Buchtitel "Patchworkfamilie": Pressematerial

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Patchworkfamilie: Geld- und Rechtsfragen gut geregelt
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Titelbild des Ratgebers "Patchworkfamilie"Die Formen des Zusammenlebens sind vielfältiger geworden: Immer mehr Familien leben heute in Patchworkstrukturen. Diese Realität scheint allerdings beim Gesetzgeber noch keine Rolle zu spielen – wie zum Beispiel beim Erb- oder Steuerrecht. Gerade vor diesem Hintergrund will der Ratgeber „Patchworkfamilie“ der Verbraucherzentrale ermutigen, über Geld zu sprechen und gemeinsame Regelungen für finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu finden.

Offene Fragen und Klärungsbedarf gibt es innerhalb der neuen familiären Konstellationen genug: Wie wirken sich Stiefkinder auf Rentenansprüche aus? Verlieren Alleinerziehende ihren Unterhaltsvorschuss, wenn sie mit einem neuen Partner zusammenziehen? Wie können kinderreiche Patchworkfamilien von höheren Leistungen beim Kindergeld profitieren?

Der Ratgeber beleuchtet rechtliche Ansprüche, erklärt die Vor- und Nachteile möglicher Kontenmodelle für das gemeinsame Haushalten und gibt ganz praktische Tipps, die helfen sollen auch mit einem geringem Budget auszukommen. Zusätzliche Orientierung bieten Checklisten und  lebensnahe Beispiele aus der Praxis.

Der Ratgeber „Patchworkfamilie. Meins. Deins. Unser. So regeln Sie Geld- und Rechtsfragen“ hat 192 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
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Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.