So profitieren Sie von dem Verfahren gegen die Avacon Natur GmbH
- Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
- Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein, sobald es öffnet.
In den letzten Jahren hat die Avacon Natur die Preise für Fernwärme deutlich erhöht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält diese Preiserhöhungen für ungerechtfertigt, weil die Formeln, mit denen die Preise berechnet wurden, nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Mit der Klage soll festgestellt werden, dass Avacon die erhöhten Entgelte zu Unrecht gefordert und vereinnahmt hat.
Für den Preis, den Sie nach Auffassung des vzbv zahlen müssen, kommt es auf den Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses an: Wenn Ihr Vertrag vor dem 31. Dezember 2020 geschlossen wurde, soll geklärt werden, dass die danach erhobenen höheren Preise nicht gelten. Haben Sie den Vertrag nach dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen, soll der bei Vertragsbeginn geltende Preis maßgeblich sein. Später vorgenommene Preissteigerungen sollen für unwirksam erklärt werden.
Wenn Sie betroffen sind, können Sie Anspruch auf Erstattung von mehreren Hundert oder sogar Tausend Euro haben.
Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren jedenfalls ihre Ansprüche aus der 2022 erhaltenen Jahresabrechnung nicht.
Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ geöffnet werden.
Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen die Avacon Natur GmbH auf unserer Webseite.
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