwenden können. Mit neueren Versionen von PDF-Readern ist das Kopieren von Texten in Textverarbeitungsprogramme problemlos möglich.

Reine Flugreisen

Flug überbucht, verspätet oder komplett gestrichen?

Ob der Airline-Kunde wegen Überbuchung zurückbleibt oder die Gesellschaft den Flug komplett streicht: Bei solchem Verdruss winkt als Ausgleich Bargeld – zwischen 125 bis 600 Euro. Bei erheblichen Verspätungen haben sich die Fluggesellschaften unentgeltlich um das Wohl ihrer Kunden zu kümmern.
Flugreisen: Finanzieller Ausgleich bei Überbuchung, Verspätung und komplett gestrichenen Starts 

 


Pauschalreisen

Vor Reiseantritt: Anzahlungen, geforderte Restsummen, Kostenaufschläge, Insolvenz, Umbuchungen oder Stornierungen und Krisenereignisse vor Reisebeginn

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und es ist noch vor dem Start in den Urlaub ein Problem aufgetreten? 

Nach Reiseantritt: Reklamieren bei Mängeln oder Krisenereignissen am Urlaubsort

Täglicher Lärm von einer Baustelle in unmittelbarer Nähe der Unterkunft berechtigt Urlauber, einen Teil des Reisepreises zurückzuverlangen. Wird die Urlaubsruhe dagegen durch Verkehrslärm oder laute Diskothek-Musik gestört, gilt das nicht ohne weiteres. Auch bei plötzlich auftretenden Krisenereignissen sind Pauschalreise nicht rechtlos. 
Probleme rund um die Unterkunft, zum Beispiel Lärmbelästigung


 

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.