Dreistes Inkasso: Jede zweite Forderung ist unberechtigt!

Pressemitteilung vom
Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März klärt die Verbraucherzentrale Bremen über das Inkassowesen auf und zeigt, wie Verbraucherinnen und Verbraucher unseriöse Inkassoforderungen erkennen können.
Inkasso Verbraucherzentrale Bremen
Inkasso-Check

•    www.inkasso-check.de hilft
•    Prüfen Sie Ihre Inkassoforderung sorgfältig
•    Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen

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Bedauerlicherweise gibt es unter den Betreibern von Inkassounternehmen nicht nur redliche Firmen. Mit steigender Tendenz ist im Beratungsalltag der Verbraucherzentrale Bremen festzustellen, dass zahlreiche Inkassounternehmen mit zwielichtigen Methoden abkassieren wollen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch wenig vertrauenerweckende Inkassodienste immer wieder massiv unter Druck gesetzt: Mehr als die Hälfte der Forderungen sind willkürlich, die Höhe der Gebühren ist oft unverhältnismäßig. Das sind die wesentlichen Ergebnisse unserer Auswertung. Trotz gesetzlicher Verbesserungen ebben die Verbraucherbeschwerden in unseren Beratungsstellen nicht ab.

Zahlungsaufforderungen durch Inkassounternehmen setzen Empfänger oft unter großen Druck. Unseriöse Unternehmen stellen häufig überhöhte, unverständliche oder gar völlig frei erfundene Forderungen aus und drohen nicht selten mit Lohn- und Gehaltspfändung oder sonstiger Zwangsvollstreckung.
Seit Februar 2018 können Betroffene ihre Inkassoforderung auf www.inkasso-check.de kostenlos überprüfen. „Mit diesem Check erfahren Sie, ob Sie überhaupt bezahlen müssen, und wenn ja, ob wirklich die volle Höhe der Kosten fällig ist“, erklärt Nicole Mertgen, Verbraucherrechtsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen. „Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Inkassoforderung und der Rechnung, um die es geht, dann erhalten Sie eine rechtliche Ersteinschätzung und bei Bedarf einen Musterbrief an das Inkasso-Unternehmen, mit dem Sie der Forderung widersprechen können“, führt Mertgen aus.

Fragliche Vertragsgrundlagen und uneinheitliche Gebühren
Bei den uns vorliegenden Beschwerden stammte fast jede fünfte Forderung von einem Telekommunikationsanbieter. Aber auch Gewinnspiel-Anbieter, E-Mail-Dienste, Dating-Portale und Versandhändler versuchten ihre Ansprüche geltend zu machen. „Bei über der Hälfte der Fälle gab es gar keine Vertragsgrundlage für die Forderung. Inkassodienste sind nicht verpflichtet, die Ansprüche, die sie eintreiben, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen“, ergänzt Mertgen. Die Berechnung der Inkassogebühren ist überwiegend uneinheitlich. Für einfache und standardisierte Zahlungsaufforderungen sind die Gebühren oft unangemessen hoch.

Drohgebärden und vorformulierte Schuldanerkenntnisse
In vielen Anschreiben wurden massive Drohungen ausgesprochen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten beispielsweise mit Schufa-Einträgen, Strafanzeigen oder Zwangsvollstreckung rechnen. Betroffene zahlen häufig aus Angst, obwohl sie dazu möglicherweise gar nicht verpflichtet sind. Oftmals wurden Verbraucherinnen und Verbraucher gedrängt, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu unterzeichnen. Häufig ist daran ein vorformuliertes Schuldanerkenntnis gekoppelt. Mit diesem Trick schaffen sich die Inkassodienste eine gültige Rechtsgrundlage.

Verbraucherpolitische Forderung
Die Verbraucherzentrale Bremen fordert verbraucherpolitisch zur Bremer Bürgerschaftswahl 2019:
•    gesetzliche Regelungen, die bedrohliche und unter Druck setzende Formulieren verhindern
•    Informationspflichten zur transparenten und objektiven Darstellung der Verfahrenswege
•    Eigener Gebührenrahmen für Inkassokosten, mit dem ein Missbrauch bezüglich der Höhe der Kostenforderung eingedämmt wird

Weiteres zu unseren Forderungen finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wahl2019/Forderungen

Die Verbraucherzentrale Bremen hilft bei Problemen mit Inkassounternehmen. Wir raten betroffenen Verbrauchern:
•    Prüfen Sie Rechnungen von Inkassobüros immer sorgfältig.
•    Sie sollten sich durch die einschüchternden Methoden nicht unter Druck setzen lassen und unberechtigten Forderungen unbedingt schriftlich (Einschreiben/Rückschein) widersprechen.
•    Rat und Hilfe finden Sie in der persönlichen Verbraucherrechtsberatung der Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen sowie in der Beratungsstelle Bremerhaven, Barkhausenstraße 16, 27568 Bremerhaven.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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