Vorsicht bei Kreditportal Maxda: unnötige Versicherung statt Kredit

Stand:
Unnötige Versicherung statt schufafreien Kredit: Warum Sie beim Kreditportal Maxda.de vorsichtig sein sollten und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Grafik zu untergeschobenen Versicherungen: Eine Frau schaut verärgert
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Verbraucher:innen berichten, dass sie bei der Suche nach einem (schufafreien) Kredit auf dem Kreditportal Maxda.de mit dem Verkauf einer Versicherung überrumpelt werden. Am Ende standen sie ohne Kredit da, aber mit einer für sie unnötigen Versicherung.

Der Anbieter bestreitet uns gegenüber eine Masche, aber das passiert nach uns vorliegenden Berichten von Verbraucher:innen:

  1. Nachdem Verbraucher:innen ihre Daten auf dem Kreditportal maxda.de eingegeben hatten, wurden sie telefonisch von Mitarbeiter:innen des Anbieters kontaktiert. Diese hätten im Gespräch behauptet, dass ein Kreditabschluss nur mit dem Abschluss einer Versicherung möglich sei. Das waren dann etwa Kreditratenversicherungen, aber auch für einen Kreditabschluss unübliche Versicherungen wie etwa Unfallversicherungen.
  2. Die Kosten für eine solche Versicherung lagen bei etwa 30 bis 40 Euro im Monat und wurden in der Regel über eine nicht änderbare Laufzeit von 3 Jahren vereinbart.
  3. In den gemeldeten Fällen kam ein Kreditabschluss trotz Kaufs einer Versicherung jedoch nicht zustande.
  4. Betroffene berichteten auch, dass es schwer sei, sich beim Anbieter zu beschweren: Maxda und die als Versicherungsvermittler auftretende Veritas würden Verbraucher:innen regelmäßig abwimmeln und auf dem gültigen Vertragsabschluss für die Versicherung beharren.

 

Manche Verbraucher:innen bemerkten den Versicherungsabschluss erst, wenn erste Abbuchungen vom Konto erfolgten, auch weil sie zugesandte Papiere ignorierten, da es ja keinen Kreditabschluss gab. Die Widerrufsfrist für die – meist ungewollte – Versicherung war dann oft schon verstrichen.

 

Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 

Um den Abschluss einer ungewollten Versicherung zu vermeiden oder ungewollte Folgen abzuwenden, können folgende Tipps helfen:

  • Achten Sie als Kreditsuchende auf die Bedingungen, die Ihnen für einen Kredit gestellt werden. Beachten Sie dabei, dass der Abschluss einer Versicherung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht zum Vertragsschluss einer Versicherung überreden. Bestätigen Sie am Telefon keine derartigen Abschlüsse, und bestehen Sie stets darauf, erst schriftliche Unterlagen einsehen zu wollen.
  • Achten Sie nach derartigen Telefonaten auf Ihren Posteingang und schauen Sie sich eingehende Unterlagen für einen Vertragsabschluss genau an.
  • Wenn Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, oder dies behauptet wird, nutzen Sie Ihr 2-wöchiges Widerrufsrecht. Wenden Sie sich dazu am besten direkt an den Versicherer. Die Frist für den Widerruf beginnt mit der Belehrung über dieses Recht. Verzichten Sie im Gespräch nicht auf dieses Widerrufsrecht.
  • Wenn Sie tatsächlich eine Restschuldversicherung (oder eine andere angebotene Versicherung) vereinbaren möchten, schließen Sie diese erst nach dem gewünschten Kreditabschluss ab.
  • Sollte es dennoch Probleme geben, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Die Berater:innen prüfen, ob Sie einen rechtswirksamen Vertrag abgeschlossen haben und ob Sie den Vertrag noch widerrufen können. Da Sie hierfür nur 2 Wochen Zeit haben, sollten Sie hier keine Zeit verlieren.
Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes

 

Beschwerdepostfach-Banner

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.