Titandioxid – verboten, aber weiterhin im Verkauf

Pressemitteilung vom
Zur Weihnachtszeit gehört das Backen von Plätzchen & Co. für viele dazu. Doch Vorsicht! Einige Backzutaten enthalten noch immer den vermutlich gesundheitsschädlichen Farbstoff mit der E-Nummer 171. Wie Produkte mit Titandioxid erkannt und vermieden werden können, erklärt die Expertin Jasmin Scholz von der Verbraucherzentrale Bremen.
Kekse mit bunter Glasur und Streuseln
  • Essbare Backzutaten wie Glitzer und bunte Streusel oder Schokolinsen können Titandioxid enthalten
  • Noch immer auf dem Markt, obwohl Titandioxid in Lebensmitteln seit Februar 2022 verboten ist 
  • Die Zutatenlisten zu lesen und Zusatzstoffe genau unter die Lupe zu nehmen hilft unerwünschte Stoffe zu vermeiden
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Titandioxid ist ein weißer Farbstoff, der aus Titaneisen gewonnen wird.  Hersteller verwenden ihn, um Lebensmittel weiß zu färben oder um Farbschichten von beispielsweise Kaugummi oder Schokolinsen strahlender zu machen. „Seit Mai 2021 gilt der Verzehr von Lebensmitteln mit Titandioxid als "unsicher“ laut des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)“, erklärt Jasmin Scholz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen.

Ist Titandioxid in Lebensmitteln verboten?

Die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff ist seit Februar 2022 bereits verboten. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Lebensmittel und auch Nahrungsergänzungsmittel mit Titandioxid, die bis zum 7. August 2022 zu den bisherigen Vorschriften hergestellt wurden, dürfen noch in den Verkehr gebracht und bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder Verbrauchsdatums abverkauft werden.

Blauer Glitzer auf Plätzchen

Im Handel: Wie sieht es aktuell aus? 

„Uns fällt auf, dass noch immer einige Backprodukte wie essbarer Glitzer und Plätzchendekorationen Titandioxid enthalten. Wünschenswert wäre es, wenn Hersteller ihre Rezepturen verändern und nicht noch so viele Produkte wie möglich abverkaufen“, berichtet Jasmin Scholz. 
Titandioxid bewusst vermeiden: Das Angebot an Süßwaren sowie bunten, glänzenden Streuseln, Backglitzer und Verzierungen ist schier unendlich. Dabei entscheidet oft das Auge, worauf die Auswahl fällt. „Ein Blick auf die Zutatenliste ist jedoch viel wichtiger, nur so ist zu erkennen, ob ein Artikel Titandioxid (E 171) enthält.“ so Jasmin Scholz.

Alles über Titandioxid können Sie hier nachlesen.
Zum Artikel über die Kennzeichnung von  Nanopartikeln gelangen Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

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