Buchtitel "Handbuch Testament": Pressematerial

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Ratgeber „Handbuch Testament“: Nachlass rechtssicher regeln
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Gerade einmal 20 Prozent der Befragten gaben an, ihren Nachlass in einem Testament geregelt zu haben. Nach der YouGov-Umfrage aus dem Jahr 2022 waren rund 66 Prozent bei diesem Thema blank. Heißt: Der Gesetzgeber Cover des Ratgebers "Handbuch Testament" 4.A.würde in all diesen Fällen davon ausgehen, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten Familienmitgliedern hinterlassen will. Was aber gilt in einer Patchworkfamilie? Und wie können Alleinstehende regeln, dass diejenigen bedacht werden, die sich bis zum Lebensende um sie gekümmert haben? Der aktualisierte Ratgeber „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie sich Vermögen entsprechend den eigenen Vorstellungen übertragen lässt.

Wenn ein Ehepartner stirbt, erbt der andere alles, wenn das Paar keine Kinder hatte – eine falsche Annahme, die leider weit verbreitet ist. Denn ohne Testament erbt der Längerlebende nur zu drei Viertel. Je ein Achtel geht an Vater und Mutter des Verstorbenen. Sind beide Elternteile tot, erben die Geschwister. Zusammen mit der Witwe oder dem Witwer bilden sie dann eine Erbengemeinschaft. Ob sie wollen oder nicht – der Gesetzgeber will es so. Dass kann insbesondere dann unerfreulich werden, wenn die auf ihren Erbteil pochen, der in einer selbst genutzten Immobilie steckt. Der Ratgeber zeigt anschaulich, was es mit Pflichtteilsansprüchen auf sich hat und was bei einer Erbengemeinschaft unbedingt zu regeln ist. An vielen Beispielen werden mögliche Konstellationen anschaulich erläutert, sodass sich hieraus Entscheidungshilfen für den eigenen Erbfall ergeben. Checklisten und Musterformulierungen bieten praktische Unterstützung, um alles rechtssicher festzuhalten. Ein eigenes Kapitel zeigt, wie sich ganz legal Steuern sparen lassen, wenn man beim Vererben und Verschenken alles richtig plant.

Der Ratgeber „Handbuch Testament“ hat 224 Seiten und kostet 22,- Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.