Kostenfallen für Verbraucher

Kosten- und Abofallen lauern für Verbraucherinnen und Verbraucher am Telefon, im Internet, an der Haustür oder auch durch Verwendung einer App auf dem Mobiltelefon. Die Verbraucherzentrale Bremen klärt über Kostenfallen auf und zeigt, wie diese vermeiden können.
Vertrag Lupe Bleistift
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Wir stellen hier die typischen Verbraucherfallen vor:

Kostenfalle am Telefon: Gewinnspiel oder Umfrage

Werbeanrufe sind zwar nicht erlaubt, aber als Umfrage getarnt, klingelt es zum Ärger vieler Verbraucher ziemlich oft am Telefon. Geben Sie Unbekannten am Telefon niemals Name, Adresse, Bankverbindung, Zählernummer und Zählerstand, Kunden- oder ihre Vertragsnummer. Sonst kann es schnell passieren, dass Dritte ihren Strom-, Gas- oder Telekommunikations- Anbieter unbefugt für Sie wechseln.
Hier finden Sie einen Film der Verbraucherzentrale Bremen, der zur Rechtslage bei Werbeanrufen aufklärt.

Kostenfalle Handyabo und In-App-Käufe

Auf dem Handy oder Smartphone entpuppen sich so genannte Drittanbieterabos oder In-App-Käufe als überraschende Kostenfallen. Genaueres lässt sich anhand der Abrechnung kaum feststellen. Für einen besseren Schutz sollte die Drittanbietersperre standardmäßig voreingestellt und In-App-Käufe deaktiviert sein.

Kostenfalle: Handwerkernotdienste

Haben Sie sich ausgesperrt oder ist ausgerechnet am Wochenende die Toilette verstopft, sollten Sie nicht in Hektik verfallen und den erstbesten Notdienst anrufen. Denn dann kann es teuer werden. Haben Sie besser eine Nummer eines seriösen Handwerkernotdienstes griffbereit in der Geldbörse oder im Mobiltelefon eingespeichert. 
 

Kostenfalle Restschuldversicherung

Bei Ratenkrediten wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern häufig eine sogenannte Restschuldversicherung mitverkauft. Sie bekommen zu einem Kredit ein völlig überteuertes Produkt mit einem lückenhaften Versicherungsschutz. Hier konnte die Verbraucherzentrale Bremen bereits vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen.
 

Schock durch Inkassoforderung

Häufig erst wenn die Rechnung oder eine Inkassoforderung ins Haus flattert, folgt das böse Erwachen durch den ungewollten Vertragsabschluss. Einer Inkassoforderung sieht man nicht auf den ersten Blick an, ob sie berechtigt ist oder nicht. Aus Unkenntnis der Rechtslage zahlen viele Verbraucherinnen und Verbraucher dann, weil sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
Der finanzielle Schaden der den Verbraucherinnen und Verbrauchern entsteht, lässt sich im Nachgang meist nur mit großem Aufwand ausgleichen. Mithilfe der fachkundigen Juristen der Verbraucherzentrale Bremen, lassen sich häufig einige Kosten reduzieren sogar ganz streichen.
 

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Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.