Informationen zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren

Stand:
Nachfolgend informieren wir Sie gemäß Art. 13 DSGVO über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung.

Nachfolgend informieren wir Sie gemäß Art. 13 DSGVO über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung.

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Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Bitte beachten Sie: Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Folge einer Nichtbereitstellung wäre jedoch, dass wir Sie im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigen können.

Verantwortlicher

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist: 

Verbraucherzentrale Bremen e.V.
vertreten durch die Vorständin Dr. Annabel Oelmann
Altenweg 4
28195 Bremen
Tel: 0421 160 77 7
Fax: 0421 160 77 80
E-Mail: info@vz-hb.de

Die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten lauten:
Herr Thomas Mai, Verbraucherzentrale Bremen
Altenweg 4, 28195 Berlin
Telefon: 0421 160 77 7
E-Mail: datenschutz@vz-hb.de

Datenerhebung

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden durch uns, die Verbraucherzentrale Bremen e. V. (VZ Bremen), erhoben. Hierzu zählen Ihre Kontaktdaten, Daten aus Ihrem Anschreiben, Lebenslauf, Ihren Zeugnissen und sonstigen Dateianhängen, die Sie uns zur Verfügung stellen.

Zweck der Datenverarbeitung

Die Bewerbungsdaten werden ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens erhoben und verarbeitet, soweit die Datenverarbeitung für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b DSGVO.
Bei der VZ Bremen erhalten lediglich diejenigen Personen und Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die für uns das Bewerbungsverfahren durchführen (Team Personal und Organisation, im Einzelfall relevante Entscheidungsträger, ggf. der Vorstand) oder von Gesetzes wegen an der Einstellung beteiligt sind (z. B. Betriebsrat). Keinesfalls werden Ihre Daten an andere Dritte weitergegeben.

Datenspeicherung

Während des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Daten bei der VZ Bremen gespeichert.
Die Daten werden gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr für das Bewerbungsverfahren erforderlich ist, d. h. Ihre Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, d. h. nach endgültiger Besetzung der Stelle oder anderweitiger Beendigung des Bewerbungsverfahrens, bei uns gelöscht. Hiervon bestehen folgende Ausnahmen:
Für statistische Zwecke werden einige Ihrer Daten anonymisiert, sodass sich ein Personenbezug nicht mehr herstellen lässt. Die anonymen Daten unterliegen damit nicht mehr dem Schutz der DSGVO; wir speichern und nutzen sie für statistische Zwecke und geben sie nicht an Dritte weiter.
Schließen wir mit Ihnen nach Durchlauf des Bewerbungsverfahrens ein Arbeitsverhältnis ab, informieren wir Sie gesondert über die Nutzung Ihrer Daten im Arbeitsverhältnis.

Datensicherheit

Bei der VZ Bremen werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um Ihre zur Verfügung gestellten Daten durch zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend überarbeitet.

Ihre Rechte

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens haben Sie gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO;
  • Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO;
  • Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO;
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21. DSGVO

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung beruht (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DSGVO), können Sie diese jederzeit widerrufen; die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt hiervon unberührt.

Bitte schreiben Sie zur Geltendmachung dieser Rechte eine E-Mail an: datenschutz@vz-hb.de oder kontaktieren Sie uns dazu oder zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten unter der Adresse des oben genannten Verantwortlichen.
Sie haben zudem nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

Die Kontaktdaten der Bremer Aufsichtsbehörde lauten wie folgt: 
Freie Hansestadt Bremen
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Arndtstr. 1
27570 Bremerhaven
Fax: 0421 496-18495
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.