Politische Forderungen

Die Verbraucherzentrale Bremen fordert von den politischen Akteuren Maßnahmen, um Kostenfallen für Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam einzudämmen. Wir fordern verbindliche Regeln für Anbieter. Die Unternehmen müssen klar kommunizieren, wenn eine Leistung nicht kostenfrei ist.
Forderung Mikrofon
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Die verbraucherpolitischen Forderungen der Verbraucherzentrale Bremen:

  • gesetzliche Regelungen, die bedrohliche und unter Druck setzende Formulieren verhindern,
  • bei untergeschobenen Verträgen am Telefon soll eine schriftliche Bestätigungslösung erfolgen,
  • bei unerwünschten Telefonanrufen müssen die Unternehmen belegen, dass sie über eine Einwilligung des Angerufenen verfügen,
  • bei Verbraucherverträgen, beispielsweise mit einem Fitnessstudio oder bei Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, sollen die Vertragslaufzeiten dahingehend geändert werden, dass durch die AGBs künftig keine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart werden kann. Vergisst man rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich die Laufzeit dann nicht automatisch um ein Jahr, sondern nur um drei Monate,
  • einen eignen Gebührenrahmen für Inkassokosten, mit dem ein Missbrauch bezüglich der Höhe der Kostenforderung eingedämmt wird.

 

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.