Feste ohne Reste: Tipps für Familienfeiern ohne Lebensmittelabfälle

Pressemitteilung vom
Die Gäste sind weg, das Essen hat geschmeckt – doch die Reste vom Büfett bleiben. Nach Familienfesten landen häufig Lebensmittelreste im Müll. Im Rahmen des Projekts „Bremer Kitas reduzieren Lebensmittelverluste“ gibt die Verbraucherzentrale Bremen Tipps, wie Sie eine abfallarme Feier mit großen und kleinen Gästen organisieren können.
Essen und Geschirr auf dem Tisch
Off

Sie vermeiden Lebensmittelabfälle, wenn Sie das Menü oder Büfett und den Einkauf gut planen. Verschaffen Sie sich vor der Feier einen Überblick darüber, wie viele Personen kommen. Kinder, Erwachsene und Gäste im höheren Alter haben unterschiedliche Essgewohnheiten. Der Online-Portionsrechner der Verbraucherzentrale hilft dabei, die richtigen Mengen zu bestimmen.

„Gastgeberinnen und Gastgeber möchten nicht, dass ihre Gäste die Feier hungrig verlassen. Doch die meisten kochen zu viel als zu wenig“, sagt Bethel Yonas, Projektmitarbeiterin der Verbraucherzentrale Bremen. Wer eine große Auswahl verschiedener Leckereien auf den Tisch stellt, muss nicht für jeden Gast eine Portion laut Rezept einplanen.

Auf die Vorlieben der Gäste eingehen

Wer die Vorlieben der großen und kleinen Gäste kennt, kann gezielt Gerichte kochen, die dem Besuch schmecken. Kommen beispielsweise viele Personen, die sich vegetarisch ernähren, landen weniger Fleischgerichte auf dem Büfett. „Prüfen Sie vor der Feier, welche Vorräte Sie noch zu Hause haben und achten Sie auch darauf, ob Sie ausreichend Lagermöglichkeiten haben, falls Reste übrigbleiben“, rät Bethel Yonas.

Sorgfältig mit kritischen Lebensmitteln umgehen

Hygienisch einwandfrei zubereitete Speisen sind – je nach Art der Speise – länger haltbar und müssen nicht weggeworfen werden, falls Reste übrig bleiben“, sagt Bethel Yonas. Halten Sie sich daher an Hygieneregeln, insbesondere, wenn Kinder an der Feier teilnehmen. Kinder zählen zu den besonders empfindlichen Personengruppen, da ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgebildet ist. Lebensmittelbedingte Infektionen können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.

Projektmitarbeiterin Bethel Yonas gibt folgende Tipps:

  • arbeiten Sie auf sauberen Arbeitsflächen
  • waschen Sie sich vor der Zubereitung sowie zwischen einzelnen Arbeitsschritten die Hände
  • verwenden Sie einwandfreie Zutaten
  • Vorsicht ist geboten, wenn Sie Mehl sowie rohe tierische Lebensmittel, wie Eier und Fleisch, verarbeiten. Sie enthalten Keime, die zu Lebensmittelinfektionen führen können.


Kinder sollten daher Nachspeisen, wie Tiramisu und Schokomousse, sowie andere Speisen mit rohen Lebensmitteln nicht essen. Wenn für Erwachsene rohe Speisen auf dem Menüplan stehen, bereiten Sie diese möglichst zeitnah zu und stellen diese unmittelbar danach kühl. Das gilt auch für erhitzte Gerichte.

Reste kreativ weiterverarbeiten

Falls nach der Feier doch Essensreste übrigbleiben, verarbeiten Sie diese kreativ weiter. Frieren Sie die Reste ein oder arbeiten Sie diese in die Gerichte der nächsten zwei bis drei Tage ein. Länger sollten Reste nicht im Kühlschrank aufbewahrt werden. Ideen für Rezepte mit Lebensmittelresten gibt es viele: Aus Gemüse- und Fleischresten sowie Soßen kochen Sie bunte Pfannen mit Reis oder Nudeln. Überschüssige Obststücke kommen in einen Smoothie, ins Müsli oder auf den Milchreis.

Ihre Gäste freuen sich bestimmt darüber, die restlichen Leckereien mit nach Hause zu nehmen. Dafür bringen die Besucher:innen eigene Dosen mit und packen sich am Ende der Feier noch etwas ein.

Informationen zu den Tätigkeiten im Projekt „Bremer Kitas reduzieren Lebensmittelverluste“ gibt es hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.