Flagge der UkraineUnsere Solidarität gilt den Opfern des Krieges in der Ukraine. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit Informationen, die sie hier finden.

Was tun, wenn das Konto teurer wird?

Stand:
Dreht die Bank oder Sparkasse an der Kostenschraube, können Sie sich nach günstigeren Anbietern umsehen. Ein Widerspruch ist auch möglich - dann wird Ihnen die Bank aber möglicherweise kündigen.
Kontoauszüge

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Ihr Konto teurer wird, können Sie das entweder akzeptieren, kündigen oder den neuen Gebühren widersprechen.
  • Sie können häufig Geld sparen, wenn Sie günstigere Kontomodelle oder andere Anbieter suchen. Insbesondere bei Direktbanken haben Sie gute Chancen auf ein günstiges oder kostenloses Konto.
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Plötzlich möchte die Bank Geld fürs Konto haben: Nach vielen Jahren mit kostenlosen Girokonten rudern viele Geldinstitute zurück und entdecken die Kontogebühren bzw. -entgelte wieder. Manche Bank und Sparkasse erhöht bestehende Entgelte um einige Euro im Monat oder führt neue ein. Mit dieser Geschäftspolitik versuchen die Institute, die Einnahmen zu steigern.

Nicht zu reagieren gilt nicht mehr als Zustimmung

Bislang musste die Bank Ihnen nur mitteilen, wenn Gebühren für zuvor kostenlose Konten eingeführt oder die alten Gebühren angehoben wurden. Wenn Sie der Preisänderung nicht bis zum Stichtag widersprachen, galt das als Zustimmung (sog. Zustimmungsfiktion) – so war es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

Seit dem BGH-Urteil vom April (BGH, Urteil vom 27. April 2021, BGH XI ZR 26/20) ist diese Vorgehensweise aber unzulässig: Ihre Bank muss Ihnen die beabsichtigen Vertragsänderungen mitteilen, diese werden aber ohne Ihre aktive Zustimmung nicht wirksam. Informationen zu diesem Urteil finden Sie hier.

Gebührenerhöhungen der letzten Jahre unwirksam?

 Sollte Ihre Bank in den letzten Jahren Gebühren eingeführt haben, ohne dass Sie dieser Änderung aktiv zugestimmt haben, können Sie diese nun zurückfordern.

Was Sie bei Gebührenänderungen tun können

Vor dem Hintergrund des BGH-Urteils vom April 2021 dürften aktuell erklärte Preiserhöhungen vielfach unwirksam sein, da sie sich in der Regel auf die gerade vom BGH für unwirksam erklärte Klausel stützen, laut der Schweigen als Zustimmung gewertet wird.

  • Aus diesem Grund sollten Sie aktuell vor allem die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung überprüfen. Erste Institute setzen aktuell Kontoumstellungen bzw. Preisanpassungen im Hinblick auf das Urteil aus. Falls Sie davon betroffen sind, sollte Ihre Bank Sie informieren. Fragen Sie im Zweifel aber nach und widersprechen Sie der Preiserhöhung mit Hinweis auf das Urteil.
    Beachten Sie aber, dass auch Banken den Girokontovertrag in aller Regel ohne Angabe von Gründen kündigen können. Hierbei müssen sie allerdings eine Frist von mindestens 2 Monaten beachten. Etwas anderes gilt bei Basiskonten und gegebenenfalls auch bei Sparkassen. Die Verbraucherzentralen werden genau beobachten, wie sich die Banken und Sparkassen hier in nächster Zeit verhalten.

  • Selbstverständlich können Sie auch Ihr Girokonto kündigen und Ihre Bank wechseln. Insbesondere bei Direktbanken haben Sie noch gute Chancen auf ein günstiges oder kostenloses Konto.

Zukünftig werden Banken und Sparkassen ihre Verträge aber voraussichtlich so gestalten, dass Preisanpassungen wieder möglich sind. Abzuwarten bleibt, wie die Banken diese Änderungsmechanismen ausgestalten.  

