Statement zum EuGH-Urteil: Urteil stärkt Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher

Pressemitteilung vom
Der Europäische Gerichtshof hat heute in einem Urteil klargestellt, welchen Einfluss der Schufa-Score haben darf.
Dr Annabel Oelmann

Dr Annabel Oelmann

Off
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass Unternehmen nicht ausschließlich auf Grundlage einer Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden dürfen, ob sie Verträge mit Kundinnen und Kunden abschließen.
 
Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland: Laut Pressemteitteilung des Europäischen Gerichtshofs fochten "mehrere Bürger vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Bescheide des zuständigen Datenschutzbeauftragten an, mit denen er sich weigerte, gegen bestimmte Tätigkeiten der Schufa, einer privaten Wirtschaftsauskunftei, vorzugehen, zu deren Kunden insbesondere Banken zählen". Die Bürger wandten sich laut Pressemitteilung "gegen das sogenannte Scoring sowie gegen die Speicherung von aus öffentlichen Registern übernommenen Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung".
 
Statement von Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen:
 
"Das heutige Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher:innen. Denn es verbietet nunmehr Unternehmen wie beispielsweise Banken oder Mobilfunkanbietern bei Entscheidungen über
Kredit- und Handyverträgen ausschließlich auf dem Bonitäts-Scoring von Wirtschaftsauskunftsdateien, wie der SCHUFA, als Entscheidungsgrundlage zu verwenden. So wird bei jedem Vertragsschluss
eine individuelle Bewertung durch das Unternehmen verlangt. Dies stellt mitunter sicher, dass Verbraucher die Gründe für eine Ablehnung ihres Vertrages anfordern können.
 
Wir als Verbraucherzentrale Bremen begrüßen dieses Urteil ausdrücklich. Dies bedeutet eine deutlich höhere Transparenzanforderung an die Entscheidung von Unternehmen für die Beurteilung von Vertragsabschlüssen. Im SCHUFA-Verbraucherbeirat werden wir die Auswirkungen diskutieren und ich werde mich für die Rechte der Verbraucher einsetzen."
 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.