Buchtitel "Wundermittel gegen Krebs": Pressematerial

Hoffnung auf Heilung - Wundermittel gegen Krebs
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Titelbild des Ratgebers "Wundermittel gegen Krebs"Die Diagnose Krebs verändert das Leben auf einen Schlag. Von einem Tag auf den anderen gibt es für Patienten nur noch ein Ziel: Die Krankheit zu besiegen. Neben der konventionellen Krebstherapie setzen viele dabei ihre Hoffnungen auf alternative Behandlungsmethoden. Doch beim Griff zu Vitaminen, Extrakten und Pillen gilt es einiges zu beachten, damit lebenswichtige Therapien nicht zunichte gemacht werden.


Umfassende Informationen zu den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und deren Risiken und Nebenwirkungen bietet der Ratgeber „Wundermittel gegen Krebs“ der Verbraucherzentrale NRW. Krebspatienten erfahren, wie sich Nahrungsergänzungsmittel von Arzneimitteln unterscheiden, in welchen Fällen diese Mittel das richtige Rezept sind und wann eher Vorsicht geboten ist. Antworten gibt es zudem auf Fragen, worauf beim Kauf der Wundermittel geachtet werden sollte und wer für die Kosten aufkommt. Checklisten für Gespräche mit Ärzten, Apothekern oder Heilpraktikern sowie Listen zur Dokumentation der individuellen Krebstherapie runden das Informationsangebot ab.

Der Ratgeber kostet 5,00 Euro

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.