Grundsätzlich haben Sie folgende Handlungsoptionen:

  • Sie können die Preisänderung akzeptieren. Eventuell kann es sich lohnen, bei derselben Bank auf ein anderes Kontomodell umzusteigen. Reine Online-Konten sind bei vielen Anbietern günstiger als klassische Girokonten. Wer sich vorstellen kann, seine Geldgeschäfte über das Internet zu tätigen, kann hier möglicherweise Geld sparen.
  • Es ist Ihr gutes Recht, die Entgeltänderung nicht zu akzeptieren und den Girokontovertrag zu kündigen. Der Aufwand, die Bankverbindung zu wechseln, hält sich dank der gesetzlichen Kontowechselhilfe in Grenzen. Insbesondere bei Direktbanken haben Sie noch gute Chancen auf ein günstiges oder kostenloses Konto. Bei der Stiftung Warentest finden Sie eine Übersicht der kostenlosen Girokonten.
  • Ob und wie in Zukunft auch ein Widerspruch gegen die Anpassung der Entgelte möglich ist, bleibt abzuwarten. Das Konto würde dann zu den bisherigen Konditionen fortgeführt. Achtung: Wir können nicht ausschließen, dass die Bank Ihnen das Konto kündigt, falls Sie widersprechen. Dann müssten Sie sich nach einem neuen Anbieter umsehen. Da die Bank aber eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Monaten zu beachten hat, bleibt genug Zeit, sich ein neues Konto zu suchen.

Verhandeln Sie mit der Bank

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich einige Banken bei bestimmten Kundengruppen (etwa Senioren) durchaus verhandlungsbereit zeigen. Zumindest wenn die Kunden dies mit Nachdruck fordern. In der Vergangenheit hat etwa die Postbank - zumindest bei älteren Kunden - auf Entgelte für Überweisungen per Papierauftrag verzichtet.

Sonderfall Werbeversprechen oder besondere Vertragsklauseln

Haben Banken für ihr Konto beispielsweise mit "lebenslang kostenlos" geworben, müssen die dadurch gewonnenen Kunden ein neues Entgelt oder eine Preiserhöhung nicht akzeptieren (darum hat z.B. die Verbraucherzentrale Hamburg die Postbank erfolgreich abgemahnt). Dies gilt umso mehr, wenn der Vertrag selbst einen solchen Passus enthält.

Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Kunden selbst aktiv werden und die Bank an ihr Versprechen erinnern müssen. Entscheidend dürfte zudem die genaue Formulierung der Werbung sein. Bei einem "lebenslang kostenlosen" Konto ist der Fall klar. Ist die Formulierung nicht so eindeutig, braucht es, um eine Beschwerde zu begründen, schon etwas mehr Aufwand. Sie kann aber durchaus dazu führen, dass das Institut einlenkt.

Sind die Preiserhöhungen Wucher?

Einige Anbieter haben die Preise extrem erhöht (etwa um über 200 % gegenüber dem Vorjahr). Hier stellt sich die Frage ob die Preise wucherisch sind. Rein rechtlich hängt der Tatbestand des Wuchers aber nicht von der Preissteigerungsrate ab. Wann Rechtsgeschäfte sittenwidrig oder wucherisch sind, haben wir hier beschrieben

Tipps für den Anbieterwechsel

Sowohl die alte als auch die neue Bank sind übrigens gesetzlich verpflichtet, Ihnen beim Wechsel zu helfen (zum Beispiel Lastschriften und Daueraufträge umstellen).

Den Wechsel können Sie selbstverständlich auch selber vornehmen. Tipps, Musterbriefe und Checklisten dafür finden Sie in unserem Beitrag. Außerdem haben wir für Sie eine Checkliste für die Wahl des richtigen Kontos und einen kostenlosen Musterbrief für die Kündigung des alten Kontos.