Stellenangebote

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Herzlich willkommen bei den Stellenangeboten der Verbraucherzentrale Bremen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Bild-Collage von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbraucherzentrale, die beraten, Interviews geben und auf Messen sind
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Aufdecken, anklagen, ändern. Egal ob bei Einkauf oder Vertragsschluss, wir informieren und beraten Verbraucher zu den zahlreichen Herausforderungen des Verbraucheralltags. Unsere Themen reichen von Markt und Recht, Reise und Freizeit, Finanzen, Versicherungen, Ernährung bis zu Energie, Bauen und Wohnen. Sie möchten für starke Verbraucherrechte streiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir treten unfairen Geschäftspraktiken entgegen und setzen uns auf politischer Ebene für einen besseren Verbraucherschutz ein.

Die Verbraucherzentrale Bremen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein – wir sind anbieterunabhängig, politisch neutral und werden überwiegend öffentlich finanziert.

Wir sind auf der Suche nach Verstärkung. Bei uns zählt der Wille, etwas zu bewegen. Wir legen großen Wert auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht nur fachlich kompetent sind, sondern auch die Fähigkeit besitzen, offen auf Menschen verschiedenster Hintergründe zuzugehen.

Unser Team ist das Herzstück unseres Erfolgs. Daher suchen wir engagierte Persönlichkeiten, die sich mit unserer Organisation identifizieren können und bereit sind, ihre individuellen Stärken einzubringen. Bei uns finden Sie ein motivierendes Betriebsklima, in dem Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten weiterentwickeln und Ihre persönlichen Wertvorstellungen aktiv vertreten können.

Aktuelle Stellenangebote
 

Berater/in (m/w/d) Verbraucherrecht

Vollzeit, 39,2 Stunden pro Woche, befristet bis 31.12.2026 mit Option auf Festeinstellung
Weitere Informationen finden Sie hier


Energieberater (m/w/d)

auf Honorarbasis für Bremen und Bremerhaven.
Weitere Informationen finden Sie hier
 

Referendar (m/w/d) für Wahlstation gesucht

Die Verbraucherzentrale Bremen e.V. ist im Rahmen der Wahlstation immer an der Mitarbeit von Rechtsreferendaren interessiert. Die Arbeit bei der Verbraucherzentrale ist sehr abwechslungsreich und ganz sicher ein Gewinn für die mündliche Prüfung und den Aktenvortrag im Zivilrecht. Die juristischen Themen, zu denen wir beraten, finden Sie unter Verbraucherrecht, Baurecht und Medizinrecht.
Weitere Informationen finden Sie hier

Was wir bieten

Sie möchten sich für den Verbraucherschutz stark machen und suchen eine Tätigkeit in einem dynamischen Umfeld? Das erwartet Sie bei uns:

  • eine sinnstiftende und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • eine teamorientierte Arbeitsatmosphäre in einem politisch spannenden Umfeld
  • Expertennetzwerk
  • sehr attraktive betriebliche Altersvorsorge
  • 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche
  • Jahressonderzahlung
  • Vergütung nach Tarifvertrag TV-L
     

Vielfalt wird in der Verbraucherzentrale Bremen gelebt. Das Zusammenspiel unterschiedlichster Sichtweisen, Meinungen, kultureller Prägungen und Erfahrungen ist es, was unsere gemeinsame Arbeit so erfolgreich macht. Daher ist bei uns jeder willkommen – unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Nationalität, Religion, Behinderung, sexueller Identität und Orientierung oder sonstigen Merkmalen.

Hinweis zum Datenschutz

Informationen zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Verbraucherzentrale Bremen e.V. wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Leitbild und Organisation

Kontakt

Verbraucherzentrale Bremen e.V.

bewerbung@vz-hb.de

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Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

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