Achtung Kostenfalle!

Pressemitteilung vom
Der Weltverbrauchertag am 15. März 2020 steht bei der Verbraucherzentrale Bremen unter dem Motto: „Kostenfallen durch ungewollte oder aufgedrängt Verträge“ vermeiden. Die Bremer Verbraucherschutzsenatorin Claudia Bernhard lobt Arbeit der Verbraucherschützer.
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  • Hinter Werbeanrufen, Umfragen, Gewinnspielen oder kostenfreien Angeboten verstecken sich oft ungewollte Neuverträge.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten preis, sonst drohen ungewollte Vertragswechsel beispielsweise bei Strom und Gas.
  • Lassen Sie sich weder an der Haustür noch am Telefon unter Druck setzen.
  • Kostenloses Verbrauchercafé in Bremen und Bremerhaven.
     
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Kosten- und Abofallen lauern für Verbraucherinnen und Verbraucher am Telefon, im Internet, an der Haustür oder auch durch Verwendung einer App auf dem Mobiltelefon. Anlässlich des Weltverbrauchertages klärt die Verbraucherzentrale Bremen über Kostenfallen auf und zeigt, wie Verbraucher Kostenfallen vermeiden und erkennen können.

„Sogenannte Kosten- oder Abofallen im Internet haben in letzter Zeit stark zugenommen und unseriöse Unternehmen täuschen die Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst über die Kostenpflichtigkeit ihrer Produkte“, warnt Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. „Wir beobachten häufig, dass unverbindliche Gewinnspiele oder Umfragen dafür genutzt werden, den Menschen ungewollte Verträge unterzuschieben“, berichtet Annabel Oelmann. Die Erwartungshaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher, das Angebot sei entgeltfrei, nutzen die Unternehmen aus.
„Die Verbraucherzentrale Bremen berät die Bremerinnen und Bremer kompetent, wenn eine Kostenfalle droht oder sie bereits in eine hineingetappt sind“, sagt Claudia Bernhard, Bremer Senatorin für Verbraucherschutz. „Die fachkundige Beratung durch Rechtsexperten ist unerlässlich, um betrügerisches Vorgehen aufzudecken und Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen“ so Claudia Bernhard weiter.“

Forderung an die Politik

Die Verbraucherzentrale Bremen fordert unter anderem: 

  • Bei Verbraucherverträgen, beispielsweise mit einem Fitnessstudio, einen Mobilfunkvertrag oder bei Zeitungs- und Zeitschriftenabonnement, sollen die Vertragslaufzeiten dahingehend geändert werden, dass durch die AGB künftig keine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart werden kann. Vergisst man rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich die Laufzeit dann nicht automatisch um ein Jahr, sondern nur um drei Monate.

„Mit diesen Maßnahmen könnten die Kostenfallen für Verbraucher wirksam eingedämmt werden“, sagt Annabel Oelmann.
Solange dies nicht erfolgt ist, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher besonders wachsam sein.

Hier geht es zu den weiteren Forderungen der Bremer Verbraucherzentrale an die Politik.

Nachfolgend stellen wir typische Kostenfallen vor: 

Kostenfalle Gewinnspiel oder Umfrage

Werbeanrufe sind zwar nicht erlaubt, aber als Umfrage getarnt, klingelt es zum Ärger vieler Verbraucher ziemlich oft am Telefon. Geben Sie Unbekannten am Telefon niemals Name, Adresse, Bankverbindung, Zählernummer und Zählerstand, Kunden- oder ihre Vertragsnummer. Sonst kann es schnell passieren, dass Dritte ihren Strom-, Gas- oder Telekommunikations- Anbieter unbefugt für Sie wechseln.
Hier finden Sie einen Film der Verbraucherzentrale Bremen, der zur Rechtslage bei Werbeanrufen aufklärt.

Vorsicht am Smartphone

Auf dem Handy oder Smartphone entpuppen sich so genannte Drittanbieterabos oder In-App-Käufe als überraschende Kostenfallen. Genaueres lässt sich anhand der Abrechnung kaum feststellen. Für einen besseren Schutz sollte die Drittanbietersperre standardmäßig voreingestellt und In-App-Käufe deaktiviert sein.

Kostenfalle: Handwerkernotdienste

Haben Sie sich ausgesperrt oder ist ausgerechnet am Wochenende die Toilette verstopft, sollten Sie nicht in Hektik verfallen und den erstbesten Notdienst anrufen. Denn dann kann es teuer werden. Haben Sie besser eine Nummer eines seriösen Handwerkernotdienstes griffbereit in der Geldbörse oder im Mobiltelefon eingespeichert. 

Kostenfalle Restschuldversicherung

Bei Ratenkrediten wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern häufig eine sogenannte Restschuldversicherung mitverkauft. Sie bekommen zu einem Kredit ein völlig überteuertes Produkt mit einem lückenhaften Versicherungsschutz. Hier konnte die Verbraucherzentrale Bremen bereits vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen.

Schock durch Inkassoforderung

Häufig erst wenn die Rechnung oder eine Inkassoforderung ins Haus flattert, folgt das böse Erwachen durch den ungewollten Vertragsabschluss. Einer Inkassoforderung sieht man nicht auf den ersten Blick an, ob sie berechtigt ist oder nicht. Aus Unkenntnis der Rechtslage zahlen viele Verbraucherinnen und Verbraucher dann, weil sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
Der finanzielle Schaden der den Verbraucherinnen und Verbrauchern entsteht, lässt sich im Nachgang meist nur mit großem Aufwand ausgleichen. Mithilfe der fachkundigen Juristen der Verbraucherzentrale Bremen, lassen sich häufig einige Kosten reduzieren sogar ganz streichen.

Weitere Informationen hier.
 

TERMINHINWEIS VERBRAUCHERCAFÉ
Wer sich gerne bei Kaffee oder Tee zum Thema Kostenfallen informieren und austauschen möchte: Am 16.3. in Bremerhaven und 17.3. in Bremen findet jeweils um 16 Uhr ein kostenloses Verbrauchercafé zum Weltverbrauchertag statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Verbrauchercafé ist kostenfrei, Spenden sind erwünscht.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Das Projekt „Modellvorhaben zur unabhängigen Rechtsberatung im Quartier“ wird gefördert von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

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