Mein Kind wird 18: Was ändert sich rund um Vollmachten und Verfügungen?

Stand:
So unangenehm das Thema für viele ist: Wird das Kind volljährig, sollten Eltern über Vollmachten im Fall von Krankheit und Tod sprechen.
Nahaufnahme einer Patientenverfügung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit Beginn der Volljährigkeit endet die vollumfängliche, gesetzliche Vertretung der Eltern.
  • Um in Notfällen einen handlungsfähigen Vertreter zu haben, sollte sich Ihr Kind rechtzeitig um hierfür nötige Vollmachten kümmern.
  • Sinnvoll ist eine Vorsorgevollmacht: Diese ermöglicht etwa die Schweigepflichtentbindung beim Arzt sowie das Entgegennehmen der Post.
  • Mit einer Patientenverfügung kann Ihr volljähriges Kind festlegen, wie es bei bestimmten Krankheitsfällen behandelt werden möchte und ob es eine Organspende sowie lebenserhaltende Maßnahmen wünscht.
On

Wann sollte mein Kind eine Vorsorgevollmacht abschießen?

Auch schon zu Beginn der Volljährigkeit ist es zu empfehlen, wichtige Vollmachten vorzubereiten. Denn jeder braucht für Notfälle einen handlungsfähigen Vertreter. Das betrifft zum Beispiel die

  • Schweigepflichtentbindung beim Arzt oder
  • das Entgegennehmen der Post und weitere Dinge des Alltags. 

Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und warum sie so wichtig sind, finden Sie hier

Auch für Daten im digitalen Raum sollte vorgesorgt werden. Daher sollte Ihr Kind auch hier rechtzeitig vorsorgen und sich um sein digitales Erbe kümmern. Mehr zum Thema digitale Vorsorge und wie Sie mit einer Vollmacht vorbeugen können, haben wir in einem separaten Beitrag zusammengefasst. 

Braucht mein Kind eine Patientenverfügung und einen Organspendeausweis?

Bis zum 18. Lebensjahr können Sie als Eltern über Behandlungsmöglichkeiten Ihrer Kinder bestimmen. Danach sollten sich auch junge Erwachsene über eine Patientenverfügung Gedanken machen.

In einer Patientenverfügung werden beispielsweise Anweisungen über 

  • Behandlungen bei bestimmten Krankheitsfällen hinterlegt, 
  • schlimmstenfalls auch über das Abschalten lebenserhaltender Maßnahmen 
  • sowie die Organspende. 

Liegt keine Patientenverfügung vor, versuchen Ärzte, bei den Angehörigen den nachgewiesenen, mutmaßlichen Patientenwillen zu erfahren. Lässt sich dieser nicht ermitteln, zum Beispiel weil man das Thema nicht in der Familie besprochen hat, liegt die Entscheidung beim Arzt. Liegen hingegen eine Patientenverfügung sowie ein Organspendeausweis vor, hilft dies allen Beteiligten.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.