Statement zum EuGH-Urteil: Urteil stärkt Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher

Pressemitteilung vom
Der Europäische Gerichtshof hat heute in einem Urteil klargestellt, welchen Einfluss der Schufa-Score haben darf.
Dr Annabel Oelmann

Dr Annabel Oelmann

Off
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass Unternehmen nicht ausschließlich auf Grundlage einer Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden dürfen, ob sie Verträge mit Kundinnen und Kunden abschließen.
 
Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland: Laut Pressemteitteilung des Europäischen Gerichtshofs fochten "mehrere Bürger vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Bescheide des zuständigen Datenschutzbeauftragten an, mit denen er sich weigerte, gegen bestimmte Tätigkeiten der Schufa, einer privaten Wirtschaftsauskunftei, vorzugehen, zu deren Kunden insbesondere Banken zählen". Die Bürger wandten sich laut Pressemitteilung "gegen das sogenannte Scoring sowie gegen die Speicherung von aus öffentlichen Registern übernommenen Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung".
 
Statement von Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen:
 
"Das heutige Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher:innen. Denn es verbietet nunmehr Unternehmen wie beispielsweise Banken oder Mobilfunkanbietern bei Entscheidungen über
Kredit- und Handyverträgen ausschließlich auf dem Bonitäts-Scoring von Wirtschaftsauskunftsdateien, wie der SCHUFA, als Entscheidungsgrundlage zu verwenden. So wird bei jedem Vertragsschluss
eine individuelle Bewertung durch das Unternehmen verlangt. Dies stellt mitunter sicher, dass Verbraucher die Gründe für eine Ablehnung ihres Vertrages anfordern können.
 
Wir als Verbraucherzentrale Bremen begrüßen dieses Urteil ausdrücklich. Dies bedeutet eine deutlich höhere Transparenzanforderung an die Entscheidung von Unternehmen für die Beurteilung von Vertragsabschlüssen. Im SCHUFA-Verbraucherbeirat werden wir die Auswirkungen diskutieren und ich werde mich für die Rechte der Verbraucher einsetzen."
 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.