Weltverbrauchertag am 15. März: Sicher Online trotz Fakeshops & Pay Later

Pressemitteilung vom
Im Vergleich zu 2020 hat sich die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops bei den Verbraucherzentralen im Jahr 2023 fast versechsfacht. Gleichzeitig hat der Fakeshop-Finder mittlerweile 56.500 Fakeshops identifiziert. Neue Herausforderungen stellen sich auch durch komplizierte Vertragskonstruktionen bei „buy now, pay later”. Online-Shopping steht deshalb im Zentrum der bundesweiten Kampagne der Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag.
Visualisierung einer Kostenfalle anhand von Katzen, die versuchen drei kleine Mäuse zu fangen
Off

Die Verbraucherzentrale Bremen erklärt: „Online-Shopping ist oft bequem, aber man muss genau hinschauen: Manchmal handelt es sich dabei nur um Werbeversprechen. "Buy now, pay later" klingt schön einfach. Aber tatsächlich macht es das Kleingedruckte noch viel länger, denn am Ende verbirgt sich dahinter oft nichts anderes als ein Bankkredit. Die Verbraucherzentralen raten deshalb, anderen Bezahlformen den Vorrang einzuräumen.“

Beschwerden wegen Online-Shopping

Bundesweit registrieren die Verbraucherzentralen immer mehr Beschwerden wegen Online-Shopping. Im Jahr 2023 gab es über 6.900 Verbraucherbeschwerden, die sich direkt auf das Thema „Fakeshops“ bezogen. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops kontinuierlich gestiegen und hat sich seit dem Jahr 2020 annähernd versechsfacht.

Fakeshop-Finder

Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen hat sich als wirkungsvolles und alltagstaugliches Tool erwiesen, das Online-Shopping sicherer macht. Auf www.fakeshop-finder.de können Verbraucherinnen und Verbraucher Shop-Adressen eingeben und eine Einschätzung erhalten, ob es sich um seriöse Anbieter handelt. Durchschnittlich geben sie im Monat etwa 200.000 Mal Shop-Adressen ein. Insgesamt wurden so 1,48 Millionen Websites überprüft und 56.500 Fakeshops identifiziert.

Pay later – Das Gegenteil von Bequem

Immer öfter bieten insbesondere Online-Shops Möglichkeiten an, die Zahlung des gekauften Artikels zu „verzögern“. Obwohl Werbeversprechen genau diesen Eindruck vermitteln, handelt es sich tatsächlich meist um einen gewöhnlichen Bankkredit bei einem Drittanbieter. Das verkompliziert den Kauf erheblich, weil die Verbraucherinnen und Verbraucher nun auch diese Vertragsunterlagen genau prüfen müssen, und erhöht zudem das Verschuldungsrisiko. 

Informationsangebote der Verbraucherzentrale

  • Den Fakeshop-Finder finden Sie hier.
  • Den Zugang zu den Web-Seminaren über Onlineshopping und „buy now, pay later“ finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch

FOEHI

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.