Anfahrtsbeschreibung

Stand:
So erreichen Sie das Beratungszentrum der Verbraucherzentrale Bremen und die Beratungsstelle in Bremerhaven.
Off

Beratungszentrum Bremen

Altenweg 4
28195 Bremen
(0421) 160 77 7

Haltestelle Am Brill, Linien 1, 2, 3, 25, 26/27, 62, 64
Faulenstraße stadtauswärts auf der rechten Seite gehen. In die erste Straße rechts, die Hankenstraße abgehen und dann nach etwa 100 Metern links in den Altenweg.

Haltestelle Am Wall, Linien 1, 26/27
Über die Kreuzung zum AOK-Gebäude. Die Bürgermeister-Smidt-Straße Richtung Innenstadt gehen. Nach etwa 50 Metern rechts in die Jakobistraße abbiegen. Nach etwa 100 Metern rechts in den Altenweg abbiegen.

Beratungsstelle Bremerhaven

Barkhausenstr. 16
27568 Bremerhaven
(0421) 160777

Haltestelle Havenwelten, Linien 440, 502, 505, 506, 508, 509, 550, 570 und 575

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.